Hallo,
ich muss zu meinem Thema nochmal nachhaken wegen dem Punkt Mängel beim Hauskauf:
gehört denn so ein alter Anschluss mit Alu-Verkabelung zu den
....anerkannten Regeln der Technik......
![Huch ???](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/huh.gif)
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Bei einer Beratung wurde mir von einem Anwalt gesagt, kein Mangel, weil es sich um eine für diese Zeit ( Baujahr 1985 ) übliche Beschaffenheit handelt, die nicht beanstandet werden kann.
Im Vertrag wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, gekauft wie gesehen. Ohne genaue Angaben zur Beschaffenheit des Haus und Grundstückes.
Da mir aber diverse Elektriker geraten haben, diesen alten Anschluß auf den neuesten Stand zu bringen ( ist auch bereits alles in die Wege geleitet ) stellt sich mir natürlich die Frage, ob das "Alte" ( Bestandsschutz ), den heute anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Die Frage zielt jetzt wirklich darauf ab, ob ein Mangel vorliegt, an dessen Beseitigung sich die Verkäuferin mindestens beteiligen muss, weil sie mir diesen veralteten Zustand verschwiegen hat ( wäre zumindest für mich ein Grund gewesen, den Kaufpreis weiter zu verhandeln ) obwohl sie zuvor bereits mit den Nachbarn wegen sämtliche Trennungen gemeinsamer Anschlüsse zu tun hatte.
Obwohl sie es bestreitet, wusste sie um diese zu bereinigende Angelegenheit.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen ?
Danke schonmal im voraus.
Lieber Gruß
Kerstin Borchert