Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abschlag gekürzt - prompte Mahung  (Gelesen 11719 mal)

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Offline schnuff

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« am: 09. Dezember 2005, 13:04:59 »
Hallo Forumgemeinde,

am 17.11.2005 haben wir den Gebühenbescheid von unseren Stadtwerken erhalten. Eine Gutschrift wurde und überwiesen. Im letzten jahr hatten wir auch zuviel gezahlt bzw. haben sehr gut mit der energie gewirtschaftet und hatten auch eine Gutschrift erhalten.
Jetzt habe ich die Gutschrift des Jahre 2005 durch 12 geteilt und einfach die neue Abschlagszahlung, die die SW schon wieder erhöht haben, um diese Zahl gekürzt. Jetzt schickt uns der Versorger eine Mahung, und fordert den Rest der gekürzten Abschlagszahlung.

Das Musterschreiben habe ich denen heute sofort geschickt.

Na ja, ich rufe dann eben bei meiner Rechtsschutzversicherung an, und die verbinden mich zu einer Rechtsanwältin, die mir eine Telefonische Beratung gegeben hat. Sie hat mir dringend davor abgeraten, die Abschlagszahlung zu kürzen, weil die SW uns sonst verklagen könnten und wir auf die hälfte der prozesskosten sitzen bleiben. Sie hat auch das Vorgehen der Verbraucherzentralen kritisiert.

Wir sind Eigentümer eines Hauses und lleider ist es so, dass Rechtstreitigkeiten mit den Versorgern NICHT versichert sind. Wenn wir eine neue Rechtssschutzversicherung fürs Haus abschließen haben wir eine Wartezeit von 3 Monaten.

Was sollen wir jetzt tun? Am besten das Boykottschreiben schriftlich widerrufen? Die erhöhte Abschlagszahlung doch zahlen oder?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Schnuff

Offline Cremer

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2005, 13:14:12 »
@schnuff,

natürlich rät eine Anwältin der Rechtsschutzverischerung nahe steht die Finger davon zu lassen.

Sie klagen ja nicht, sondern werden höchstens verklagt.

Nicht Sie als Hauseigentümer wegen Liegenschaftsaangelegenheiten, sondern Sie als Kunde eines Versorgers werden verklagt.

Das deckt eine Rechtschutzversicherung.

Als Mitglied im Bund der Energbieverbraucher erhalten Sie für 10 € jährlich eine Prozesskostenpauschale

Bleiben Sie bei Ihrer Haltung, Ihrer Entscheidung und stehen Sie zu  dem Musterbrief.

Informieren Sie sich hier im Forum ausführlich über die Vorgehensweise und Argumentationen, ferner auf den Seiten des Bundes für Energieversorger
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline schnuff

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2005, 13:25:39 »
Hallo Herr Cremer,

naja bei den Rechtsschutzversicherungen gibt es, so meinte der Berater vorhin am Telefon, Extra Rechtschutz für Hauseigentümer bzw. Mieter.

In unserer ist nur Privat- und Berufsrechtsschutz. Wenn die Versicherung sagt, dass diese Aktion nicht mitversichert ist, was sollen wir dann tun?

Wir werden jetzt der Vertrag erweitern. Nur, was mache ich jetzt mit der Mahnung des Versorgers?

Wer kann mir da einen tipp geben (siehe mein erstes Posting)

Schnuff

Offline Monaco

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2005, 13:54:13 »
@schnuff

Sie werden vermutlich gar keine Rechtsschutzversicherung brauchen! Warum?

Weil ihr Versorger sich hüten wird, Sie (nur) aus diesem Grund zu verklagen. Da gibt es aus seiner Sicht bestimmt schon \"schwerwiegendere\" Fälle. Ihr Versorger will sich mit einer entsprechenden Klage bestimmt nicht in die Gefahr begeben, dass der Disput eskaliert, Medien über eine Klage berichten, sich Interessengemeinschaften gegen ihn bilden ... und er vor allem rechtsverbindlich dazu verurteilt wird, seine möglicherweise überhöhten Preise zurückzunehmen bzw. Kosten zu erstatten. Das alles wegen ein Paar Euronen ... Das wird sich Ihr Versorger schon gut überlegen.

Lassen Sie sich also blos nicht einschüchtern.

Wenn Sie die von wirklichen Rechtsexperten auf diesem Gebiet empfohlenen Schritte befolgen, kann Ihnen kaum etwas passieren. Und bevor es zu einem möglichen Prozess kommt, wovon man kaum ausgehen sollte, können Sie immer noch (kostenfrei) nachgeben.

Zeigen Sie ihrem Versorger, dass Sie informiert sind. Das reicht oft schon aus.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline schnuff

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2005, 14:51:59 »
Hallo Monaco,

vielen Dank für die Antwort. Wer ist denn Ihrer Meinung nach ein wirklicher Rechtsexperte?

Und, wenn ich jetzt die Mahnung nicht zahle, bekomme ich wahrscheinlich eine neue Mahnung. Ich werde am Montag mit den SW telefonieren und denen erklären, warum ich die Abschlagszahlung gekürzt habe. Vielleicht hat sich das dann damit erledigt, wenn die sich aber stur stellen und auf die Forderung pochen, dann müsste ich mir eine Rechtsberatung einholen, wie ich schriftlich gegen die Mahnung vorgehen kann.
Vielleicht gibt es jemanden hier, der/die sich damit sehr gut auskennt.

Danke im voraus.

Grüße
Schnuff

Offline Graf Koks

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2005, 17:44:32 »
@Schnuff:

Nach § 25 AVBGasV sind die Abschläge nach den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, worauf Sie als Kunde auch einen Anspruch haben, denn auf Ihre berechtigten Interessen ist Rücksicht zu nehmen.

Sie können also verlangen, dass die Abschläge nach dem letzten gemessenen Verbrauch multipliziert mit dem bisherigen \"alten\" kWh- Preis bemessen werden. So sollten auch Sie vorgehen und dabei natürlich die Umsatzsteuer und den Grundpreis nicht vergessen. Das dann dividiert durch die Zahl der Abchläge und fertig ist die Laube.

Eine Rechtschutzversicherung zahlt eine evtl. Vertretung außergerichtlich wie auch gerichtlich, wenn Sie den \"allgemeinen Vertragsrechtschutz\" umfasst. Das steht auf Ihrer Police.  Ich weiss aus der Praxis, dass RS-Versicherungen je nach Massivität des Auftretens des GVU durchaus Kostendeckungszusagen erteilen - was m.E. auch richtig ist, weil das Vorgehen vieler Versorger teilweise für sich schon ein Vertragsbruch ist.
(vgl. AG Bonn in MDR 1999, S. 347 zum Schadenersatz bei massiver Geltendmachung einer nicht bestehenden Forderung - allerdings mit Hilfe eines Anwalts)

Einen Anwalt - den Sie u.U. gar nicht brauchen - kann ich Ihnen schon deshalb nicht empfehlen, weil ich gar nicht weiss wo das betroffene Haus liegt bzw. wo Sie leben. Aber ich denke Sie kommen mit Hilfe des Forums auch so gut voran.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Harry01

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2005, 18:37:14 »
@schnuff

Einen Anwalt sollten Sie erst dann einschalten, wenn der Versorger mit Sperrung der Versorgung droht. Die Deckung müßte unter den Privatrechtschutz fallen. Das war bei mir auch so. Wenn der Versorger Sie verklagt (was bisher noch bei keinem Kunden wegen Unbilligkeit  vorgekommen ist), haben Sie ohnehin Rechtschutz über die Versicherung. Übrigens, bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung gibt es meist keine Wartezeit, wenn vorher ein Rechtschutzversicherungsvertrag bei einem anderen Unternehmen bestanden hat.

Offline schnuff

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2005, 18:44:06 »
Hallo Graf-Koks,

herzlichen Dank für die Antwort. Es ist seltsam, wie sich Versicherungen verhalten. Ich habe heute bei einer anderen Vers. angerufen und die haben mir genau dasslebe gesagt, was sie oben angegeben haben: Es handekt sich um eine Vertragsrechtsangelegenheit und da greift eben die schon existierende Versicherung. Ich denke, dass einige Versicherer vielleicht gerade in diesen Zeiten des Boykottes Ihren Kunden einen neuen Vertrag \"andrehen\" wollen. Anders kann ich mir das nicht erklären. Gerade im Hamburger Raum gibt es ja die Sammelklage gegen EON und diese Versicherung hat viele Kunden, die bei ihnen die RS haben.

Ich werden also zunächst ein Mal mit den SW telefonieren und die Begründung für die Kürzung erklären. Dann sollen die mir auch erleutern, wie sich der Umrechnungsfakto zusammenstellt (habe schon hier recherchiert und bin fündig geworden)- leider beobachte ich, dass dieser mit jeder Gaspreisanhebung auch steigt. Sehr seltsam, denn die Stadt, wo ich wohne bleibt immer xxx ü.N.N. und der Luftdruck wird sich ja nicht von einen Tag auf den anderen drastisch ändern, jedenfalls ist der Faktor so nicht nachvollziehbar.  Ich sage nur: Versteckte Preiserhöhung, zumal mein Versorger sich als Zweitgünstigster Deutschlands erklärt hat.

Sind eigentlich die AGBs bei dieser Sache außer Acht zu lassen - oder sollte man sich diese anschauen. Weil die Versorger einfach ohn \"Vorwarnung\" die preise erhöhen. Man sieht es dann nur auf der nächsten Abrechnung. Einige habe die Infos im Web, anderen ist es sch ...egal glaube ich.

Gruß
Schnuff

Offline Graf Koks

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #8 am: 10. Dezember 2005, 14:04:35 »
@Schnuff:

Sie können dem Versorger einfach die o.g. Kontrollrechnung übersenden. Hieran hat er sich zu halten.

§ 315 BGB wirkt bereits direkt bei der Bemessung der Abschlagshöhe; solange die Billigkeit nicht nachgewiesen ist, gibt es auch keine erhöhten Abschläge. Ein wenig Rechenarbeit kann ich Ihnen nicht ersparen. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie dieses Jahr nicht evtl. weniger verbrauchen - Stichwort milder Herbst - dann runden Sie ein wenig nach unten ab.  Sie dürfen auch auf keinen Fall vergessen, evtl. bereits bezahlte - höhere oder von Ihnen selbst angesette - Abschläge zu berücksichtigen.

15 Minuten Arbeit, die sich lohnen. Anrufen würde ich nur, wenn Rückfragen kommen.


M.f.G.
Graf Koks

Offline Cremer

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #9 am: 12. Dezember 2005, 10:33:27 »
@schnuff,

welchen Umrechnungsfaktor meinen Sie, der da mit fast jeder Preissteigerung ebenfalls steigt?

Der Brennwertfaktor?

Ocder ist es ein anderer?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline terminator3

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #10 am: 17. November 2007, 12:04:06 »
@cremer: Das ist der berühmte Umrechnungsfaktor, der hier angewandt wird um von m³ auf kW/h umzurechnen. Hier wird der Brennwert berücksichtigt.

***Ironie an***
Der sich natürlich jedes Jahr erhöht.
***Ironie aus***

Dieses Prozedere kann bis zu 5 % Mehrkosten verursachen.

Auch dieses habe ich damals (als ich noch Kunde war) mehrfach angemahnt. Auch wissen die Kartellbehörden inzwsichen Bescheid. Geändert hat sich jedoch nichts !

Offline eislud

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Abschlag gekürzt - prompte Mahung
« Antwort #11 am: 17. November 2007, 15:35:34 »
@terminator3
Ob @Cremer hier noch mit einer Antwort gerechnet hat? :D

 

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