Jetzt sitze ich noch auf den Kosten, die der Verkäufer nicht erstatten möchte, u.a.:
- Transport alter Tank an Grundstücksgrenze
- Lieferung und Kauf neuer Tank
- Transport neuer Tank an Aufstellort
- Anschluß und Prüfungskosten
Es kann doch nicht Rechtens sein dass der Verkäufer falsche Angaben macht und der Käufer dann der Dumme ist der bezahlen muss.
Sobald ich alle Rechnungen habe kann der Anwalt dran. Ich hoffe das ich das Geld irgendwann mal wieder sehe.
Transport alter Tank an Grundstücksgrenze ... das könnte man dem Hausverkäufer vielleicht noch in Rechnung stellen, aber den Rest nicht.
Lieferung und Kauf des neuen Tanks, Transport an den vorgesehenen Aufstellungsort, Anschluß- und Prüfkosten gehen auf Ihre Kappe. Ist ja jetzt auch Ihr Tank, warum sollte der alte Eigentümer dafür aufkommen?
Abgesehen davon macht man es sich auch etwas zu einfach, wenn man dem Alteigentümer pauschal arglistige Täuschung unterstellt. Es ist durchaus möglich, daß er in Wirklichkeit wußte, daß er den Tank nur gemietet hat. Es kann aber durchaus sein, daß er wirklich dachte, der Tank wäre sein Eigentum.
Als Sachverständiger bei einem TÜV, der schon einige tausend Flüssiggastanks geprüft hat, unterhalte ich mich natürlich oft auch mit den Hauseigentümern. Ich habe schon von vielen verschiedenen Leuten gehört, daß sie immer dachten, der Tank würde nach 10 Jahren ihnen gehören (quasi Mietkauf über 10 Jahresraten) und daß der Gasversorger ihnen das auch immer so suggeriert hat, aber daß sich dann im Nachhinein erst herausgestellt hat, daß das in Wirklichkeit gar nicht so ist und daß der Gasversorger plötzlich darauf besteht, der Tank wäre noch immer sein Eigentum. Manche Gasversorger bauen da nämlich fiese Haken und Ösen in ihre Verträge ein. Es ist also durchaus möglich, daß der Alteigentümer tatsächlich dachte, der Tank wäre sein Eigentum.
Die Gasversorgung ist jetzt bei Ihnen ja gesichert und die Abholung des alten Tanks ist auch erfolgt. Wie gesagt, wenn Sie es drauf anlegen, können Sie vom Alteigentümer die Transportkosten des alten Tanks zur Grundstücksgrenze noch verlangen, aber die gesamten Kosten für den neuen Tank können Sie dem nicht aufdrücken.
Mit bestem Gruß
TÜV-SV