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Autor Thema: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter  (Gelesen 15360 mal)

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Offline Stadt/Versorger

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Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« am: 05. Januar 2017, 21:45:57 »
Das macht mich sehr nachdenklich ! Wie sehr ist unsere (Bundes)Justiz denn wirklich überarbeitet ?

https://www.welt.de/wirtschaft/article160915749/Die-fragwuerdigen-Gehaltsexzesse-der-Bundesrichter.html#Comments

Offline uwes

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #1 am: 12. Januar 2017, 13:14:00 »
Wer behauptet denn eine "Überarbeitung" der Bundesjustiz?

Und: Was ist dagegen einzuwenden, wenn ein Richter außerhalb seiner für den Richterdienst anfallenden Dienstzeit Vorträge hält oder Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht?

Wie soll sich Recht fortbilden, wenn sich ein Richter nicht durch substantielle Ausführungen zu Rechtsprechungsentwicklungen äußern dürfte, die z.B. bei Richtern des Bundesverfassungsgerichts dazu führten und hoffentlich auch weiter dazu führen, dass z.B. abweichende Meinungen bekannt werden?

Wer anders als ein Bundesrichter kann eine Rechtsprechungsentwicklung in einem Vortrag oder Aufsatz - natürlich gegen Bezahlung - darstellen? Und was sind Nebeneinkünfte von 33.000,-- € jährlich, wenn sehr viele von diesen Informationen profitieren?

Wer dagegen ist, verhält sich ein wenig missgünstig und zeigt auf, dass er den Sinn nicht versteht. Niemand würde sich nämlich aufregen, wenn es sich um einen Rechtsanwalt handelte, der durch Vorträge und Veröffentlichungen Nebeneinkünfte erzielt.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline userD0010

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #2 am: 19. Januar 2017, 11:12:16 »
"Wer anders als ein Bundesrichter kann eine Rechtsprechungsentwicklung in einem Vortrag oder Aufsatz - natürlich gegen Bezahlung - darstellen? Und was sind Nebeneinkünfte von 33.000,-- € jährlich, wenn sehr viele von diesen Informationen profitieren?
Wer dagegen ist, verhält sich ein wenig missgünstig und zeigt auf, dass er den Sinn nicht versteht. Niemand würde sich nämlich aufregen, wenn es sich um einen Rechtsanwalt handelte, der durch Vorträge und Veröffentlichungen Nebeneinkünfte erzielt."

Von Missgunst zu reden, ist doch bei diesem recht brisanten Thema  nebelkerzenartige  Argumentation. Es dürfte doch wohl ein gewaltiger Unterschied darin bestehen, ob ein Rechtsanwalt durch Vorträge und Veröffentlichungen sein karges Einkommen aufbessern möchte und damit vermeintliche Rechtsprechungsentwicklung kommentiert  (wohlgemerkt als Freiberufler und Selbstständiger!) oder ob ein Bundesrichter in seiner "kargen" Freizeit sich engagieren lässt, vor bestimmtem Klientel  Vorträge zu halten oder für dieses zu veröffentlichen und dafür dieses niedlich dargestellte karge Honorar von 33 TSD € einstreicht.

Wohlgemerkt ein von diesem unserem Lande alimentierter Mitarbeiter, ausgestattet mit ein paar Privilegien, von denen ein normaler Erdenbürger nicht einmal zu träumen wagt.

Und -nebenbei bemerkt- so manche hochoffizielle Entscheidungen aus aufopfernder, schweißtreibender hauptberuflicher Tätigkeit erlauben doch wohl die Befürchtung, dass diese wohlgefällig gefasst wurden.

Offline bolli

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #3 am: 20. Januar 2017, 09:18:23 »
Was ist dagegen einzuwenden, wenn ein Richter außerhalb seiner für den Richterdienst anfallenden Dienstzeit Vorträge hält oder Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht?
...

Wer anders als ein Bundesrichter kann eine Rechtsprechungsentwicklung in einem Vortrag oder Aufsatz - natürlich gegen Bezahlung - darstellen?

Das kleine Problem, welches ich sehe, ist
a) das der Richter ja eleganterweise keine festgelegte Dienstzeit hat und insofern lericht behaupten kann, dass er diese Vorträge außerhalb seiner Arbeitszeit tätigt und
b) wenn andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Wissen in ihrem Fachbereich haben, sich dieses "während der Dienstzeit angeeignet wurde" und dieses auch im Interesse des Arbeitgebers "während der Dienstzeit" weitergegeben wird (bei Kongressen oder Fachtagungen oder wie auch immer) sie dieses brav bei ihrem Arbeitgeber abzuliefern haben.

Aber gleich ist halt noch lange nicht gleich.

Des weiteren sehe ich eine Interessenkollision, wenn in einem späteren Verfahren mal ein Kunde einer solchen Veranstaltung in einem Verfahren auftaucht und dem Richter sagt, dass ER doch gerade etwas so und so gesagt hätte. Ob da der Richter aus Befangenheit dieses Verfahren an einen Kollegen abgibt. Gewiss und Gewiss nicht ! 8)

Offline userD0010

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #4 am: 20. Januar 2017, 10:17:24 »
@bolli
Zitat: "Des weiteren sehe ich eine Interessenkollision, wenn in einem späteren Verfahren mal ein Kunde einer solchen Veranstaltung in einem Verfahren auftaucht und dem Richter sagt, dass ER doch gerade etwas so und so gesagt hätte."

Welcher von uns "Armen Gebeutelten" wird jemals Gelegenheit haben, einem Bundesrichter in einem Verfahren dessen sonder- oder wunderbaren Verlautbarungen vorzuhalten in der Hoffnung auf einen Denkanstoß zu des Gebeuttelten Vortels.
"Abgebügelt" wird man als Betroffener doch schon, wenn man einen sog. Robenträger nur in seinem Verfahren auf Verlautbarungen seiner Berufskollegen  hinweist.
In früheren Zeiten wurde dies als sog. Majestätsbeleidigung angesehen.

Offline bolli

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #5 am: 23. Januar 2017, 15:31:46 »
@bolli
Zitat: "Des weiteren sehe ich eine Interessenkollision, wenn in einem späteren Verfahren mal ein Kunde einer solchen Veranstaltung in einem Verfahren auftaucht und dem Richter sagt, dass ER doch gerade etwas so und so gesagt hätte."

Welcher von uns "Armen Gebeutelten" wird jemals Gelegenheit haben, einem Bundesrichter in einem Verfahren dessen sonder- oder wunderbaren Verlautbarungen vorzuhalten in der Hoffnung auf einen Denkanstoß zu des Gebeuttelten Vortels.
Gemeint waren auch nicht wir Kunden der Versorger, sondern die "Kunden" des Richters, die bei ihm solchen einen Vortrag "bestellen", also Versorger, Konzerne, Rechtsanwälte der Versorger etc. .
Und die tauchen ja schon das eine oder andere Mal beim BGH auf.  ;)

Offline uwes

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #6 am: 23. Januar 2017, 18:59:23 »
Nicht jeder Richter, der sich "positioniert" ist gleich befangen. Unsere Gesellschaft lebt von der Fortentwicklung des Rechts und einer Rechtssicherheit. Das wäre ohne die kontoverse Diskussion nicht möglich. Diese entsteht häufig bereits im Vorfeld zu Rechtssprechnungsentwicklungen oder Gesetzesvorhaben.
Ein Beispiel ist hier gut verständlich und dargestellt:
https://www.dgfr.de/veranstaltungen/reiserechtstag/bisherige_veranstaltungen/2010

Nur weil es wenige Menschen mit hohen Fachkenntnissen gibt, viele hingegen hierüber nicht verfügen, sollte man nicht pauschal diejenigen verunglimpfen, die sich mit einer etwas längeren Ausbildung diese Chancen erkämpft/erarbeitet haben.

Der Kraftfahrer, der sich zusätzlich Geld mit Taxifahren verdient, handelt ja auch nicht verwerflich. Eher dann der Handwerker-Geselle, der sich neben seiner Anstellung noch durch Schwarzarbeit am Bau Geld nebenher verdient.

Neid und Missgunst waren noch nie die gescheiten Ratgeber. Sie dienen bestimmten politisch Handelnden lediglich als Vorwand, um anderen "in die Taschen zu greifen".
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline userD0010

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #7 am: 23. Januar 2017, 19:08:18 »
@ uwes
@bolli
Zitat: "Der Kraftfahrer, der sich zusätzlich Geld mit Taxifahren verdient, handelt ja auch nicht verwerflich. Eher dann der Handwerker-Geselle, der sich neben seiner Anstellung noch durch Schwarzarbeit am Bau Geld nebenher verdient."

ein recht eigenwilliger/eigenartiger Versuch, die finanzielle Notlage von Bundesrichtern mit dem wahrlich kargen Lohn von Kraftfahrern oder gar Handwerker-Gesellen vergleichen zu wollen. Weder einem Kraftfahrer, noch einem Handwerker-Gesellen ist es vergönnt, seine sog. Arbeitszeit in eigener Entscheidung frei zu gestalten, noch über eine spätere ärmliche Pension, zwischenzeitliche Sondervergünstigungen und Beihilfen zu verfügen.

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung dürfte/sollte ein Bundesrichter seine genehmigten oder auch ungenehmigten "Nebeneinkünfte"  nicht nur seinem ""Arbeitgeber"" melden, sondern diese auch an ihn abführen.

Offline EviSell

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #8 am: 24. Januar 2017, 12:04:05 »
...
ein recht eigenwilliger/eigenartiger Versuch, die finanzielle Notlage von Bundesrichtern mit dem wahrlich kargen Lohn von Kraftfahrern oder gar Handwerker-Gesellen vergleichen zu wollen. Weder einem Kraftfahrer, noch einem Handwerker-Gesellen ist es vergönnt, seine sog. Arbeitszeit in eigener Entscheidung frei zu gestalten, noch über eine spätere ärmliche Pension, zwischenzeitliche Sondervergünstigungen und Beihilfen zu verfügen.

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung dürfte/sollte ein Bundesrichter seine genehmigten oder auch ungenehmigten "Nebeneinkünfte"  nicht nur seinem ""Arbeitgeber"" melden, sondern diese auch an ihn abführen.

Da gebe ich h.terbeck recht. Während ein Bundesrichter nach Erledigung seiner Arbeit in Vollzeit in der Lage zu sein scheint, für was nebenbei Kraft zu haben, dürfte dies bei LKW-Fahrern (um bei dem Beispiel zu bleiben) anders sein. Längere Arbeitszeiten mit immer weniger Lohn. Ich würde gar nicht in ein Taxi einsteigen wollen, wenn ich wüsste, der Taxifahrer ist hauptberuflich LKW-Fahrer. Nicht das ich an den Fahrkünsten zweifle, aber die Konzentrationsfähigkeit dürfte da weniger als 0 sein. Ob diese Konstellation überhaupt erlaubt wäre, wag ich übrigens zu bezweifeln, in Anbetracht der Kontrolle von Lenkzeiten.
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„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline userD0010

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #9 am: 24. Januar 2017, 15:10:46 »
Da ein Richter in "Erledigung seiner Arbeit" in eigengestalteter Arbeitszeit, die wohl mit wenigen anderen Tätigkeiten vom Zeitaufwand her vergleichbar sein dürfte, noch ausreichend Zeit findet, irgendwo gegen ein üppiges Taschengeld Vorträge zu halten, verbietet sich hier ein Vergleich mit Kraftfahrern oder Handwerks-Gesellen.  Das Gros der Kraftfahrer bewegt das Fahrzeug über Bundesstraßen und Autobahnen und darf nach Ende der genehmigten Lenkzeit seine Ruhezeiten an seinem Arbeitsplatz (Fahrzeugkabine) auf Rastplätzen verbringen und ein Handwerksgeselle nach Ende seiner 8-9 Stunden Tätigkeit nach Hause begeben, während ein Richter zu jeder erdenklichen Tageszeit irgendwelchen Hobbies in Form von Vorträgen nachgehen. 

Offline EviSell

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #10 am: 24. Januar 2017, 15:24:25 »
Das Gros der Kraftfahrer bewegt das Fahrzeug über Bundesstraßen und Autobahnen und darf nach Ende der genehmigten Lenkzeit seine Ruhezeiten an seinem Arbeitsplatz (Fahrzeugkabine) auf Rastplätzen verbringen ...
[Fett Hervorhebung von mir]
Sie denken da aber nur an die Fernfahrer. Da gibts noch die anderen LKW-Fahrer. Die Fernfahrer sind nicht diejenigen, die die Ware von den Depots an die Endlieferstelle (ob Warenlager oder Endkunden) verteilen. Da ist nichts mit gemütlichem Autopilot sitzend. Oder gar mit streng geregeltem Feierabend.
Das nur kurz meinerseits als Nachtrag. Das Einsatzsspektrum von LKW-Fahrern ist wesentlich breiter.
« Letzte Änderung: 24. Januar 2017, 16:01:56 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

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Offline userD0010

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Re: Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
« Antwort #11 am: 24. Januar 2017, 16:16:31 »
@Evisell
"Sie denken da aber nur an die Fernfahrer."   Nicht nur, nicht nur! Auch für Kraftfahrer im sog. Nahverkehr, also in der Verteilung von Gütern an Endkunden, gilt die sog. Lenkzeitverordnung, außer vielleicht für die berüchtigten Paketdienste. Und wenn die maximale Lenkzeit erreicht ist, spielt es nach den gesetzl. Bestimmungen keine Rolle, wo sich der Kraftfahrer gerade befindet. Dann heißt es Pause.

 

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