Hi,
ich bin gerade mit meinem Ex-Stromlieferant (Grünwelt) am diskutieren, ob und in welcher Form Grünwelt mir hätte mitteilen müssen, dass zum 01.01.2016 die Erhöhung der EEG -Umlage an mich weiter gegeben wird.
Die meinen lapidar, dass es ja überall in den Medien zu hören war und das sie es auf ihrer Homepage auch stehen hatten und somit der Informationspflicht genüge getan wurde.
Ich aber meine, dass Grünwelt mich hätte schriftlich informieren müssen.
Frage nun: Wenn mein Standpunkt richtig ist.
1. Wäre ich berechtigt zu sagen, dass die Erhöhung bei mir nicht angesetzt werden darf und nur der bisherige Arbeitspreis für die Schlussrechnung angesetzt werden darf?
2. Hätte ich, wäre das Schreiben rechtzeitig und korrekt bei mir angekommen, ein Sonderkündigungsrecht gehabt?