Wenn der Vorbesitzer einen eigenen Zähler zwischen Tank und seinem Haus hat, dann ist das Gas im Tank Eigentum des Gasversorgers. Du darfst es also eigentlich nicht einfach in deinen neuen Tank umpumpen und behalten. Da könnte Dir der alte Gasversorger sonst vielleicht irgendwie Diebstahl oder ähnliches draus drehen.
Ich an deiner Stelle (bzw. der jetzige Hauseigentümer, wenn der noch im Grundbuch steht) würde dem Gasversorger schriftlich per Gerichtsboten oder Gerichtsvollzieher (kostet um die 15 oder 20€ beim zuständigen Amtsgericht) eine Frist setzen, daß er SEINEN Tank und SEIN Gas, das sich in dem Tank befindet, beispielsweise bis 31. Oktober 2016 abholen soll. Denn sein Tank steht ja auf deinem Grund und Boden. Und wenn er das nicht tut, daß Du den Tank dann auf seine Kosten entleeren und entsorgen lässt.
Du hast Anspruch darauf, daß der alte Gasversorger seinen Kram von deinem Grundstück entfernt. Geld kann er Dir dafür eigentlich auch nicht abnehmen, da er mit Dir ja keinen Vertrag hat. Sobald der Kaufvertrag für das Haus vollzogen ist (in der Regel mit Bezahlung des Kaufpreises), bist eigentlich schon Du der Eigentümer des Hauses, auch wenn Du vielleicht noch nicht im Grundbuch stehst. Im Grunde ist es auch das Problem des Gasversorgers, wie er vor dem Transport das Gas aus dem Tank rausbekommt (abpumpen) und nicht deines, denn es ist ja sein Gas und sein Tank. Ggf. solltest Du mit dem jetzigen Hauseigentümer aber nochmal in den Vertrag schauen, ob im Falle einer Kündigung der Hauseigentümer dafür zuständig ist, daß der Behälter für die Abholung leer ist. Wenn das nicht explizit drin steht, dann ist es das Problem des Gasversorgers, wie er den Tank leerbekommt. Und Ihr solltet in dem Vertrag auch mal schauen, ob im Falle einer Kündigung der Hauseigentümer die Kosten des Abtransports tragen muß. Ich habe schon öfter gehört, daß da manchmal drin steht, daß der Versorger zwar die Transportkosten übernimmt, aber der Eigentümer dafür zuständig ist, daß der Tank abholbereit an der Grundstücksgrenze steht. Wenn Du aber schon rechtmäßiger Eigentümer bist, dann kann der Gasversorger Dir wie gesagt eigentlich kein Geld abnehmen für die Abholung des Gases und des Tanks, da Du diesen Gasvertrag ja nirgendwo unterschrieben und Du auch sonst keinen Vertrag mit dem Gasversorger hast.
Aber um den Gasversorger zu zwingen, das Ding endlich abzuholen, solltest Du ihm ein Schreiben mit fester Fristsetzung per Gerichtsboten oder Gerichtsvollzieher zukommen lassen, daß er seinen Tank samt Gas von deinem Grundstück abzuholen hat. Normalerweise läuft das mit dem Gerichtsboten bzw. Gerichtsvollzieher so ab, daß der sich den Inhalt des Briefes anschaut und über den Inhalt einen Aktenvermerk macht. D.h. der kann später als Zeuge dienen, daß auch wirklich das in dem Brief stand, was Du behauptest (nämlich die Fristsetzung zur Abholung). Bei der Zustellung muß der Empfänger den Brief dann auch im Beisein des Boten / Gerichtsvollziehers lesen, so daß sichergestellt ist, daß der Empfänger nun auch vom Inhalt des Briefes Kenntnis hat. Auch darüber macht der Bote bzw. Gerichtsvollzieher eine Aktennotiz. Damit kannst Du später unwiderlegbar beweisen, daß der Gasversorger den Brief mit deiner Frist bekommen und gelesen hat. Der Gasversorger kann dann also nicht mehr behaupten, er hätte gar keinen Brief bekommen oder in einem eventuellen Einschreiben sei nur ein weißes Blatt Papier drin gewesen. Darüber hinaus läßt sich der Gasversorger vielleicht auch eher von deiner Entschlußkraft überzeugen, wenn er den Brief von einem Gerichtsvollzieher oder Gerichtsboten zugestellt bekommt statt von einem normalen Briefträger.
An deiner Stelle würde ich aber einen Gerichtsboten beauftragen. Das geht meist schneller als per Gerichtsvollzieher.
Du musst nur schauen, welches Amtsgericht für die Adresse des Gasversorgers zuständig ist, z.B. hier:
Da rufst Du dann am besten mal an und fragst, wie Du per Gerichtsboten dort in dem Gerichtsbezirk was zustellen lassen kannst, wie das bei denen abläuft und was es kostet. In der Regel wird das so ablaufen, dass Du den Brief mit Anschrift des Gasversorgers im Briefkopf an die "Gerichtsbotenstelle" des zuständigen Amtsgerichts schickst und die stellen den dann zu.
Näheres zum allgemeinen Ablauf und den Vorteilen der Zustellung per Gerichtsbote/Gerichtsvollzieher kannst Du auch hier nachlesen:
Ich habe die Möglichkeit mit dem Gerichtsboten bisher schon drei Mal verwendet, als es darum ging, Verträge mit hartnäckigen, hinterfotzigen Vertragspartnern zu kündigen (Telefonvertrag, Internetvertrag ... also die einschlägigen seriösen Vertragspartner ...
), die vorher immer behauptet haben, sie hätten das Kündigungsschreiben nicht fristgerecht bekommen oder in dem Einschreiben mit Rückschein wäre gar kein Brief drin gewesen oder ähnliches und deswegen hätte der Vertrag sich nun automatisch wieder um 12 Monate verlängert. Gerichtsbote kostet zwar fast doppelt so viel wie ein Einschreiben mit Rückschein, aber dafür ist es absolut gerichtsfest und Du kannst zweifelsfrei beweisen, daß der Brief zugestellt und gelesen wurde und daß auch das drin stand, was Du behauptest. Immer wenn ich das dann per Gerichtsbote habe zustellen lassen, gab es in den Fällen keine Probleme mehr mit Kündigungen, Fristsetzungen und ähnlichem. In Fällen, wo es also um etwas mehr Geld geht, lohnt es sich also eigentlich sehr oft, das Geld in den Gerichtsboten zu investieren.
Mit bestem Gruß
Tüv-SV