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Autor Thema: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH  (Gelesen 19367 mal)

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Offline Erdferkel

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #15 am: 17. September 2016, 20:01:52 »
Hallo Kerstin, ich kann die Aufschrift an den einzelnen Automaten trotz runterladen und ranzoomen nicht lesen. Kannst du den 3erpack "1" und den Kasten mit den grünen Streifen und dem breiten Schalter nochmal in Nahaufnahme hochladen? Wenn möglich noch die 2 und die 3, die anderen sind alle mit 2 identisch?

Offline Kerstin Borchert

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #16 am: 17. September 2016, 20:39:03 »
Hab gezoomt.....
https://www.dropbox.com/s/luaqeko86y5gv9v/IMG_20160917_204401.jpg?dl=0
Als Ergänzung: Block 1 ist Unterverteiler Keller, Sicherung 2 Unterverteiler Obergeschoß.
Lieber Gruß
Kerstin Borchert
« Letzte Änderung: 17. September 2016, 20:50:52 von Kerstin Borchert »

Offline Erdferkel

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #17 am: 17. September 2016, 21:13:54 »
Schade, der Geyer ist kein FI, unserer hat auch einen ganz anderen Schalter. Die einzelnen Kreise sind nur mit 10A abgesichert, heute 16A, aber vom Prinzip würde ich da den berenteten Elektriker dranlassen, er wird das ja auch sehen wenn er den Herd anschliesst. Und es sind ja rechts 3 Automaten mit "Herd" bezeichnet, od die jeweils 10A pro Phase da reichen wird er dir auch sagen können, unser Ofen hat glaube ich 5KW max. Leistung. Erdung ist warscheinlich auch vorhanden, ohne FI Schutzschalter im Kasten kann ich das aber so nicht beurteilen. Wieviele Adern kommen bei den Lampen an, nur 2 oder 3?
Den FI Schutzschalter würde ich wenn möglich schnellstens nachrüsten lassen, wenn das Nachrüsten nicht mittlerweile sogar Vorschrift ist?

Offline Didakt

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #18 am: 17. September 2016, 21:28:49 »
Frau Borchert,

Ihre eingestellten Fotos sind wenig geeignet, um zur – vermeintlichen – Problematik der Elektroinstallation in Ihrer DHH aussagekräftig Stellung  nehmen zu können. Wie schon weiter oben ausgeführt, ist es notwendig, vor Ort durch einen Fachmann checken zu lassen, ob die vorhandene Installation Ihren Bedürfnissen genügt/genügen wird. Aus eigener Erfahrung (Kauf eines Hauses aus Bj 1975 durch meine Tochter) wird das sicherlich nicht der Fall sein.

Einige Grundsätzlichkeiten:
Sie führten aus, dass Ihre erworbene DHH renovierungsbedürftig sei. Diese Situation sollte stets genutzt werden, die Elektroinstallation/Telefon-/Fernmelde-/LAN-Verkabelungen den aktuellen und noch kommenden Bedürfnissen anzupassen. Später ist eine zusätzliche Leitungsverlegung mit vielen noch kostenträchtigeren Umständen verbunden. In Ihrem Fall muss das jetzt nicht zwangsläufig mit einem neuen/separaten Hausanschluss für Ihre DHH einhergehen. Aus meiner Sicht verträgt Ihr jetziger Anschluss bis zu Ihrem Zählerkasten ggf. notwendigerweise durchaus noch einige von dort aus zusätzlich zu installierende, mit 16A-Sicherungen abzusichernde Stromkreise für Ihre Räumlichkeiten.

Einige sich stellende Fragen könnten Sie sich schon selbst beantworten:
 
Nach Ihrem eingestellten Bild ist davon auszugehen, dass für Ihren E-Herd-Anschluss in der Küche eine Herdanschlussdose mit 5 Anschlussklemmen (3 x Phase, 1 N, 1 PE) vorhanden ist, die mit drei 16A-Sicherungen abgesichert ist und auch sein muss. Wenn Sie dort weitere E-Geräte mit je mehr als 2000 W Leistungsabnahme anschließen möchten, brauchen Sie dafür je einen besonderen Stromkreis mit besonderem Sicherungsautomaten. Die Steckdose für die Waschmaschine sollte allein mit 16A abgesichert  sein.

Alle weiteren vorhandenen 16A-Sicherungen decken jeweils eine Leistungsaufnahme in Dauerlast von je ca. 3500 Watt ab. An die daran hängenden Stechdosen könnten Sie beispielweise 35 Leuchtmittel von je 100 Watt anschließen, natürlich temporär auch ein Bügeleisen usw. und entsprechend weniger andere E-Geräte bzw. Lampen.

Übrigens: Ihr Kaufvertrag für den Hauskauf enthält wahrscheinlich den Passus, dass die Immobilie im besichtigten Zustand von Ihnen erworben wird und eine – begrenzte – Gewährleistung für die zugesagten Eigenschaften/Funktionen, z. B. der Anschlüsse, mit der Vorbesitzerin nicht verhandelt wurden und auch im Kaufvertrag unberücksichtigt blieben. Haftungsansprüche gegen die Vorbesitzerin scheinen mir deshalb außer Frage zu stehen.

MfG

Offline Erdferkel

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #19 am: 17. September 2016, 22:29:06 »
@Didakt: Das sehe ich ganz genauso, Elektrik und Sanitär und Heizung  sollte man zuerst auf den aktuellen Stand bringen, macht später nur nochmal Dreck und verursacht ggf. auch Mehrkosten, einmal einen grossen Schlitz kloppen und alles durch... Ich lese das aber so daß das finanziell nicht jetzt realisierbar ist, da war im Zusammenhang mit dem Hausanschluss von Budget sprengen die Rede. Weiss nicht was der kosten würde aber bei uns war da eine nicht eingeplante Kanalanschlussrechnung noch offen, das waren hälftig 1800€, den Anschluss teilen wir uns mit den Nachbarn.
Geht also vieleicht nur Stück für Stück.
Die Einzelabsicherungen sind ja sogar nur 10A, das ist wohl dem Leitungssystem geschuldet, "Alukabel", was für ein Querschnitt?
Alu ist doch ähnlich biegsam wie ein ungekochter Spaghetti, das würde ich auf jeden Fall erneuern.

Aber akute Lebensgefahr weil nur 2 Strippen liegen besteht da wohl nicht, hatte das anders interpretiert, in Richtung Schwarzbau und mal beim Nachbarn mit drangehängt, aber das sieht hier ja anders aus.

Offline Kerstin Borchert

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #20 am: 17. September 2016, 23:27:58 »
Vielen Dank Didakt und Erdferkel.
Zumindest habt ihr mir die Angst genommen, es könnte was passieren, wenn ich jetzt meinen ganzen Hausrat da anschließe.
Werde meinen befreundeten Elektriker gezielt zu den angesprochenen Punkten interviewen.
Bis auf diesen veralteten, gemeinsamen Hausanschlusskasten ist glücklicherweise alles andere schon erneuert worden.
Aus meinen Decken ( Lampen ) schauen überall vier Kabel : Braun, Schwarz, Blau und Grün/Gelb. Ich glaube, so auch in den moderneren Steckdosen.
In allen Räumen habe ich am Boden mehrere Steckdosen im Urzustand. Aber weiter oben befinden sich nachträglich angebrachte Steckdosen und dafür auch in allen Räumen diese Verteiler (?), diese runden Kunststoffdeckel, unter denen sich so ein Kabelsalat befindet.
Grundsätzlich richtig, dass der Notarvertrag beinhaltet, gekauft wie gesehen, keine Gewährleistung.
Aber : es gibt die Ausnahme Vorsatz. Wenn der Verkäufer von einem Mangel wusste und ihn mir verschweigt, dann handelt er für meinen Geschmack mit diesem Vorsatz. Ich habe bei Besichtigung selbstverständlich den Zählerkasten und die Unterverteiler im Keller und OG gesehen. Mehr habe ich garnicht zu sehen erwartet. Meine Nachbarn sagen aber, dass diese Stromtrennung bereits Thema war und meine Verkäuferin sich kümmern sollte. Da sie dies nicht tat, sie dem künftigen Käufer diesen Umstand aber unbedingt mitteilen soll.
Hätte sie mir diesen Zustand vor dem Kauf mitgeteilt, hätte ich beim Kaufpreis viel konsequenter verhandelt. Dann könnte ich mir den Neuanschluss jetzt auch leisten. :-(
Zumal sie mir sogar noch den Passus abgerungen hat, dass auch nach Eigentumsumschreibung evtl. Altanschließerbeiträge an sie erstattet werden. Was ja auch nicht üblich ist, weil Objektgebunden.

Trotzdem nochmal Danke an euch.
Lieber Gruß
Kerstin Borchert



Offline Erdferkel

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #21 am: 17. September 2016, 23:49:14 »
Klingt gut. Die 4 Adrige Variante ist mit auch neu, hab nur 3 oder 5 verlegt, 3 bei den Steckdosen und 5 für die Wechselschaltungen, vieleicht ist da eine abgepetzt?
Ich habe gerade nochmal wegen FI gegoogelt, ein eingebauter FI ist kein Garant für eine vorhandene Erdung wie von mir vermutet, so schnell ist Mist verbreitet! Also, Elektriker kommt und schaut!
Viel Erfolg, ich geh pennen!

Offline Didakt

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #22 am: 18. September 2016, 11:18:09 »
Hallo Frau Borchert,

abschließend noch ein paar kurze Anmerkungen:

Das Recht, über den gemeinsamen Hausanschluss Strom aus dem Netz Ihres Netzbetreibers zu beziehen, kann Ihnen niemand streitig machen. Hier greift der Bestandsschutz, das Gewohnheitsrecht.
Der Zustand des aus Ihrer Sicht veralteten, gemeinsamen Hausanschlusses sollte Ihnen keinerlei Sorgen bereiten. Hierfür ist in erster Linie der Netzbetreiber zuständig. Dieser Anschlusskasten enthält die Hauptsicherungen für die davon ausgehenden Versorgungskabel zu den Zählerkästen der DHH. Jeder für den Bereich Ihres Netzbetreibers zugelassene Elektroinstallateur hat Zugriff auf diesen Anschlusskasten, kann ihn zur Einsichtnahme öffnen und muss ihn anschließend wieder verplomben. Arbeiten an dem Hauptanschluss, z. B. Sicherungsaustausch, bleiben dem Netzbetreiber vorbehalten. Der von Ihnen beauftragte Elektiker/Installateur kann sich also einen Überblick verschaffen, ob der Querschnitt des 5-adrigen Anschlusskabels zu Ihrem Zählerkasten ausreicht, um von Ihrem Zählerkasten evtl. weitere Stromkreise mit zusätzlichen Sicherungsautomaten zu installieren.
Wenn in Ihren Räumlichkeiten 4-adrige Leitungen zu den Steckdosen und Deckenleuchten vorhanden sind, dann hat der verlegende Installateur bereits sehr vorausschauend gehandelt, weil diese Leitungen Anschluss-/Schaltervariationen ermöglichen, die 3-adrige Kabel nicht oder nur mit Anschlusstricks zulassen.

Also nicht zu schwarz sehen. Alles wird gut!

MfG

Offline Kerstin Borchert

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #23 am: 18. September 2016, 12:33:11 »
Danke Didakt.
Nicht nur, dass heute wieder die Sonne draussen scheint, mir geht es dank Ihrer letzten Stellungnahme erheblich besser....
Mir ist jetzt wesentlicher wohler ums Herz und Gewissen.
Dann lasse ich jetzt erstmal die Finger vom eigenen Hausanschluß, spare darauf hin und lasse erstmal meinen Elektriker realisieren, was im jetzigen Zustand möglich ist.
Für evtl. Regressansprüche gegenüber der Verkäuferin habe ich ja eine zweijährige Frist bei Vorsatz. Kommt Zeit, kommt Rat.

Tausend Dank Ihnen und Erdferkel.
Schönen Sonntag noch.....
Lieber Gruß
Kerstin Borchert
 8)

Offline berghaus

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #24 am: 18. September 2016, 13:13:11 »
Zitat
von Erdferkel in Antwort #21
Die 4 Adrige Variante ist mit auch neu, hab nur 3 oder 5 verlegt, 3 bei den Steckdosen und 5 für die Wechselschaltungen

4 Adern zu einer Lampe an der Decke machen dann Sinn, wenn man wie früher bei den Lüstern (Leuchte) mit einem Doppelschalter alle oder nur ein paar der Glühbirnen (Lampen) anmachen wollte.
Das geht aber auch bei dreiadrigem Kabel mit einem Dimmer.

Geht das vieradrige Kabel zu einer Doppelsteckdose, kann man dort auch eine Leuchte anschließen und schalten und  und ein Gerät wie z.B. den TV dauernd unter Strom haben.

Für Wechselschaltungen braucht man drei Drähte (z.B. schwarz, braun und blau) Bei mir im Haus, Baujahr 1975 wie der Gasvertrag, gibt es eine Wechselschaltung mit 5 Schaltern für eine Deckenleuchte in der Diele, da bin ich immer wieder erstaunt, dass das geht.

In Räumen mit vielen kleinen Leuchten in allen Ecken kann man durch Funkfernschalten Kabel und Schalter sparen, preiswert nachzurüsten mit Funksteckdosen und Fernbedienung. Auch im Garten sehr praktisch!

5adrige Kabel (Drehstrom) gehen zum Herd und wurden früher auch für Waschmaschine, Trockner und Spülmaschine gebraucht, alle drei Phasen einzeln gegen Überlastung (10 A) abgesichert. Heute haben dies Geräte alle Schucostecker, kommen also mit dreiadrigen Kabeln (schwarz, blau und gelb-grün) aus.
Im Einzelfall habe ich die 5-fach-Steckdosen aufgeteilt, z.B. in der Küche  für die Einzelabsicherung der Mikrowelle, des Kühlschranks und des von den Herdplatten getrennten Backofens in der Schrankwand.

berghaus 18.09.16


Offline bolli

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #25 am: 19. September 2016, 08:36:07 »
Eine 4-adrige Leitung im Innenausbau ist durchaus nicht üblich. Hier kommen in der Regel 3- und 5-adrige Varianten, meist mit 3 x 1,5 oder 5 x 1,5 zum Einsatz. Aber solange der Leitungsquerschnitt der Einzelader stimmt (min. 1,5 mm2) schaden die 4-adrigen auch nicht.
Die Absicherung mit 10 A Automaten war früher durchaus üblich und stellt mit Sicherheit keinen grundsätzlichen Mangel beim Verkauf an sich  dar.  Das möglicherweise an einzelnen Sicherungen Überlastungen durch zu viele leistungsstarke Verbraucher auftreten, kann natürlich sein, hängt aber ebenso sicher vom Anschlußverhalten des Inhabers ab.
Wenn ich die Bilder richtig interpretiere, sind die 5 Sicherungen in der oberen Reihe korrespondierend mit den Beschriftungen in der Reihe darunter links. D.h., in der Küche sollten sich neben dem Herdanschluß (3 Phasen Strom) noch zwei mit je 16 A einzeln abgesicherte Steckdosen befinden. Das sollten Sie mittels Stromprüfer herausfinden können. Hier dürfte dann z.B. eine Spülmaschine und/oder eine Kühl-/Gefrierkombination ohne Probleme anzuschließen sein.
Für herkömmliche Verbraucher wie Fernseher, Radio normale Lampen etc. sollte die vorhandene Absicherung ausreichen. Bei stärkeren Verbrauchern wie z.B. Radiatoren, Boilern oder ähnlichen Geräten mit hohen Anschlußwerten muss ein Elektriker hinzugezogen werden, wie man das ggf. auftretende Problem lösen kann.

Offline Kerstin Borchert

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Re: gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH
« Antwort #26 am: 29. Oktober 2016, 10:29:23 »
Hallo,
ich muss zu meinem Thema nochmal nachhaken wegen dem Punkt Mängel beim Hauskauf:
gehört denn so ein alter Anschluss mit Alu-Verkabelung zu den
....anerkannten Regeln der Technik...... ??????

Bei einer Beratung wurde mir von einem Anwalt gesagt, kein Mangel, weil es sich um eine für diese Zeit ( Baujahr 1985 ) übliche Beschaffenheit handelt, die nicht beanstandet werden kann.
Im Vertrag wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, gekauft wie gesehen. Ohne genaue Angaben zur Beschaffenheit des Haus und Grundstückes.

Da mir aber diverse Elektriker geraten haben, diesen alten Anschluß auf den neuesten Stand zu bringen ( ist auch bereits alles in die Wege geleitet ) stellt sich mir natürlich die Frage, ob das "Alte" ( Bestandsschutz ), den heute anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Die Frage zielt jetzt wirklich darauf ab, ob ein Mangel vorliegt, an dessen Beseitigung sich die Verkäuferin mindestens beteiligen muss, weil sie mir diesen veralteten Zustand verschwiegen hat ( wäre zumindest für mich ein Grund gewesen, den Kaufpreis weiter zu verhandeln ) obwohl sie zuvor bereits mit den Nachbarn wegen sämtliche Trennungen gemeinsamer Anschlüsse zu tun hatte.
Obwohl sie es bestreitet, wusste sie um diese zu bereinigende Angelegenheit.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen ?
Danke schonmal im voraus.
Lieber Gruß
Kerstin Borchert

 

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