Energiepreis-Protest > BEV Energie

BEV reagiert auf Kündigung nicht

<< < (2/8) > >>

Hamburgerin:
Auch ich habe fristgemäß gekündigt und dem neuen Versorger wurde mitgeteilt, dass die BEV-Energie mich erst im nächsten Jahr aus dem Vertrag herausläßt. ... Vermittelt und als gut angepriesen wurde mir dieses Unternehmen von einem Makler über Telis Finanz. Toll dass die so etwas mitmachen. Hauptsache die Provisionen stimmen - habe da auch gleich gekündigt.
Schade dass man sich nicht einmal auf angeblich gut informierte Makler verlassen kann. Dass die natürlich scharf auf die Provisionen sind ist mir klar. Trotzdem sollte ein Unternehmen wie die BEV-Energie gar nicht erst in Portalen wie z.B. Check24 oder eben über Makler angeboten werden. Warum stoppt die Keiner?
Bisher, über Jahre, haben Anbieterwechsel immer reibungslos geklappt.
Schade auch dass man als kleiner Verbraucher nichts unternehmen kann. >:(

Erdferkel:

--- Zitat von: Hamburgerin am 25. September 2018, 17:22:52 ---Auch ich habe fristgemäß gekündigt und dem neuen Versorger wurde mitgeteilt, dass die BEV-Energie mich erst im nächsten Jahr aus dem Vertrag herausläßt.

...Warum stoppt die Keiner?

Schade auch dass man als kleiner Verbraucher nichts unternehmen kann. >:(

--- Ende Zitat ---
Manch einer ist durchaus zufrieden mit der BEV, ich werde ggf. wieder dort Kunde werden -wenn der Preis stimmt.
Wenn man sich an die in den AGB vereinbarten Spielregeln hält und z.B. die fristgerechte Kündigung nachweisen kann hat man da auch als kleiner Verbraucher diverse Möglichkeiten sich zu wehren. Ist natürlich komplizierter wenn da noch Makler oder Portale dazwischensitzen, ich regle das lieber selbst.

Nicko1998:
Leider bin auch ich auf die hervorragenden Bewertungen bei Check24 und Verivox hereingefallen. Bei meinem vorherigen Gasanbieter zahlte ich für ca. 28.000 kWh Jahresverbrauch 11 Monatsraten p.a. von 132,00 Euro, die immer erst zum 1. des Folgemonats erhoben wurden. Die nach Abrechnung fällige Nachzahlung im 2-stelligen Bereich war ok und wurde im Rahmen des SEPA-Mandates abgebucht.

Mein Gasanbieter erhöhte jedoch zum 01.09.2018 seinen Preis um knapp 30%, sodass ich bei der Suche nach einem günstigeren Preis bei Check24 auf die BEV stieß – mit 4,98 ct/kWh und 15,39 Euro Grundpreis p.M. nahm ich an, einen günstigen Anbieter gewählt zu haben. Trotz der unvorteilhafteren Bedingungen (Raten sofort zum Lieferbeginn von 144,00 Euro p.M.) akzeptierte ich.

Völlig überrascht war ich, als ohne weitere Ankündigung zum 01.09.2018 ein Betrag von 163,00 Euro als erste Rate abgebucht wurde. Meine sofortige telefonische und schriftliche Reaktion blieb bis heute (26.09.2018) ohne jegliche Resonanz.

Am 08.09.2018 (Poststempel 07.09.2018) ging mir ein Schreiben datierend vom 13.08.2018 zu, in welchem behauptet wurde, mein Verbrauch würde sich auf 32.246 kWh belaufen und nicht auf 28.000 kWh. Daher würde die Rate auf 163,00 festgesetzt.

Ich übermittelte dem „Unternehmen“ die Abrechnung meines bisherigen Gasversorgers, die sich geringfügig über 28.000 kWh belief, ebenso eine realistische Hochrechnung des Gasverbrauchs vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019. Wieder „Schweigen im Walde“.

Meine Reaktion per Telefax: Widerruf des SEPA-Mandates am 08.09.2018 und die Ankündigung, ab dem 01.10.2018 per Dauerauftrag die ursprünglich festgesetzte Rate von 144,00 Euro zu überweisen.
Ferner untersagte ich weitere Abbuchungen z.L. meines Kontos.

Außerdem kündigte ich den Gasliefervertrag bereits jetzt zum Ablaufdatum 31.08.2019 und erklärte mich mit einer evtl. vorzeitigen Vertragsauflösung frühestens zum 31.10.2018 einverstanden.

Ich wäre heilfroh, von diesem „Unternehmen“ so schnell wie möglich wegzukommen. Das, was mir da widerfahren ist, ist mir mit noch keinem Strom- bzw. Gasanbieter passiert.

EviSell:

--- Zitat von: Nicko1998 am 26. September 2018, 15:40:11 ---...

Völlig überrascht war ich, als ohne weitere Ankündigung zum 01.09.2018 ein Betrag von 163,00 Euro als erste Rate abgebucht wurde. Meine sofortige telefonische und schriftliche Reaktion blieb bis heute (26.09.2018) ohne jegliche Resonanz.

Am 08.09.2018 (Poststempel 07.09.2018) ging mir ein Schreiben datierend vom 13.08.2018 zu, in welchem behauptet wurde, mein Verbrauch würde sich auf 32.246 kWh belaufen und nicht auf 28.000 kWh. Daher würde die Rate auf 163,00 festgesetzt.

Ich übermittelte dem „Unternehmen“ die Abrechnung meines bisherigen Gasversorgers, die sich geringfügig über 28.000 kWh belief, ebenso eine realistische Hochrechnung des Gasverbrauchs vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019. Wieder „Schweigen im Walde“.

..

--- Ende Zitat ---
@Nicko1998,

höhere Abschläge zu Beginn der Heizsaison zu fordern, ist nicht neu. Gibt leider einige Anbieter, die das wohl aus Liquiditätsgründen so handhaben, da ja in den Heizmonaten der Verbrauch steigt und die übliche Durchschnitts-Abschlagshöhe überschritten wird. (Oder als ehemalige Gaspreisrebellin war es damals mein "Lieblingsversorger" bei mir)

Allerdings wenn weder Sie, noch der Netzbetreiber bei seiner turnusmäßigen Ablesung einen Zählerstand an den Gasanbieter gemeldet haben, ist der tatsächlich künftige Jahresverbrauch ein Blick in die Glaskugel.
(Im Zweifel beim Netzbetreiber nachfragen, welchen Jahresverbrauch er veranschlagt.)

Nach welcher Methode haben Sie den Verbrauch hochgerechnet? Wenn Sie kalkulatorisch Ihren Jahresverbrauch hochrechnen wollen, da bietet sich die Methode nach den Gradtagszahlen. (Gradtagstabelle gem. VDI 2067 ) Die dürfte im Falle es fundierten Ausstausch (evtl auch bei der Schlichtungsstelle Energie) ein anerkannte Methode sein.

Leider konnte ich jetzt auf die Schnelle, die damaligen Erklärungswebsiten zur Berechnung nach der Methode nicht mehr finden (im Zusammenhang mit dem Gaspreisprotest). Ich hatte aber die mal in meinem Blog thematisiert, der zwar leider nicht mehr online ist, aber der Beitrag "Den Gasverbrauch im Blick"als PDF gesichert.
https://www.pdfhost.net/index.php?Action=Download&File=17b302d5011b1e784fc3e715e93973c3

Nicko1998:
Ganz einfach: Ich habe den Durchschnitt des Verbrauches der letzten drei Jahre - ich führe monatlich Buch über die Zählerstände - Monat für Monat ermittelt und in ein PC-Programm eingegeben. In den letzten Jahren hatte ich grundsätzlich Punktlandungen. Ich stelle also den monatlichen Verbrauch den Raten gegenüber und ermittle so, ob ich im betreffenden Monat Guthaben oder Schuld beim Versorger habe.

Jedenfalls haben meine Berechnungen ergeben, dass ich bei der ursprünglich festgesetzten Rate von 144 Euro bei 12 Raten noch ein Guthaben von 79,05 Euro aufweisen kann. Die willkürlich von der BLV festgesetzte Rate von 163 Euro würde ein Guthaben von 307 Euro ergeben. Ich habe nicht die geringste Lust, diesem Guthaben dann monatelang hinterherzutelefonieren.

Klar gibt es Monate, in denen ich in der Schuld des Versorgers stehe (November/Dezember/Januar/Februar garantiert, Oktober und März sind in etwa ausgeglichen) bzw. der Versorger in meiner Schuld steht (April/Mai/Juni/Juli/August und September).

Und sollte es wirklich einen sehr harten und langen Winter geben, gleiche ich meine Rate garantiert an. Ich lasse mir aber keine überhöhte Rate aufzwingen, die um 32 Euro höher liegt als beim vorigen Versorger.

Auf diese Art und Weise bin ich seit der Liberalisierung der Gasnetze mit jedem Versorger sehr gut klargekommen. Das scheint mit der BEV nicht der Fall zu sein. Sehen Sie sich noch mal die ein-Sterne-Bewertungen bei Check24, Trustpilot und Verivox an. Dann wissen Sie, wie der Hase läuft.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln