Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Bedingungen für Boni in AGB
Erdferkel:
--- Zitat von: Didakt am 09. November 2016, 17:19:58 ---Geschätzter Forumsgenosse aus der Sauerlandperle,
da Sie ja schon in archaischer Zeit in diesem Forum mitgewirkt haben...
Warum das denn? Nach allen Regeln der Kunst lässt man heute im Zuge eines Versorgerwechsels den beauftragten, neuen Versorger ordentlich kündigen..
--- Ende Zitat ---
Hmm, ich les hier ja auch schon ziemlich lange mit, war früher nicht mal der Leitsatz "Ich mach das lieber selbst, da hab ich die Verantwortung und behalte die Kontrolle"?
Ich fühle mich insgesamt reichlich als Kunde "entmündigt", da hängen zu viele Stellen dran, auf die ich einfach keinen Einfluss habe, da werden Anschlüsse nicht "freigegeben" und Änderungen in Daten sind nicht möglich, da hat dann wieder irgendjemand keine Möglichkeit, hätte das so mitgeteilt bekommen... Hab da gerade ein Problemchen mit meinem Gasvertrag bei Vattenfall, geht nicht um Geld, aber da weiss ich mittlerweile nicht mehr weiter, stell ich am WE mal unter Dies und Das vor, fühl mich hier wie in einer Kafka Geschichte.
Kunde wird verwaltet, versorgt und verar....!
Didakt:
@ Erdferkel, schauen Sie mal, was so ganz allgemein angesagt und up to date ist:
Ich fragte eben mal den BdEV, und der antwortete auf meine Frage "Soll ich selbst meinen alten Versorger kündigen?" hier wie folgt:
Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
• Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß den eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen oft sehr kurz bemessen sind.
• Bei Verträgen, die in Kürze auslaufen und sich bei nicht fristgerechter Kündigung automatisch um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängern würden. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.
Und was sagt Google zu dieser Frage? Sehen Sie sich in dieser Liste um!
berghaus:
--- Zitat ---von mir
..... per einfachen Brief gekündigt....
--- Ende Zitat ---
Diese an sich zum Thema belanglose Bemerkung habe ich nicht unbeabsichtigt eingefügt, da mir und vielleicht auch anderen nicht klar ist, warum es außer aus Gründen der Arbeitserleichterung besser sein soll, den neuen Versorger kündigen zu lassen.
Auch hatte ich erwartet: 'Einfacher Brief' geht gar nicht. - 'Einwurfeinschreiben' ist das Gebot der Stunde!
Woher weiß der neue Versorger, ob und welche AGB (Form und Frist der Kündigung) meinem Vertrag zugrunde gelegt wurden?
Wenn die Kündigung dann schief geht, will es keiner gewesen sein, man bleibt unter Umständen ein zweites Lieferjahr an den alten Versorger gebunden. Verlust siehe oben über 500 €.
Normalerweise wird wohl alles gut und der Wechsel zügig von statten gehen.
Die Frage ist auch, wie viele Wochen vor dem nächsten Wechsel sollte man sich einen neuen Versorger suchen?
Bei den Angeboten ist es hinsichtlich der Preise und Boni wie an der Börse. Es geht täglich rauf oder runter und es wird dazu nicht geklingelt.
So gesehen, ist es vielleicht egal, wie viele Monate vor dem Wechsel man den neuen Anbieter sucht.
Es gab auch schon Fälle, da durften die Preise zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn zumindest hinsichtlich der staatlichen Anteile noch geändert werden.
Ich habe oder hatte die Befürchtung, dass es passieren könnte, dass man wochenlang nichts hört und dann die Fristen verstrichen sind. Und Schadenersatzansprüche möchte ich nicht berechnen und stellen müssen.
Ich lasse mich aber gerne belehren.
berghaus 09.11.16
bolli:
Ich sehe das im Prinzip wie @berghaus. ich kündige lieber selber. Zum einen weiß ich dann, dass es erfolgt ist und zum anderen erhalte ich mir länger die Flexibiliät für den Anbieterwechsel. ich kann bis 4 Wochen vor dem versorgungsbeginn eines neuen Vertrages suchen, welchen Versorger ich nun nehme. Je nach Kündigungsfrist müsste ich diesen Zeitpunkt bei Kündigung durch den neuen Anbieter deutlich (ggf. bis zu 3 1/2 Monate bei 3 monatiger Kündigungsfrist) nach vorne legen. Klar, ich kann den Anbieter mit 3 monatiger Kündigungsfrist bei der Vergabe übergehen, weil sie nicht mehr üblich ist. Aber wenn er der Günstigste ist, verschenke ich Geld und mir macht es nichts aus, neben dem einen Termin (Kündigung) noch einen zweiten (Neuanbieterwahl) im Kalender zu haben. Da stehen eh noch andere (Mobilfunkvertrag, Festgeld, etc.) mit drin, weil das Spielchen mit dem Neukundenbonus treffen wir ja nicht nur beim Energieanbieter an. ;)
Aber es sollte jeder für sich entscheiden, was für ihn besser zu handeln ist. Manch einem sind diese ganzen Termine zuviel. Aber der verzichtet dann vielleicht auch besser lieber ganz auf diesen ständigen Wechselprozess und sucht sich einen günstigen Versorger ohne Bonus, auch wenn er dann nicht den günstigsten Preis erzielen kann.
Und wenn man seine Kündigung rechtzeitig vor der Kündigungsfrist abschickt und um Bestätigung bittet, sehe ich auch im einfachen Brief kein Problem. Sollte man 14 Tage vor der Kündigungsfrist noch nichts gehört haben, kann man immer noch ein Einschreiben hinterher schicken. Meine Erfahrungen in diesem Bereich zeigen, dass in 90% aller Fälle der einfache Brief ausreicht und die Kündigungsbestätigung rechtzeitig vorliegt. Blöd ist nur das mittlerweile um sich greifende Gehampel mit dem aufkündigen des Lastschrifteinzugs. Hier muss man leider öfter nachbessern. Und bei 3 Monaten habe ich weder die Lust auf Einrichtung und Löschung eines Dauerauftrags noch auf manuelle Überweisung. Dafür haben sie schließlich die Einzugsermächtigung.
Erdferkel:
Ich sehe das auch so, werde das weiterhin selbst erledigen.
--- Zitat von: berghaus am 09. November 2016, 20:59:39 ---
Auch hatte ich erwartet: 'Einfacher Brief' geht gar nicht. - 'Einwurfeinschreiben' ist das Gebot der Stunde!
...
Die Frage ist auch, wie viele Wochen vor dem nächsten Wechsel sollte man sich einen neuen Versorger suchen?
...
So gesehen, ist es vielleicht egal, wie viele Monate vor dem Wechsel man den neuen Anbieter sucht.
...
Es gab auch schon Fälle, da durften die Preise zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn zumindest hinsichtlich der staatlichen Anteile noch geändert werden.
--- Ende Zitat ---
Ich versuch das auch immer zuerst mit der billigsten Variante, je nach AGB Fax oder Brief. Hatte mit der Zugangsbestätigung der Kündigung bisher nie Probleme.
Viele Versorger geben ein Vertragsangebot nur unter der Bedingung ab, daß zwischen Antrag und Versorgungsbeginn max. 3 Monate liegen dürfen, hat Vattenfall so drin, müsste ich aber nachschauen. Ist der Zeitraum länger behält man sich die Unterbreitung eines insgesamt aktualisierten Angebotes vor.
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