Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Bedingungen für Boni in AGB

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berghaus:
Ich meine, dass die Bestimmungen in den AGB von Strogon zu der hier diskutieren Frage, des möglichen Auseinanderfallens von Vertrags- und Lieferbeginn in Ordnung sind.

berghaus 16.07.17

bolli:

--- Zitat von: Energietourist am 14. Juli 2017, 10:25:55 ---@didakt
sind sie denn der Meinung, dass es rechtens ist, wenn der Versorger den Treuebonus einbehält,
weil Vertragsbeginn vor Lieferbeginn ist?
Das ganze Thema erledigt sich sowieso, wenn der Versorger ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung einräumt, dann kann man getrost bis zum Ende des 1. Lieferjahres
Kunde bleiben und der Versorger hat keine Handhabe mehr, den Bonus zu verweigern.

--- Ende Zitat ---

Ein Problem könnte aber entstehen, wenn der Versorger den Preis NICHT erhöht, denn dann haben Sie kein Sonderkündigungsrecht und sind ein weiteres Jahr an den Versorger gebunden, allerdings jetzt ohne Boni und damit oft zu deutlich unattraktiveren (Preis-)Bedingungen.

Didakt:

--- Zitat von: bolli Heute um 13:44:37 ---Zitat von: Energietourist am 14. July 2017, 10:25:55
@didakt
sind sie denn der Meinung, dass es rechtens ist, wenn der Versorger den Treuebonus einbehält, weil Ver-tragsbeginn vor Lieferbeginn ist?
Das ganze Thema erledigt sich sowieso, wenn der Versorger ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirk-samwerden der Preiserhöhung einräumt, dann kann man getrost bis zum Ende des 1. Lieferjahres
Kunde bleiben und der Versorger hat keine Handhabe mehr, den Bonus zu verweigern.

--- Zitat ---Ein Problem könnte aber entstehen, wenn der Versorger den Preis NICHT erhöht, denn dann haben Sie kein Sonderkündigungsrecht und sind ein weiteres Jahr an den Versorger gebunden, allerdings jetzt ohne Boni und damit oft zu deutlich unattraktiveren (Preis-)Bedingungen.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Da ist theoretisch möglich, aber wenig wahrscheinlich. Dann gibt es eben nur den Bonus für die ersten 12 Liefermonate.

Wem der jährliche Wechsel zu lästig ist und ohne Risiko Planungssicherheit über ein Jahr hinaus wünscht, wählt hat gleich einen Bonustarif mit 24 Monate Preisgarantie. Diese Tarife werden mit einem nur gering-fügig höheren Verbrauchspreis gegenüber den Tarifen mit 12 Monaten Preisgarantie angeboten.

berghaus:

--- Zitat ---....,wählt gleich einen Bonustarif mit 24 Monate Preisgarantie.
--- Ende Zitat ---

Dann verteilen sich die Boni (Sofort und Treue) auf zwei Jahre, wenn man zwei Jahre dabei bleibt, was man ja nicht muss.

Ich war und bin bis zu einer Prüfung der Meinung, dass die Tarifbestandteile (AP und GP) in Bonustarifen überteuert sind und sich ein zweites Lieferjahr im Vergleich zu Tarifen ohne Boni nicht lohnt.

berghaus 18.07.17

Didakt:

--- Zitat von: berghaus am Heute um 11:45:54 --- Dann verteilen sich die Boni (Sofort und Treue) auf zwei Jahre, wenn man zwei Jahre dabei bleibt, was man ja nicht muss. […]
--- Ende Zitat ---
1. Ausschlaggebend sind die für den jeweiligen Vertrag geltenden AGB. Allgemein gilt bei seriösen EVU: Der Sofort-Bonus wird spätestens 6 Wochen nach Lieferbeginn ausgezahlt. Der Treue-Bonus wird nach Ablauf von 12 Monaten Lieferzeit mit der ersten darauf folgenden Jahresrechnung gutgeschrieben und verrechnet.

2. Was muss man nicht? Kleine humorige Einlage von Ihnen, woll? ;)  Es ist doch selbstverständlich, dass ein Vertrag mit einem Tarif, für den eine zweijährige Mindestvertragslaufzeit vereinbart wird, ordnungsgemäß unter Einhaltung der Kündigungsfrist erst zum Ablauf dieser Laufzeit gekündigt werden kann oder sich sonst automatisch um weitere 12 Monate verlängert.


--- Zitat von: Ihnen zudem noch ---Ich war und bin bis zu einer Prüfung der Meinung, dass die Tarifbestandteile (AP und GP) in Bonustarifen überteuert sind und sich ein zweites Lieferjahr im Vergleich zu Tarifen ohne Boni nicht lohnt.
--- Ende Zitat ---
Nö! Bis zu welcher und wessen Prüfung denn? Die Tarife sind relativ zu sehen. Die jeweilige Tarifwahl bleibt letztlich der individuellen Entscheidung/den spezifischen Wünschen eines jeden einzelnen Verbrauchers überlassen.

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