Energiepreis-Protest > FUXX - Die Sparenergie

Kündigung "zu spät"

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Didakt:

--- Zitat --- man musste 100 mal telefonieren und sich mit callcenterignoranten rumärgern bis endlich Kündi-gungstermin akzeptiert wurde; […]
--- Ende Zitat ---

Inzwischen sind ja die Machenschaften dieser Spezies unter den Versorgern hinreichend erörtert und die Mittel dagegen immer wieder aufgezeigt worden, zumindest hier im Forum.

„Kein (besserer) Preis ohne Fleiß (Aufwand), nicht immer, aber immer wieder mal! Extreme Alternative zum Bonus-Tarif: Grundversorgung!  ;)

Telefonate mit der Hotline sollte man sich ersparen. Sinnvoller, wirksamer und zeitsparender ist es zu schreiben, und zwar in Schrift- oder Textform. Nachstehend ein paar Textbausteine für das vorbeugende Kündigungsschreiben zur individuellen Auswahl, möglichst per Einschreiben-Einwurf:

*   hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden o. a. Strom-/Erdgasliefervertrag form- und fristgerecht ‒ zum Ablauf des (Datum) ‒ zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am (Datum).

*   wegen Ihrer ab (Datum) wirksam werdenden Preisanpassung kündige ich hiermit den mit Ihnen beste-henden o. a. Strom-/Erdgasliefervertrag form- und fristgerecht zum Ablauf des (Datum) ‒zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am (Datum).

•   Gleichzeitig widerrufe ich – mit sofortiger Wirkung – mit Wirkung ab (Datum) ‒ das Ihnen erteilte SEPA-Basis-Lastschriftmandat zum Einzug Ihrer Abschlags- und Rechnungsbeträge per SEPA-Lastschrift von meinem Girokonto bei der (Name der Bank).

*   Keinesfalls akzeptiere ich ein möglicherweise anderes, von Ihnen eigenmächtig und unzulässig festge-legtes Datum der Vertragsbeendigung oder Einschränkungen in der ordnungsgemäßen Vertragsabwick-lung bzw. Vertragsbeendigung. Anderenfalls werde ich die Schlichtungsstelle Energie, Berlin, zwecks Abhilfe einschalten.

*   Ich kündige auch nicht fristlos. Es besteht Ihrerseits folgerichtig die vertragliche Pflicht, mich bis zum Ablauf des (Datum) mit Strom/Gas zu versorgen. Es besteht keine rechtliche Grundlage für Sie, ein vom Ablauf des (Datum) abweichendes Enddatum für den vorliegenden Vertrag auszuweisen.

Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich, spätestens jedoch bis zum (Datum  zeitl. Limit 14 Tage) hier ein-gehend, den Empfang dieses Schreibens sowie die Wirksamkeit meiner Kündigung ‒ und auch die Stor-nierung meines SEPA-Lastschriftmandats ‒ in Schriftform – per E-Mail – in Textform.

In diesem Zusammenhang siehe auch Kündigungen in Textform: https://www.verbraucherzentrale.nrw/vertrag-per-e-mail-kuendigen

cornwall:
schön, schön, die Formulierungsvorschläge aus der Sonntagsschule; bloß wie soll man sich verhalten, wenn Firmenleitung im Kongo, oder Palermo sitzt und von dort aus Gesetze missachtet und die Kunden verarscht werden ; nicht jeder hat einen Rechtsschutz und gratisanwalt an der Hand; aber man hat ja nichts zu befürchten, Netzagentur und Ministerium sind nicht zuständig, obwohl tagtäglich Kunden geprellt werden; ich als verantwortlicher würde Plusstrom einfach mal die Lizenz entziehen

bolli:

--- Zitat von: cornwall am 14. November 2017, 23:33:06 ---schön, schön, die Formulierungsvorschläge aus der Sonntagsschule; bloß wie soll man sich verhalten, wenn Firmenleitung im Kongo, oder Palermo sitzt und von dort aus Gesetze missachtet und die Kunden verarscht werden ; nicht jeder hat einen Rechtsschutz und gratisanwalt an der Hand; aber man hat ja nichts zu befürchten, Netzagentur und Ministerium sind nicht zuständig, obwohl tagtäglich Kunden geprellt werden; ich als verantwortlicher würde Plusstrom einfach mal die Lizenz entziehen

--- Ende Zitat ---
Nun, da ist auch gar kein Rechtsschutz nötig. Nachdem Sie das Unternehmen mit Ihrem Anliegen konfrontiert haben, müssen Sie ggf. 4 Wochen warten und können das die Schlichtungsstelle Energie einschalten (https://www.schlichtungsstelle-energie.de/.) DIE ist nämlich zuständig. Und das auch noch für Sie kostenfrei. Und die Erfahrungen zeigen, dass sich auf diesem Wege 90% der Probleme lösen lassen, wenn zuvor stringent vorgegangen wurde, u.a. wie @Didakt ausgeführt hat.

flowrida:
Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem, ich habe Herbst 2016 einen Stromvertrag mit Fuxx abgeschlossen, welcher 1 Jahr gültig war.
Fuxx erhöhte anschließend den Preis kräftig und im Dezember erneut. Insgesamt sind wir bei über 200% Aufpreis des Arbeitspreises.
Das Problem: Ich habe von alldem nichts mitbekommen, die Abschlagsrate ist gleich geblieben und nur durch einen zufälligen Blick in mein Kundenkonto entdeckte ich den gewucherten Preis. Auf Nachfrage erklärten mir mehrere Mitarbeiter von Fuxx, dass sie mir zu Beiden Erhöhungszeitpunkten einen Brief gesendet haben, diesen haben sie mir nun noch nachträglich per Mail gesendet.
Die Briefe sind aber beide definitiv nie bei mir angekommen, Fuxx beruft sich auf den Brief, den Sie mir nun gestern in digitaler Form nachgereicht haben, woran ich doch "erkennen" würde, dass dieser auf jeden Fall von denen abgesendet worden wäre.

Aufgrund meiner Beschwerde bot mir ein Servicemitarbeiter einen günstigeren Tarif zum 1.4. an, da ich aber seit einem knappen halben Jahr deutlich mehr zahle und nichts davon weiß, sagte ich nur das sie den Preis zum damaligen Erhöhungstermin rückrechnen sollen, was aber nicht möglich wäre, da Fuxx mir ja angeblich Bescheid gesagt hat.

Meine Lust einen derart hohen Betrag für das letzte halbe Jahr zu bezahlen ist natürlich gering, die Frage ist nur: Was kann ich tun?
Nach jetzigem Stand bleibt mir nur, das neue Angebot zu akzeptieren und ab 1.4. wieder weniger zu zahlen.


Danke und LG

PowerPlay:
@ flowrida

Die Preiserhöhung ist aus mindestens zwei Gründen nicht zulässig:

* der Stromanbieter muss nachweisen, dass die Preiserhöhung bei Ihnen angekommen ist. postalisch geht dies nur per Einschreiben. Es reicht nicht aus, dass der Stromanbieter den Versand nachweisen kann
* Zum anderen darf der Stromanbieter die Preise nur im Umfang von Kostensteigerungen anpassen. Preiserhöhungen von 10% und mehr dürften in den allermeisten Fällen unzulässig sein.
Diese und weitere Argumente können Sie hier weiter nachlesen: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/

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