Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Hauskauf - Tankbuch nicht ausgehändigt bekommen  (Gelesen 5360 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Sebhell

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Hauskauf - Tankbuch nicht ausgehändigt bekommen
« am: 11. Oktober 2016, 10:14:35 »
Hallo, bin neu hier und hoffe dass ich die Frage hier am "richtigen Ort" stelle.
Ich habe vor wenigen Wochen ein Haus samt installierter Flüssiggastankanlage gekauft. Im Kaufvertrag steht folgender Wortlaut :

"Der Flüssiggastank wird mitverkauft. Der Verkäufer
erklärt und versichert, dass der Gastank sein uneingeschränktes
Eigentum ist. Der Verkäufer verpflichtet
sich, das Gastankbuch (Eigentumsnachweis) dem Käufer im
Zeitpunkt des Besitzüberganges zu übergeben.
Das im Zeitpunkt des Besitzüberganges in dem Gastank
vorhandene Flüssiggas wird mitverkauft.
Ein besonderes Entgelt ist für den Gastank und das
mitverkaufte Flüssiggs nicht zu zahlen."

Allerdings habe ich das Gasbuch vom ehem. Besitzer NIE erhalten!!! Das einzige was ich bekommen habe, sind die letzten beiden Rechnungen des Gaslieferanten sowie eine Erklärung des Vorbesitzers, dass der Gastank verkauft wurde. Sonst habe ich keinerlei Unterlagen !
Nun wollte ich die fälligen Prüfungen und die Gastankbefüllung durchführen lassen. Aber ohne Unterlagen geht natürlich nix. Nach vielmaligen telefonieren mit Vorbesitzern, Notar, Gaslieferanten sowie Sachverständigen, sehe ich als letzte Option, den bestehenden Tank wegreissen und einen neuen aufstellen zu lassen.
Meiner Meinung nach muss hierfür der ehemalige Besitzer aufkommen, da ja die Nachweise nicht erbracht werden konnten. Schätze ich die Sachlage richtig ein, oder irre ich micht evtl. sogar?
Danke im voraus.

Offline stingmb

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 73
  • Karma: +0/-3
Re: Hauskauf - Tankbuch nicht ausgehändigt bekommen
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2016, 16:41:13 »
Hallo,

also für die Prüfungen braucht man eigentlich keine Unterlagen. Am Tank müsste irgendwo ein Schild sein mit Baujahr und Fabriknummer, das reicht dem TÜV, (der schreibt dann eventuell bei Bemerkungen: "Die Dokumentation/Prüfbuch des Behälters lag nicht oder nicht vollständig vor.")

Die 2Jährige Prüfung macht ja meist der Fahrer vom Gas-Liefer-LKW, der brauch dafür auch keine Unterlagen.

Für eine Gasbestellung bei einem freien Händler sollte die erwähnte Kaufbescheinigung/Kaufvertrag als Eigentumsnachweis auch ausreichen.

Wer war denn der Bisherige GasLieferant ? Bestellen sie doch einfach wieder bei diesem und lassen über den gleich die Prüfung machen. (vorher aber bei Ölbestellung oder brennstoff Börse Preis vergleichen  ;D )

Offline TÜV-SV

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 72
  • Karma: +5/-0
Re: Hauskauf - Tankbuch nicht ausgehändigt bekommen
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2016, 21:03:57 »
Daß die Unterlagen fehlen, ist erst mal ein Problem.

Damit ein Gasversorger den Behälter betanken darf, muß der sich von Dir als Tankeigentümer erst mal die letzte TÜV-Prüfbescheinigung über die letzte innere Prüfung zeigen lassen (findet bei den meisten Behältern alle 10 Jahre statt). Ich nehme an, die hast Du wohl nicht.
Demzufolge müßtest Du deinen Tank erst mal vom TÜV prüfen lassen, damit Du wieder eine ordentliche TÜV-Bescheinigung hast und der Gasversorger den Behälter überhaupt erst mal betanken DARF. Der TÜV-Sachverständige wird dann entscheiden, ob er die Prüfung ganz normal als wiederkehrende Prüfung bescheinigt oder als neue Inbetriebnahmeprüfung. Vom Prüfumfang und von den Kosten her, macht das im Grunde keinen Unterschied. Das ist nur eine formale Unterscheidung. Bei einem oberirdisch aufgestellten Behälter ist das kein Problem. Da kann er Dir in beiden Fällen wieder 10 Jahre Prüffrist geben. Bei einem erdgedeckten Behälter wird es etwas schwieriger. Ich hoffe, bei Dir liegt ein oberirdischer Behälter vor.
Da Du wohl auch keine Bescheinigung über die letzte Rohrleitungsprüfung hast (findet auch alle 10 Jahre statt), müßtest Du die also auch durchführen lassen.

Diese beiden Dinge sind das absolute Minimum, was Du brauchst, um den Behälter und die daran angeschlossene Rohrleitung betreiben zu dürfen.

Den Nachweis für den Gasversorger, daß der Behälter dein Eigentum ist, hast Du ja mit deinem Kaufvertrag, in dem der Tank explizit erwähnt ist, zumindest schon mal erbracht.
Mit dem Anliegen, den Behälter vom TÜV prüfen zu lassen und die Rohrleitung prüfen zu lassen, wendest Du Dich am besten an den Gasversorger deines Vertrauens. Dabei lohnt es sich finanziell gerade für die TÜV-Prüfung, sich mal Angebote von zwei oder drei verschiedenen Gasversorgern einzuholen. Da Du aber keine Unterlagen über den Tank hast, fragst Du am besten erst mal beim TÜV nach (oder läßt deinen Gasversorger beim TÜV nachfragen), ob der TÜV Dir den Behälter ohne jegliche Unterlagen überhaupt prüft.

Da der Hausverkäufer Dir vertraglich zugesichert hat, Dir das Tankbuch auszuhändigen, er es aber offenbar nicht mehr findet, denke ich schon, daß Du versuchen könntest, ihm die Kosten für das Wegreißen des jetzigen Tanks oder für die TÜV-Prüfung und Rohrleitungsprüfung des jetzigen Tanks aufzudrücken.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2016, 21:15:09 von TÜV-SV »
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz