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EuGH Urteil vom 21.12.2016

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energienetz:
Eine zeitliche oder inhaltliche Beschränkung von Rückzahlungsansprüchen aufgrund einer gegen Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG  verstoßenden Klausel ist unzulässig. Das hat der EuGH am 21.12.2016 entschieden.
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=DOC&docid=186483&occ=first&dir=&cid=655351

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