Daß die Unterlagen fehlen, ist erst mal ein Problem.
Damit ein Gasversorger den Behälter betanken darf, muß der sich von Dir als Tankeigentümer erst mal die letzte TÜV-Prüfbescheinigung über die letzte innere Prüfung zeigen lassen (findet bei den meisten Behältern alle 10 Jahre statt). Ich nehme an, die hast Du wohl nicht.
Demzufolge müßtest Du deinen Tank erst mal vom TÜV prüfen lassen, damit Du wieder eine ordentliche TÜV-Bescheinigung hast und der Gasversorger den Behälter überhaupt erst mal betanken DARF. Der TÜV-Sachverständige wird dann entscheiden, ob er die Prüfung ganz normal als wiederkehrende Prüfung bescheinigt oder als neue Inbetriebnahmeprüfung. Vom Prüfumfang und von den Kosten her, macht das im Grunde keinen Unterschied. Das ist nur eine formale Unterscheidung. Bei einem oberirdisch aufgestellten Behälter ist das kein Problem. Da kann er Dir in beiden Fällen wieder 10 Jahre Prüffrist geben. Bei einem erdgedeckten Behälter wird es etwas schwieriger. Ich hoffe, bei Dir liegt ein oberirdischer Behälter vor.
Da Du wohl auch keine Bescheinigung über die letzte Rohrleitungsprüfung hast (findet auch alle 10 Jahre statt), müßtest Du die also auch durchführen lassen.
Diese beiden Dinge sind das absolute Minimum, was Du brauchst, um den Behälter und die daran angeschlossene Rohrleitung betreiben zu dürfen.
Den Nachweis für den Gasversorger, daß der Behälter dein Eigentum ist, hast Du ja mit deinem Kaufvertrag, in dem der Tank explizit erwähnt ist, zumindest schon mal erbracht.
Mit dem Anliegen, den Behälter vom TÜV prüfen zu lassen und die Rohrleitung prüfen zu lassen, wendest Du Dich am besten an den Gasversorger deines Vertrauens. Dabei lohnt es sich finanziell gerade für die TÜV-Prüfung, sich mal Angebote von zwei oder drei verschiedenen Gasversorgern einzuholen. Da Du aber keine Unterlagen über den Tank hast, fragst Du am besten erst mal beim TÜV nach (oder läßt deinen Gasversorger beim TÜV nachfragen), ob der TÜV Dir den Behälter ohne jegliche Unterlagen überhaupt prüft.
Da der Hausverkäufer Dir vertraglich zugesichert hat, Dir das Tankbuch auszuhändigen, er es aber offenbar nicht mehr findet, denke ich schon, daß Du versuchen könntest, ihm die Kosten für das Wegreißen des jetzigen Tanks oder für die TÜV-Prüfung und Rohrleitungsprüfung des jetzigen Tanks aufzudrücken.
Mit bestem Gruß,
TÜV-SV