"Wer anders als ein Bundesrichter kann eine Rechtsprechungsentwicklung in einem Vortrag oder Aufsatz - natürlich gegen Bezahlung - darstellen? Und was sind Nebeneinkünfte von 33.000,-- € jährlich, wenn sehr viele von diesen Informationen profitieren?
Wer dagegen ist, verhält sich ein wenig missgünstig und zeigt auf, dass er den Sinn nicht versteht. Niemand würde sich nämlich aufregen, wenn es sich um einen Rechtsanwalt handelte, der durch Vorträge und Veröffentlichungen Nebeneinkünfte erzielt."
Von Missgunst zu reden, ist doch bei diesem recht brisanten Thema nebelkerzenartige Argumentation. Es dürfte doch wohl ein gewaltiger Unterschied darin bestehen, ob ein Rechtsanwalt durch Vorträge und Veröffentlichungen sein karges Einkommen aufbessern möchte und damit vermeintliche Rechtsprechungsentwicklung kommentiert (wohlgemerkt als Freiberufler und Selbstständiger!) oder ob ein Bundesrichter in seiner "kargen" Freizeit sich engagieren lässt, vor bestimmtem Klientel Vorträge zu halten oder für dieses zu veröffentlichen und dafür dieses niedlich dargestellte karge Honorar von 33 TSD € einstreicht.
Wohlgemerkt ein von diesem unserem Lande alimentierter Mitarbeiter, ausgestattet mit ein paar Privilegien, von denen ein normaler Erdenbürger nicht einmal zu träumen wagt.
Und -nebenbei bemerkt- so manche hochoffizielle Entscheidungen aus aufopfernder, schweißtreibender hauptberuflicher Tätigkeit erlauben doch wohl die Befürchtung, dass diese wohlgefällig gefasst wurden.