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EuGH - Vorratsdatenspeicherung

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Wolfgang_AW:
EuGH formuliert strenge Anforderungen an Vorratsdatenspeicherung


--- Zitat ---Der EuGH hat die Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen zur Vorratsdatenspeicherung an strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Daten sei unzulässig, urteilten die Richter.
...
Am Mittwoch hat der Gerichtshof nun erneut eine klare Absage an eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung erteilt (Urt. v. 21.12.2016, Az.: C-203/15; C-698/15).
--- Ende Zitat ---

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

Wolfgang_AW:
LTO Presseschau vom 07.02.2017


--- Zitat ---Vorratsdatenspeicherung: Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags entspricht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in mehrfacher Hinsicht nicht den vom Europäischen Gerichtshof vorgegebenen Anforderungen, die dieser in einem Urteil im vergangenen Dezember zur schwedischen und britischen Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung aufgestellt hatte. Das deutsche Gesetz enthalte unter anderem keine geographische Beschränkung. Außerdem seien die Art der Daten und der Kommunikationsmittel sowie der betroffene Personenkreis nicht hinreichend definiert worden, es fehle zudem an einer Ausnahmeregelung für Berufsgeheimnisträger.
--- Ende Zitat ---

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

EviSell:
Schreibt eure Provider wegen der Vorratsdatenspeicherung an!


--- Zitat ---... Am 1. Juli 2017 soll es nun soweit sein, dass wieder ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt und umgesetzt wird. Auch hier gibt es einige laufende Verfassungsbeschwerden. ... Diese Entscheidung betrifft nur die SpaceNet AG. Andere Provider müssen entsprechend nachziehen. Um an der Stelle etwas Druck aufzubauen, will ich verschiedene Provider anschreiben und diese auffordern oder bitten, es der SpaceNet gleich zu tun.
Unten findet ihr mein Musterschreiben. Ihr könnt es gern verwenden oder verbessern.
...

--- Ende Zitat ---

https://kubieziel.de/blog/archives/1630-Schreibt-eure-Provider-wegen-der-Vorratsdatenspeicherung-an!.html

Vodafone hat schon entschieden, dass es keinen Eilantrag stellen will, aber das muss ja deren Kunden nicht daran hindern, trotzdem schriftlich unter Nutzung des oben verlinkten Textvorschlages einen Brief zu versenden:

Bundesnetzagentur prüft Auswirkung der OVG-Entscheidung

--- Zitat ---...
Der Mobilfunkprovider Vodafone will keinen Eilantrag einreichen. "Vodafone wird die Vorratsdatenspeicherung und die damit verbundenen Auskunftspflichten zum 1. Juli 2017 in dem vom Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang umsetzen", teilte das Unternehmen auf Anfrage von Golem.de mit.
...

--- Ende Zitat ---
https://www.golem.de/news/vorratsdatenspeicherung-bundesnetzagentur-prueft-auswirkung-der-ovg-entscheidung-1706-128551.html

EviSell:
Nach Gerichtsurteil: Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus


--- Zitat ---Der OVG-Beschluss zeigt Wirkung: Die Bundesnetzagentur will die Vorratsdatenspeicherung gegenüber den Providern vorerst nicht durchsetzen. Die Deutsche Telekom und Telefónica verzichten auf die Speicherung.
...

--- Ende Zitat ---

https://www.golem.de/news/nach-gerichturteil-bundesnetzagentur-setzt-vorratsdatenspeicherung-aus-1706-128628.html

EviSell:
Vorratsdatenspeicherung: Große Provider speichern erstmal nicht


--- Zitat ---Die Vorratsdatenspeicherung kippelt. Nachdem die Bundesnetzagentur jetzt die Speicherung auf Eis gelegt hat, kündigen große Provider an, erst einmal keine Daten vorzuhalten. Verbände und Unternehmen fordern, dass der Gesetzgeber die Rechtsunsicherheit beendet. Bürgerrechtsorganisationen haben schon das Ende des ungeliebten Überwachungsgesetzes vor Augen.
...

--- Ende Zitat ---

https://netzpolitik.org/2017/vorratsdatenspeicherung-grosse-provider-speichern-erstmal-nicht/

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