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Autor Thema: Überprüfung der Thermostatventile kann durch einen Heizungsfachbetrieb  (Gelesen 13259 mal)

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Offline Zuckermaus

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Hallo,

lt. Techem sind unsere elektronischen Heizkostenverteiler Ok und zeigen "nicht zu viel an"
und wir zahlten für die 30 Minuten Überprüfung 100,32 EURO an Techem.

Ein Sachverständiger meint, dass die Thermostatventile an den hohen Anzeigen der Verteiler Schuld sein könnten und schrieb mir:


"Eine Überprüfung der Thermostatventile kann durch einen Heizungsfachbetrieb erfolgen.
Hierdurch kann auch der Einfluss der Drosselung auf die Wertentwicklung der Geräte abgeleitet
werden."

Kann mir das jemand erklären? Danke für die Mühe.

Ich habe mehrere Heizungsfirmen in Hannover angerufen und um Überprüfung in unserer Wohnung gebeten. Keine ist bereit zu uns zu kommen. Wir zahlen die Rechnung selbst.

Der Sachverständige bekam per Mail die Bewertungsfaktoren unserer Heizkörper übersandt und überprüft sie. Dann benötigt er Fotos unserer Heizkörper  um zu prüfen ob die Verteiler an den
richtigen Stellen am Heizkörper angebracht sind.

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen können.

Gruß
Dorothea

Offline Zuckermaus

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Hallo,

ich habe nun eine Firma gefunden die die Überprüfung vornimmt.

Gruß
Dorothea

Offline Zuckermaus

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Die Firma war heute 3 Stunden bei uns und überprüfte unsere 4 Heizkörperthermostate.

2 davon waren von Anfang an defekt und schlossen nicht richtig. Daher wahrscheinlich auch
die hohen Werte auf unseren Heizkostenverteilern.

Es wurden 2 neue Themostate eingebaut.


Offline Erdferkel

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Das ist doch eine plausible Erklärung, blöd halt dass das nicht aufgefallen ist. Wer haftet jetzt dafür?  :(

Offline Zuckermaus

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Hallo Erdferkel,

ich weiß auch nicht wer dafür haftet. Es sind Kosten von ca. 1500 EURO die wir dadurch haben.
Ca. 1000 EURO zu hohe Heizkosten durch die schnell laufende Anzeige und neue Ventile und
Prüfung. Die Verbraucherzentrale Hannover riet sogar von einer Überprüfung ab und Firmen lachten mich aus wenn ich sie zu einer Überprüfung bestellen wollte.

Ein Sachverständiger der auch Geld kostet mailte mir:

 "Messfehler aufgrund einer zu starken Drosselung der
  Heizkörper (führt in Einzelfällen zu Mehrverbrauch auf
  den Geräten)
  - Funktionsfehler
  der Thermostatventile (Heizleistung unter Körpertemperatur
  die durch die sensiblen Geräte registriert wird)".

Gestern war eine Heizungsfirma 3 Stunden bei uns und überprüfte die
4 Heizkörperthermostate. Bei allen sind die Fühler defekt. Er hatte leider
nur 2 neue dabei und tauschte deshalb nur 2 aus. Er staunte über die
hohen Werte der Zähler und wunderte sich wie schnell die Dinger liefen.

Bei den neuen Thermostaten sind die Heizkörper nicht mehr ständig so
heiß und die Zähler laufen langsamer.


Dann wäre es besser Heizkosten 50 : 50 abzurechnen, da die
Messgeräte nicht immer funktionieren. Hier dazu ein Link zu einem
Merkblatt;

Hier ist ein Link zu einem Merkblatt über Heizkörperbeurteilung:

http://www.centrona.de/downloads/heizkoerpererkennung_und_bewertung.pdf

Am wichtigsten sind hier die Seiten 3 und 5. Da steht u. a. was über Heizkörpererkennung und
Bestimmung der Heizkörperleistung.

Auf den Kosten werden wir sitzenbleiben. Aber wir sparen in Zukunft sicherlich Heizkosten.
Wenn wir länger in der Wohnung bleiben amortisiert sich das für uns.

Gruß
Dorothea

Offline Erdferkel

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Hallo Dorothea, das war doch eine Mietwohnung, soweit ich mich erinnere und Sie hatten den Vermieter auf den Mangel hingewiesen? Nach der Schilderung würde ich diese Angelegenheit mit dem Ergebnis durchaus nochmal einem Mieterverein vorlegen, gibts in jeder grösseren Stadt. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen daß derartige Reparaturen als Bagatell- oder Schönheitsreparaturen vom Mieter zu tragen sind, zumal das doch ein Neubau war und die Ventile wohl von Anfang an defekt waren? Von Verbraucherzentrale halte ich nicht viel.. Aber die Rechnung und Protokoll des Fachbetriebs würde ich auf jeden Fall mal geltend machen, Energiekostenerstattung wird natürlich schwieriger, aber das wird der Mieterverein sicherlich auch beantworten können.
Grüsse, Erdferkel

Offline Zuckermaus

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Hallo Erdferkel,

danke für Deine Antwort. Sobald die Rechnung der Heizungsfirma da ist gehe ich mit Termin zum
Mieterverein und bitte darum für uns zu schreiben wegen der Kostenerstattung der Rechnung.
Wir sind Mieter und ab 01.12.14 haben wir die Wohnung als Erstbezug gemietet. Wir gehen davon aus, dass die Thermostate von Anfang an defekt waren und wir es nicht merkten.
Die Verbraucherzentrale Hannover hat mich sogar falsch beraten. Ich sollte auf die Überprüfung
verzichten.
 Aber die Rechnung und Protokoll des Fachbetriebs werde ich auf jeden Fall mal geltend machen, Energiekostenerstattung wird natürlich schwieriger, aber das wird der Mieterverein sicherlich auch beantworten können,
Ich halte Euch hier auf dem Laufenden.

Gruß
Dorothea

Offline berghaus

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Wenn der Vermieter nicht vorher um Abhilfe gebeten wurde, wird man wohl kaum Kosten der Untersuchung erstattet bekommen.

berghaus 12.01.17

Offline Erdferkel

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Wenn der Vermieter nicht vorher um Abhilfe gebeten wurde, wird man wohl kaum Kosten der Untersuchung erstattet bekommen.

berghaus 12.01.17
Moin, die nicht nachvollziehbaren hohen Verbrauchswerte wurden doch bemängelt und die Messgeräte im Auftrag des Vermieters vom Betreiber geprüft, die Anlage und Thermostate wohl nicht.
Reparaturen an der Heizungsanlage fallen nicht unter die "Kleinreparaturen", das ist wohl Job des Vermieters.

Offline corsair

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aus meiner Sicht:
Falls dem Messdienstunternehmen keine Fehler in der Bewertung und in der Programmierung unterlaufen sind, ist die ordnungsgemäße Funktion der Erfassungsgeräte zunächst mal nicht zu beanstanden. (man kann die Kosten ggf. noch höher treiben, indem man die Geräte vom Hersteller auf einem Prüfstand überprüfen lässt)
Falls dem Messdienstunternehmen weiterhin auch keine Fehler bei der Ablesung der Erfassungsgeräte und bei der Abrechnung unterlaufen sind, und auch die vom Vermieter übermittelten umzulegenden Kosten korrekt übernommen wurden, ist auch die Abrechnung der Höhe und der Richtigkeit nach, nicht zu beanstanden.
Man kann dann davon ausgehen, dass die erfassten und abgerechneten Verbräuche in dieser Wohnung so angefallen sind.

Ob nun weitergehende Umstände dennoch einen Rückzahlungsanspruch oder einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter begründen, ist dabei ggf. noch offen.
Denkbar wären z.B. Umstände, die den Heizwärmebedarf der Wohnung erhöhen (z.B. undichte Fenster) und deren Beseitigung im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen.
In diesem Fall ist das jedoch nicht so einfach:
Der Heizungsinstallateur tauschte die Thermostatköpfe aus, weil sie die Ventile angeblich nicht richtig schlossen. (Die Situationen, die der "Sachverständige" skizziert hat, gehen übrigens von der gegenteiligen Situation aus, er spricht davon, dass die Heizkörperventile zu stark gedrosselt waren.)
Hier wurde allerdings auch gesagt, dass während eines 16-Tägigen Urlaubs ein Heizkörper auf das "Mond-Symbol" zurückgedreht wurde. Bei den Heizkörperventilen, die mir bekannt sind bedeutet dies "Nachtabsenkung", zwischen Stufe 1 und Stufe 2, d.h. noch nicht mal ganz zugedreht. Dennoch hat das Ventil soweit geschlossen, das der Heizkostenverteiler in diesem Zeitraum nur 1 Einheit erfasst hat. => Aus meiner Sicht ist dieses Thermostatventil absolut in Ordnung.
Wie auch immer, "nicht ganz schließende" Heizkörperventile führen ersteinmal nur dazu, dass der Heizkörper den Raum etwas über die eingestellte Temperatur erwärmt. Über zu warme Räume wurde aber bisher nicht berichtet, sondern nur, dass nur wenig geheizt wurde (und selbst wenn die Räume zu warm wären, müsste man sich die Frage stellen lassen, weshalb man dann nicht einfach ein wenig weiter zugedreht hat). 
Anders als bei undichten Fenstern, ist hier die Wärme ja an die Wohnung abgegeben worden. Ich bezweifle, dass hier für die Wintermonate ein monetärer Nachteil bewiesen werden kann.
Nur falls die Thermostatventile auch in den Sommermonaten in Geschlossenstellung noch eine Erwärmung des Heizkörpers zuließen, und man dies durch einen Sachverständigen nachweisen könnte (die alten Thermostatköpfe aufheben), könnte man hier ggf. eine Rückforderung begründen.
(Nach alldem, was ich jedoch gelesen habe, sehe ich da keine Chance)

Seit geraumer Zeit wird in neueren Objekten 70:30 angewendet.
Es ist schon nachvollziehbar, dass Mieter, die eher einen hohen Verbrauch haben, sich gerne eine 50:50-Abrechnung wünschen. Bei einem Single, der ggf. eher selten zu Hause ist, ist jedoch das Gegenteil der Fall...

Es lebe die gute alte Gasetagenheizung, da wird dann zu 100% Verbrauchsabhängig abgerechnet.

Offline Zuckermaus

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Hallo,

ich danke Euch für Eure Antworten und warte noch auf die Bewertung des Sachverständigen zu
den Heizkörperbewertungen durch Techem.

Wenn ich mehr weiß poste ich  hier und lasse mich vom Mieterverein beraten.

Der einzige Trost für uns ist, dass die Zähler in Zukunft weniger anzeigen und wir ab 2016/2017 dann auch weniger Heizkosten haben.

Gruß
Dorothea

 

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