Ich kann idl hier nur bestätigen.
Tankarmaturen sind nur die Armaturen, die direkt in den Tank eingeschraubt sind.
Zwischen Tank und Druckregler kommt aber noch das Gasentnahmeventil. Damit ist der Druckregler keine Tankarmatur. Der Druckregler gehört zur Rohrleitungsanlage. Und wenn der Druckregler defekt ist, muss der Eigentümer der Rohrleitung dafür zahlen, wenn nicht mit dem Gasversorger vertraglich irgendetwas anderes vereinbart wurde. Eigentümer der Rohrleitungsanlage ist in 95% der Fälle der Hauseigentümer selbst.
Mit besten Gruß,
TÜV-SV