Energiepreis-Protest > Stromio
Wie man bei Stromio Preiserhöhungen untergejubelt bekommt
nicole123:
Ich habe heute meine Mitteilung über die vorzunehmende alljährliche Zählerablesung von Stromio erhalten.
Da ich zum Jahresende grundsätzlich auch auf eventuelle Preiserhöungen beim Strom checke, bin ich in das Kundenportal gegangen und finde dort ein Schreiben zu Preisanpassungen vom 28.6.2016 zum 01.10.2016-um satte 17%.
Ich weiß nicht mehr, ob ich dazu eine Hinweis-Email bekommen habe und sie vielleicht gelöscht habe....es ist ja auch gerade die Urlaubszeit. Ich wüsste aber nichts...
Das Schreiben entspricht nach meinem Dafürhalten in keiner Weise der Informationspflicht des Stromanbieters.
Es ist weder BRIEFLICH noch in irgend einer Form übersichtlich. Die Preiserhöhung versteckt sich in einem ellenlangen - unstrukturierten- Text und wird zu einer völlig ungewöhnlichen Zeit (mitten im Sommer?!) regelrecht unbemerkt untergeschoben.
Höchst unseriös!!!
Gaspreisbremse:
Diese habe ich auch bekommen und natürlich gelesen und daraufhin gekündigt. Allerdings zu einem anderen Kündigungszeitpunkt. Inzwischen -war- ich bei einem anderen Anbieter, werde aber wieder ab 01.01. zu Stromio wechseln. Ich habe bislang keine schlechten Erfahrungen gemacht (außer, dass Neukunden einen besseren Tarif kriegen als Bestandskunden) und was das unseriöse angeht, stehen andere Anbieter keinen Deut besser da.
Erdferkel:
--- Zitat von: nicole123 am 19. Dezember 2016, 12:52:16 ---...
Da ich zum Jahresende grundsätzlich auch auf eventuelle Preiserhöungen beim Strom checke, .
Es ist weder BRIEFLICH noch in irgend einer Form übersichtlich....und wird zu einer völlig ungewöhnlichen Zeit (mitten im Sommer?!) regelrecht unbemerkt untergeschoben.
Höchst unseriös!!!
--- Ende Zitat ---
- Preise sollte man unbedingt spätestens vor Ablauf der Kündigungsfrist checken, spart Ärger!
- Was verstehen Sie unter "Brieflich"? Kenne nur Text- oder Schriftformerfordernis.
-Preisänderungen kann der Lieferant doch jederzeit mitteilen, oder geht das nur wenn Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen und der Kunde zu diesem Zeitpunkt nicht im Urlaub oder Krank ist? Wie das zu erfolgen hat steht auf einem ganz anderen Blatt, aber am Zeitpunkt würde ich da nicht anknüpfen, durch die Preisänderung haben Sie schliesslich auch Rechte erhalten, die Sie, sofern nachweislich korrekt darüber aufgeklärt, ausüben können.
bolli:
Die Preise der großen Versorgerketten (ExtraEnergie, 365 AG, etc.) sind fast durchweg nur im ersten Jahr interessant. Und dieses vor allem wegen der hohen Boni. Diese werden aber wohl meist quersubventioniert durch die Preise derjenigen, die länger bei dem Versorger bleiben und dann höhere Preise bezahlen. Also sollte man sich gut überlegen was man will. Entweder günstige Preise, dann hoppelt man von Jahr zu Jahr zu einem anderen Versorger und kündigt seinen alten in jedem Fall rechtzeitig. Dabei kann einem eine Preisanpassung NACH dem ersten Lieferjahr meist egal sein (Besonderheiten bezgl. Vertragslaufzeit hatten wir an anderer Stelle schon diskutiert). Oder aber man möchte eher keinen Streß haben, dann wird man aber nicht den günstigsten Preis bekommen. Da geht man dann entweder zum örtlichen Versorger oder zu einem, der im Netz gut bewertet ist bzw. nicht so viele Beschwerden hat. Günstig ist fast immer verbunden mit dem Versuch von Tricksereien. Das muss man einkalkulieren. Leider !!!
PowerPlay:
Hallo Nicole123,
ich möchte dir empfehlen zu prüfen, ob die Preiserhöhung zulässig ist. In vielen Fällen sind die Preiserhöhungen zumindest grenzwertig. Mit guten Argumenten kannst du hoffentlich erreichen, dass die Preiserhöhung zurückgenommen wird oder zumindest ein Kompromissangebot dir angeboten wird.
Am besten prüfst du folgendermaßen, ob die Preiserhöhung nicht zulässig gewesen sein könnte:
1. Billigkeit: Durch die Preiserhöhung darf der Gewinnanteil des Energieversorgers nicht steigen. Die Preiserhöhung muss somit im Verhältnis zur tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung stehen. Ist dies der Fall bei einer 17%igen Steigerung gegenüber einer geringen Inflation und der aktuellen Strompreisentwicklung?
2. Preisanpassungsklausel: Lässt die in den AGBs klar erkennen, unter welchen Bedingungen Stromio seine Preise in welchem Umfang erhöhen wird? Viele Preisanpassungsklauseln aus der Vergangenheit wurden von BGH gekippt. Schaue dir dazu die AGBs zum Vertragsbeginn an.
3. Transparenz der Preiserhöhung: Du hast bereits beschrieben, dass die Preiserhöhung versteckt mitgeteilt wurde. Dies ist aber nicht zulässig. Die Frage ist somit, wie stark die Preiserhöhung versteckt wurde. Zwei Gerichtsurteile kenne ich, mit deren Hilfe du gut begründen kannst, inwieweit die Preiserhöhung unzulässig ist.
Details zu meinen Ausführungen findest du hier: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-preiserhoehung/.
Ich wünsche dir viel Erfolg dabei!
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