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Autor Thema: Mitteilungsform bezüglich EEG-Umlage  (Gelesen 4692 mal)

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Offline ktown

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Mitteilungsform bezüglich EEG-Umlage
« am: 18. Oktober 2016, 10:29:08 »
Hi,
ich bin gerade mit meinem Ex-Stromlieferant (Grünwelt) am diskutieren, ob und in welcher Form Grünwelt mir hätte mitteilen müssen, dass zum 01.01.2016 die Erhöhung der EEG -Umlage an mich weiter gegeben wird.
Die meinen lapidar, dass es ja überall in den Medien zu hören war und das sie es auf ihrer Homepage auch stehen hatten und somit der Informationspflicht genüge getan wurde.

Ich aber meine, dass Grünwelt mich hätte schriftlich informieren müssen.

Frage nun: Wenn mein Standpunkt richtig ist.

1. Wäre ich berechtigt zu sagen, dass die Erhöhung bei mir nicht angesetzt werden darf und nur der bisherige Arbeitspreis für die Schlussrechnung angesetzt werden darf?
2. Hätte ich, wäre das Schreiben rechtzeitig und korrekt bei mir angekommen, ein Sonderkündigungsrecht gehabt?
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Didakt

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Re: Mitteilungsform bezüglich EEG-Umlage
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2016, 11:01:39 »
[...]
Frage nun: Wenn mein Standpunkt richtig ist.

1. Wäre ich berechtigt zu sagen, dass die Erhöhung bei mir nicht angesetzt werden darf und nur der bisherige Arbeitspreis für die Schlussrechnung angesetzt werden darf?
2. Hätte ich, wäre das Schreiben rechtzeitig und korrekt bei mir angekommen, ein Sonderkündigungsrecht gehabt?

Ja, denn:

Eine Preisanpassungsklausel, die einem Versorger eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen gestattet und dem Kunden sein gesetzliches Kündigungsrecht vorenthält, ist unwirksam (LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2015, Az. 14d O 4/15 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Juli 2016, Az. I-20 U 11/16 sowie LG Köln (AZ: 26 O 505/15). Der wesentliche Grundgedanke § 41 (3) S. 2 EnWG liegt darin, dass bei einer einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen durch den Stromanbieter dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Dies trifft auch auf staatliche Abgaben zu.
Siehe auch Musterbrief Vbz Sachsen: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/mediabig/237788A.pdf .

MfG


Offline ktown

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Re: Mitteilungsform bezüglich EEG-Umlage
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2016, 13:54:10 »
Naja über diesen Status bin ich ja hinaus.
Gestern bekam ich die Schlussrechnung für 2016 (hab zum 01.10 gewechselt, Grund war eine Preiserhöhung) und in der wurde ab 01.01.16 bis 30.09.16 ein höherer Arbeitspreis berechnet. Dies wurde mit der Erhöhung der EEG-Umlage begründet. Was mir aber nicht im letzten Jahr schriftlich mitgeteilt wurde.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Didakt

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Re: Mitteilungsform bezüglich EEG-Umlage
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2016, 16:50:46 »
Naja über diesen Status bin ich ja hinaus. [...]

Ihre Bemerkung verstehe ich nicht! Über welchen Status sind Sie hinaus?

Ich habe Ihnen die Begründung für einen Widerspruch gegen Ihre Schlussrechnung geliefert. Die Preisanhebung in 2016 erfolgte rechtsgrundlos. Die wollen Sie doch offensichtlich nicht bezahlen, wie Ihrem ersten Beitrag zu entnehmen ist!

Offline ktown

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Re: Mitteilungsform bezüglich EEG-Umlage
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2016, 21:50:04 »
 :-[ Ich habe erst im Nachgang den ganzen Umfang des Urteils verstanden. Das Widerspruchsschreiben ist schon raus. ;D
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

 

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