Beim Energierechtlichen Workshop zu den neuen Grundversorgungsverordnungen des enreg.Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin am 12.11.14 wurden die neuen TEAG- Preisblätter zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung Strom zurecht als vorbildliche Umsetzung der am 30.10.14 in Kraft getretenen Transparenz-VO genannt:
Die Preisblätter aller Allgemeinen Preise Strom sind neu zu veröffentlichen und dabei in dem im Internet veröffentlichten Preisblatt alle staatlich veranlassten und regulierten Kosten, soweit sie als Preisbestandteil in die Preiskalkulation eingeflossen sind, detailliert gesondert auszuweisen ebenso wie die Ermittlung des Grundversorgeranteils am jeweilgen Grund- und Arbeitspreis.