Energiepreis-Protest > HanseWerk

neue Gasabrechnung ist gekommen

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Graf Koks:
@Paul2:

Es gilt bei Forderungen des Versorgers ein Aufrechnungsverbot, § 31 AVBGasV; von Gesetzes wegen dürften Sie also nicht aufrechnen.

Dies ist der Grund, weshalb wir hier eindringlich eine strenge Herabsetzung der - vielfach im Zuge der Preiserhöhung heraufgesetzten - Abschläge anraten. Damit eben kein Guthaben verschenkt wird, das sich nach dem alten Preis ergibt.

Wenn Sie also nun zur Verrechnung schreiten, kann Ihnen keiner garantieren, dass Ihr Versorger dies akzeptiert.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Paul2:
@ Graf Koks,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also habe ich wohl Pech gehabt.
Obwohl dieses Aufrechnungverbot verstehe wer will, denn entscheident kann doch eigentlich nur sein, dass ich zuviel gezahlt habe, und der von mir geforderte Nachweis der \"Angemessenheit der Preiserhöhungen\" vom Gasversorger nicht erbracht wurde. Stattdessen haben die sich doch gegen meinen ausdrücklichen Einspruch gegen die Preiserhöhungen einfach hinweg gesetzt!!!
Schönen Gruss
Paul2

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