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Autor Thema: Vorsicht bei Kündigung !!!  (Gelesen 6077 mal)

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Offline michl_123

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Vorsicht bei Kündigung !!!
« am: 04. November 2016, 19:56:28 »
Ein Jahr lang war der Strompreis günstig, dann wurde der monatliche Grundbetrag um fast 10,-€ erhöht. Daraufhin habe ich gekündigt. Grüner Funke hat dann die letzte Abschlagszahlung nicht mehr abgebucht, sondern 9 Tage gewartet und eine Mahnung mit Mahngebühr geschickt. Pünktlich zum Ende des Vertrags habe ich meinen Zählerstand übermittelt und dabei festgestellt, dass ich in den vergangen 12 Monaten zuviel gezahlt hatte und Geld zurückbekommen müsste. Nach telefonischem Kontakt (es war erst nach 4 Tagen jemand zu erreichen, sonst nur Warteschlange, Rückruf des Unternehmens nicht zu den von mir angegebenen Zeiten) wurde mir mitgeteilt, dass demnächst ein Inkassobüro eingeschaltet wird wegen der fehlenden Abschlagszahlung. Mein Hinweis, dass ich viel mehr Geld zurück erstattet bekomme wurde ignoriert. Ich habe dann die fehlende Abschlagszahlung geleistet, aber auf meine Rückerstattung warte ich bis heute.

FINGER WEG VON DIESEM UNTERNEHMEN !!!

Offline bolli

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Re: Vorsicht bei Kündigung !!!
« Antwort #1 am: 08. November 2016, 08:43:09 »
Daraufhin habe ich gekündigt. Grüner Funke hat dann die letzte Abschlagszahlung nicht mehr abgebucht, sondern 9 Tage gewartet und eine Mahnung mit Mahngebühr geschickt.
Fraglich sind hier 2 Dinge: Zum einen, ob der Versorger Ihnen schriftlich mitgeteilt hat, dass er nicht mehr abbuchen wird und zum anderen, ob dieses Verhalten überhaupt rechtmäßig ist, wenn Sie bisher eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben (und er bis zur Kündigung davon Gebrauch gemacht hat).
Es gibt auf jeden Fall ein Urteil des LG Köln, welches ein solches Ansinnen selbst als festgelegte Regelung in den AGB nicht als rechtmäßig angesehen hat. ( Urteil v. 27.07.2016 - 26 O 505/15, siehe unter 1g) )

Pünktlich zum Ende des Vertrags habe ich meinen Zählerstand übermittelt und dabei festgestellt, dass ich in den vergangen 12 Monaten zuviel gezahlt hatte und Geld zurückbekommen müsste. Nach telefonischem Kontakt (es war erst nach 4 Tagen jemand zu erreichen, sonst nur Warteschlange, Rückruf des Unternehmens nicht zu den von mir angegebenen Zeiten) wurde mir mitgeteilt, dass demnächst ein Inkassobüro eingeschaltet wird wegen der fehlenden Abschlagszahlung. Mein Hinweis, dass ich viel mehr Geld zurück erstattet bekomme wurde ignoriert. Ich habe dann die fehlende Abschlagszahlung geleistet, aber auf meine Rückerstattung warte ich bis heute.
Auch hier stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Verlangens. Wenn denn bereits alle relevanten Daten vorliegen, um eine Schlußrechnung vornehmen zu können, ist fraglich, ob der Versorger erst noch den letzten Abschlag beitreiben darf, bevor er dann irgendwann seine Schlußrechnung erstellt.

Meine Empfehlung an Sie: Schicken Sie dem Versorger einen Brief (per Einschreiben/Einwurf, "nur wer schreibt, bleibt") in dem Sie ihn auffordern, Ihnen Ihre Schlußrechnung gem. § 40 Abs. 4 EnWG bis spätestens zum xx.xx.2016 zu erstellen und zuzusenden (Frist muss aus dem Vertragsende berechnet werden). Kündigen Sie dem Versorger an, dass Sie bei nicht fristgemäßer Rechnungserstellung die Schlichtungsstelle Energie anrufen werden (Weitere Infos finden Sie dazu hier https://www.schlichtungsstelle-energie.de/. Sollte das Datum der Fristsetzung früher als in 6 Wochen liegen, müssen Sie für den Schlichtungsantrag allerdings 4 Wochen Zeit ab dem Zustellungsdatum beim Versorger vergehen lassen (siehe Antragsbedingungen/FAQ bei der Schlichtungsstelle).

 

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