Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wasser abgestellt! Der Supergau ist eingetreten.  (Gelesen 7284 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline argh

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Wasser abgestellt! Der Supergau ist eingetreten.
« am: 10. Mai 2016, 12:27:59 »
Hallo,

ich fange mal ganz am Anfang an.

Oktober 2013 Endabrechnung Guthaben. Da wir zu der Zeit von der ARGE Geld bezogen haben wurde das Guthaben selbstverständlich
dorthin überwiesen. Die gute Dame meinte damals allerdings das wenn die ARGE weiter das Geld direkt überweist wir in einen anderen
günstigeren Tarif wechseln können. Was wir gerne angenommen haben.

Da wir auch zum Oktober 2013 in ein 2 Familienhaus gezogen sind (meine Mutter geb. 1944 bewohnt die obere Etage) mussten wir selbstverständlich
die Unterlagen alle bei der ARGE einreichen. Es wurde genehmigt und damit fing die Misere an. Wir sind davon ausgegangen das die ARGE weiterhin
das Geld für Gas und Wasser direkt an die Stadtwerke Delmenhorst zahlt. Seit Oktober 2015 (richtig 2015) wissen wir nun aber das es nicht so war.

Die ARGE hatte uns das Geld ausgezahlt, wir haben allerdings das Geld nicht an die Stadtwerke überwiesen da wir es schlicht und einfach nicht wussten.

Die Abrechnung im Oktober 2015 hatte knappe 6000 Euro offen. SCHOCK !!!

Wir sind im August 2015 bei der ARGE aus den Bezug gegangen da ich mich selbständig gemacht habe und meine Frau eine Teilzeitstelle bekommen
hat. Also war unser Gedanke, Gas geben, Geschäft aufbauen Schulden zahlen. Im Oktober 2015 habe ich noch zusätzlich einen Teilzeitjob angefangen.
Bin dem Arbeitgeber geht es jetzt vor Gericht da er nicht gezahlt hat.

Im April 2016 kam dann ein Schreiben mit der 2. Mahnung und der Versorgungseinstellung. Die 1. ist bei uns nicht angekommen.

Wir sind dann dort hingefahren um zu versuchen irgendetwas zu klären.

ERGEBNIS: 2000 Euro sofortige Zahlung, monatliche Rate 700 Euro. Man hat uns dann noch 1 Woche extra Zeit gegeben bis zum 03.05.2016.

Leider sind wir nicht soooo flüssig das wir die 2000 Euro auftreiben konnten. Also mit dem was wir können nochmal hingefahren und ein Angebot gemacht
mit 1250 Euro sofortiger Zahlung und den Rest auf Raten mit jeweils 700 Euro im Monat.

ERGEBNIS: NEIN, 2000 Euro oder Sperrung. Sollte gesperrt werden ist danach die gesamte Summe fällig.

Nun sind wir seit knapp einer Woche ohne fließend Wasser mit meiner 72 jährigen Mutter im Obergeschoss und einer 7 jährigen Tochter.


Wir mussten uns sogar noch anhören das wir doch froh sein sollten das sie nicht schon nach 2 Monaten gesperrt hätten. Na Halleluja, ich wäre froh
wenn es so gewesen wäre, dann hätten wir jetzt dieses Problem nicht.

Letzt Woche haben wir einen Antrag für Wasser ausgefüllt auf meine Mutter. Bei heutiger Anfrage wäre allerdings noch nichts eingegangen
oder in irgendeiner Weise bearbeitet. Dazu kam die Aussage da es sich um Namensgleichheit handelt würde es dem Versorger frei stehen
den Wechsel anzuerkennen.

Was ich noch gefunden habe und nicht weiß ob es weiter hilft:

Laut §24 Absatz 1 der AVBWasserV

Das Entgelt wird nach Wahl des Wasserversorgungsunternehmens monatlich oder in anderen Zeitabschnitten,
die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abgerechnet.

Frage: Zählt die Jahresschlussabrechnung als abgerechnet? Oder geht es bei abgerechnet auch um die Zahlung?
Wir reden hier von einer offenen Forderung von 30 Monaten für Gas und Wasser ohne das gemahnt oder abgestellt wurde.

Kommt bei sowas vielleicht sogar §30 Zahlungsverweigerung der AVBWasserV zum tragen?

--------------------

Der Gasanbieter ist übrigens zum 23.05.2016 gewechselt und bestätigt.

Ich hoffe ich habe soweit an alles gedacht.

Jetzt schon Danke für ausführliche Antworten.

Offline argh

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Re: Wasser abgestellt! Der Supergau ist eingetreten.
« Antwort #1 am: 11. Mai 2016, 10:14:27 »
Nachfrage:

Ist es möglich Wasser von Gas getrennt abzurechnen? Uns wurde gesagt wenn wir nur erstmal Wasser zahlen würden,
würde es trotzdem zusammen verrechnet werden und nicht wieder angestellt werden.

Wie ist da die Rechtslage?

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Re: Wasser abgestellt! Der Supergau ist eingetreten.
« Antwort #2 am: 11. Mai 2016, 19:24:13 »
Grundsätzlich ja.
Es müssen nur getrennte Verträge vereinbart werden. Am besten ist es das Wasser dann vielleicht vertraglich auf die Ehefrau laufen zu lassen.
Andererseits könnte der Vermieter auch als Wasserkunde auftreten und die Kosten werden in der Nebenkostenabrechnung verrechnet. Da stellt sich natürlich die Frage wie der Vermieter die Abwassergrbühren berechnet, wenn die bezogene Frischwassermenge nicht bekannt ist. Ich habe grundsätzlich bei meinen  Liegenschaften die Wasserverträge auf meinem Namen laufrn und rechne über Zwischenzähler mit den Mietern ab.
« Letzte Änderung: 11. Mai 2016, 23:10:43 von Cremer »
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline argh

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Re: Wasser abgestellt! Der Supergau ist eingetreten.
« Antwort #3 am: 12. Mai 2016, 12:53:39 »
Wir sind aktuell bei im Vertrag eingetragen. Das heißt die würden es ja nicht akzeptieren einen Vertrag auf meine
Frau umzuschreiben. Die stellen sich halt komplett Quer. Anscheinend bleibt mir nichts anderes übrig als noch
Geld bei einem Anwalt zu verbrennen.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Re: Wasser abgestellt! Der Supergau ist eingetreten.
« Antwort #4 am: 12. Mai 2016, 20:52:45 »
Teilen Sie doch bitte mal mit um welchen Versorger es sich hierbai handelt.
Den müsste man an den Pranger stellen.
Grundsätzlich kann man je Versorgungsart seinen Versorger wählen.

Beim Wasser ist man natürlich vom örtlichen Versorger abhöngig, welcher normalerweise auch der Netzversorger für Strom und Gas ist.

Dies könnte ein Fall für die Verbraucherzentrale sein, ebenfalls eines Rechtsanwaltes. Es ist völlig unabhängig, wer den Vertrag abschliessen möchte Ehefrau oder Ehemann.
Drohen Sie ggf. Dem Versorger mit einer Klagep über einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Wasser abgestellt! Der Supergau ist eingetreten.
« Antwort #5 am: 13. Mai 2016, 08:29:36 »

Grundsätzlich kann man je Versorgungsart seinen Versorger wählen.

Beim Wasser ist man natürlich vom örtlichen Versorger abhöngig, welcher normalerweise auch der Netzversorger für Strom und Gas ist.
Wir sollten sehr genau die Begriffe Versorger und Netzbetreiber trennen, denn für die rechtliche Bewertung ist das sehr bedeutsam. Verträge hat man immer mit dem Versorger. Der Netzbetreiber handelt im Auftrag des Versorgers, hat aber keinen Vertrag mit mir als Kunden. Dieses gilt auch, wenn der Netzbetreiber möglicherweise eine Tochter des Versorgers ist oder es "Geschwister" in einer Holding sind.

Beim Wasser hat man nach meinen Kenntnissen noch keine Wahlmöglichkeit beim Versorger, ist also zwangsweise gebunden.

Im vorliegenden Fall könnte man aber darüber nachdenken, mit Gas den Versorger zu wechseln (so der Vertrag dieses kurzfristig zulässt). Hat man dieses getan und die Rückstände bei Wasser gezahlt, hat der (Wasser-)Versorger wohl keinen Grund mehr, die Wasserversorgung weiterhin zu unterbrechen (auch trotz noch bestehender Rückstände bei Gas nicht, da keine weiteren Rückstände auflaufen können). Natürlich kommt man nicht umhin, auch für die Restforderungen bezgl. Gas Absprachen zu treffen.

Bliebe also die Frage zu klären, ob a) der Vertrag einen kurzfristigen Wechsel zulässt (in der Grundversorgung ist dieses in jedem Fall der Fall) und b) man einen neuen Gasversorger findet. Wenn keine Schufa-Einträge vorliegen ist das kein Problem, ansonsten muss man es probieren.

Teilen Sie doch bitte mal mit um welchen Versorger es sich hierbai handelt.

Wenn Sie von Anfang an sorgfältig lesen, werden Sie auf diesen Passus stoßen:

...
Wir sind davon ausgegangen das die ARGE weiterhin das Geld für Gas und Wasser direkt an die Stadtwerke Delmenhorst zahlt. Seit Oktober 2015 (richtig 2015) wissen wir nun aber das es nicht so war.

Die ARGE hatte uns das Geld ausgezahlt, wir haben allerdings das Geld nicht an die Stadtwerke überwiesen da wir es schlicht und einfach nicht wussten.


 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz