Energiepreis-Protest > FlexStrom

FlexStrom AG Insolvenzverfahren – Insolvenzabwicklung sorgt für Schufa Eintrag

(1/1)

El Zorro:
Ehemalige Flexstrom-Kunden sollten von der einmal jährlich kostenlosen Abfrage (Auskunftserteilung nach § 34 BDSG) bei der Schufa Gebrauch machen, um zu sehen, ob sich auch solch eine Überraschungseintrag in ihrer Schufa-Auskunft befindet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schufa-recht-synergie-inkasso-gmbh-widerruft-einen-negativeintrag_090267.html

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln