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Autor Thema: Darf Techem Verbrauch schätzen bei 2 Monate später eingebauten Zählern?  (Gelesen 9836 mal)

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Offline Zuckermaus

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Hallo,

Unserem Verbrauch 2014 und 2015 wurde ein geschätzter Wert für Dezember 2014 und Januar 2015
aufgeschlagen. Wir hatten am 01.12.14 Schlüsselübergabe für unsere Wohnung Erstbezug und die
Verteiler wurden von Techem am 02.02.15 eingebaut und es wurde auf die am 30.11.15 abgelesenen Werte ca. 50 % für Dezember 2014 und Januar 2015 aufgeschlagen. Aufgeschlagen wurde nach den
abgelesenen Werten am 30.11.15 per Funk. Von der Ablesung wussten wir nichts.

Wir dachten für Dezember 2014 und Januar 2015 würde nach Wohnfläche abgerechnet.

Darf der Verbrauch für die 2 Monate geschätzt werden? Ist das gesetzeskonform.

Hat jemand das auch erlebt. Die Zähler werden zu spät eingebaut und dann der Verbrauch geschätzt.

Danke für Infos.

Gruß
Dorothea

Offline Erdferkel

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Re: Darf Techem Verbrauch schätzen bei 2 Monate später eingebauten Zählern?
« Antwort #1 am: 19. September 2016, 15:30:48 »
Hallo Dorothea,
ich rolls mal von hinten auf:

Hat jemand das auch erlebt. Die Zähler werden zu spät eingebaut und dann der Verbrauch geschätzt.
-Nein, wenn ich irgendwo einziehe und keine Zählerstände protokolliert werden können hätte ich das angesprochen und geklärt.

Darf der Verbrauch für die 2 Monate geschätzt werden? Ist das gesetzeskonform.
-Kann ich mir gut vorstellen, wird wohl auch gemacht wenn ein Zähler ausfällt z.B. im Einfamilienhaus. Diese Aussage ist aber völlig wertlos, weil ich kein Anwalt oder Profi vom Mieterverein oder Verbraucherschutz bin. Aber die könnten da weiterhelfen.

Wir dachten für Dezember 2014 und Januar 2015 würde nach Wohnfläche abgerechnet.
-"Wir dachten" wird im Streitfall vor Gericht kaum helfen, siehe ersten Punkt, vorher klären. Nach Quadratmeter ist m.E. unrealistisch, der Eine heizt sein 10qm Bad auf 22 Grad, der Andere auf 26 Grad. Aber auch diese Aussage ist leider wertlos weil vom Laien.
Sag Bescheid wenns was Neues gibt.
Grüsse, Erdferkel







Offline corsair

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Re: Darf Techem Verbrauch schätzen bei 2 Monate später eingebauten Zählern?
« Antwort #2 am: 19. September 2016, 16:56:35 »
Meines Erachtens nach ist es so in Ordnung, dass der nicht erfasste Zeitraum "geschätzt" wird.
Man muss allerdings wissen, dass sich hinter dem Begriff "Schätzung" schon eine nachvollziehbare Berechnung verbirgt (sollte zumindest...) .
In der Heizkostenverordnung ist eigentlich der Verbrauch des Nutzers "aus vorhergehenden Zeiträumen" als vorrangige Schätzgrundlage anzuwenden, jedoch denke ich, dass das Zugrundelegen des Verbrauchs des Nutzers aus einem nachfolgenden Zeitraum immer noch gerechter wäre als eine anderweitige Berechnung.
Ich habe es so verstanden, dass die (per Funk ausgelesenen) erfassten Verbräuche der jew. HKV, dann nach Gradtagen hochgerechnet wurden. Hier sollte man beachten, dass für den Dezember 160/1000 Gradtage und für den Januar sogar 170/1000 Gradtagen angesetzt werden. Auf diese beiden Monate fallen also insgesamt 33% der Jahres-Heizlast.
Bei einem Erstbezug mit Zeiträumen ohne Geräteausstattung, und dann ggf. noch mit anfänglichen Leerständen un unterschiedlichen Ausrüstungsterminen, ist die erste Abrechnung immer recht komplex. Das wird wohl erst das zweite Jahr zeigen.

Dass man von einer Funkablesung nichts mitbekommt ist übrigens kein Bug, das ist ein Feature...
Man soll nicht gestört werden, dafür kostet es auch ein bischen mehr...

Offline Erdferkel

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Re: Darf Techem Verbrauch schätzen bei 2 Monate später eingebauten Zählern?
« Antwort #3 am: 19. September 2016, 17:39:29 »
Danke corsair, und dann gibts ja da noch die 2. Baustelle mit den unplausiblen Verbrauchswerten im 60qm Bad... wenn da die Grundlage nicht stimmt und eine zu hohe Wärmemenge gezählt wird haut das natürlich nochmal rein.

Offline corsair

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Re: Darf Techem Verbrauch schätzen bei 2 Monate später eingebauten Zählern?
« Antwort #4 am: 19. September 2016, 19:55:15 »
das ist doch nicht tatsächlich ein 60 m² Bad ???

Offline Erdferkel

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Re: Darf Techem Verbrauch schätzen bei 2 Monate später eingebauten Zählern?
« Antwort #5 am: 20. September 2016, 11:00:12 »
So stehts halt in den diversen Posts, 60 qm Bad in 60 qm Wohnung.
Es hatten ja schon mehrere User um verlässliche Zahlen gebeten, eben auch mal die kWh statt Einheiten zu benennen, damit, der korrekten Raumgrösse und vieleicht noch eine Temperatur dazu könnte man vieleicht etwas interpretieren. Alles andere ist Kaffeesatzleserei und m.E. Zeitverschwendung.

Offline Zuckermaus

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Re: Darf Techem Verbrauch schätzen bei 2 Monate später eingebauten Zählern?
« Antwort #6 am: 20. September 2016, 14:40:06 »
Hallo Erdferkel, hallo corsair,

ich danke für Eure sehr guten Beiträge die mir weiterhelfen.

Unsere Wohnung hat 59 m2 Wohnfläche, das Bad hat 6 m2, die Küche 9 m2, Schlafzimmer 14 m2,
Wohnzimmer 21 m2. Dazu kommen Flur und Abstellraum ohne Heizkörper.

Die Küche zeigte lt. Abrechnung 88 Einheiten an und z. Z. 19 Einheiten. Sie wird vom Schlafzimmer
nebenan mitgeheizt. In Schlafzimmer, Wohnzimmer und Bad hatten wir über 1000 Einheiten 2015
+ 2500 Einheiten durch die Schätzung für Dezember und Januar. Z. Z. haben wir ab Dezember 2015
1330 Einheiten im Schlafzimmer, 1150 im Wohnzimmer, 19 in Küche und 1750 im Bad. Die letzte Abrechnung ging bis November 2015 und die nächste geht dann bis November 2016.

Die Wattzahlen der einzelnen Heizkörper im Gebäudekomplex bekam ich mit Hilfe des Mietervereins von Techem. Die habe ich aber nicht zur Hand. In der Küche ist die geringste Wattzahl. In Wohn- und Schlafzimmer sind die Wattzahlen gleich. Dort sind gleiche Heizkörper angebracht. Im Bad ist die Wattzahl am höchsten.

Ich danke Euch sehr und hoffe damit anderen helfen zu können und halte Euch auf dem Laufendem.
Warum werden die Heizkostenverteiler nach Wattzahl und nicht nach Raumgröße eingestellt? Meiner Meinung nach wäre das besser.

Nochmals Dankeschön an Euch.

Gruß
Dorothea

 

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