z.b. hier:
In Nordrhein-Westfalen sind nach derzeitiger Bauordnung nur Behälter bis 5 m³ genehmigungsfrei. 2,9 t - Behälter mit einer Füllmenge von etwa 5,4 m³ benötigen eine Baugenehmigung.
https://www.flüssiggasonline.de/fl%C3%BCssiggastanks/bau-genehmigung-f%C3%BCr-beh%C3%A4lter/
Aber es kann sein das sich da was verändert hat.
Hmmm, da steht was von Baugenehmigung.
Falls es die Notwendigkeit dieser Genehmigung überhaupt noch gibt, hat das aber nichts mit überwachungsbedürftigen Anlagen an sich zu tun, sondern höchstens mit dem Bauamt. Wenn, dann kommt das in diesem Falle also aus der Bauordnung.
Daß Behälter größer 3,0 to Fassungsvermögen eine Genehmigung nach BImSchG brauchen, ist aber richtig. Deswegen findet man für den Privatgebrauch quasi auch keine Behälter größer 2,9 to. Ab und zu gibt es mal alte 12 bis 16'000 ltr Behälter, aber auch diese sind - wenn sie in Privatgebrauch sind - mittlerweile alle auf 2,9 to reduziert.
Die dürfen nur dann für einen Zeitraum von wenigen Tagen über die 2,9 to hinaus voll befüllt werden, wenn der TÜV zur Druckprüfung vorbeikommt.
Mit bestem Gruß
TÜV-SV