Energiepreis-Protest > FlexStrom
FlexStrom AG Insolvenzverfahren – Insolvenzabwicklung sorgt für Schufa Eintrag
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El Zorro:
Ehemalige Flexstrom-Kunden sollten von der einmal jährlich kostenlosen Abfrage (Auskunftserteilung nach § 34 BDSG) bei der Schufa Gebrauch machen, um zu sehen, ob sich auch solch eine Überraschungseintrag in ihrer Schufa-Auskunft befindet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schufa-recht-synergie-inkasso-gmbh-widerruft-einen-negativeintrag_090267.html
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