Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Aggressive Werbemethoden eines Energieversorgers gegenüber Flüchtlingen
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EviSell:
LG München I untersagt aggressive Werbemethoden eines Energieversorgers gegenüber Flüchtlingen
Landgericht München I, Beschluss vom 24.10.2016 - I HK O 17790/16 -
--- Zitat ---Das Landgericht München I hat einem großen deutschen Energieversorger per einstweiliger Verfügung unter anderem verboten, im Rahmen der Akquise durch Drittunternehmen zuzulassen, dass mit Bewohnern von Flüchtlingswohnungen, die nicht zur Zahlung von Strom- und Gasrechnungen verpflichtet werden können, entsprechende Energieversorgungsverträge abgeschlossen werden.
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--- Ende Zitat ---
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Muenchen-I_I-HK-O-1779016_LG-Muenchen-I-untersagt-aggressive-Werbemethoden-eines-Energieversorgers-gegenueber-Fluechtlingen.news23361.htm
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