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Anwaltskosten

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userD0010:
Hat eigentlich ein Rechtsanwalt Anspruch auf Gebühren, wenn er einem Mandanten tollste Erfolgsaussichten für ein Berufungsverfahren in Aussicht stellt, weil er angeblich in drei vergleichbaren Fällen als Sieger aus dem Ring gestiegen ist, nur in einem anderen Fall ihn der Mut verlassen hat?

uwes:

--- Zitat von: h.terbeck am 18. August 2016, 18:11:58 ---Hat eigentlich ein Rechtsanwalt Anspruch auf Gebühren, wenn er einem Mandanten tollste Erfolgsaussichten für ein Berufungsverfahren in Aussicht stellt, weil er angeblich in drei vergleichbaren Fällen als Sieger aus dem Ring gestiegen ist, nur in einem anderen Fall ihn der Mut verlassen hat?

--- Ende Zitat ---
Ein Rechtsanwalt hat Anspruch auf Gebühren, wenn der Mandant ihm ein Mandat erteilt und er daraufhin tätig wird. Er schuldet keinen Erfolg, obwohl das sicherlich der springende Punkt ist, da ein erfolgloser Anwalt letztlich auch bald keine Mandanten mehr hat.

userD0010:
@uwes
Wenn der Mandant dem RA aber mit Bedingungen ein Mandat erteilt, dieser die Bedingungen akzeptiert und dem Mandanten dann in seinem speziellen Fall auch noch DIE Erfolgsaussichten schildert, der RA aber dann unrichtige Angaben gegenüber dem Gericht produziert, worauf das Gericht dann keine Erfolgsaussichten zu erkennen glaubt, dürfte doch die Frage erlaubt sein, ob dieser RA sein behauptetes Geld wert ist bzw. zu diesem Anspruch berechtigt ist.

userD0010:
Ein Rechtsanwalt hat Anspruch auf Gebühren, wenn der Mandant ihm ein Mandat erteilt und er daraufhin tätig wird. Er schuldet keinen Erfolg, obwohl das sicherlich der springende Punkt ist, da ein erfolgloser Anwalt letztlich auch bald keine Mandanten mehr hat.

Wie wenig tröstlich das für die betroffenen Mandanten ist, muss wohl nicht erwähnt werden.  Das Problem scheint zu sein, dass so manche Anwälte allein des Mandates wegen das blaue vom Himmel faseln und sich beim Misserfolg auf ihren vermeintlichen Anspruch auf Gebühren wegen des ihnen erteilten Mandates verweisen.
Bedenklich scheint mir, dass man solchen Anwälten auch noch Geld in den Rachen werfen muss, wenn diese nachweislich mit falschen Aussagen agieren.

Erdferkel:
@h.terbeck
"der RA aber dann unrichtige Angaben gegenüber dem Gericht produziert"
"wenn diese nachweislich mit falschen Aussagen agieren"

War das bei der Verhandlung? Ich lese das so, daß vom Gericht vor der Verhandlung zu einer Klagerücknahme o.ä. geraten wurde, da keine Aussicht auf Erfolg?
Wie auch immer, da lief wohl Einiges schief in der Vorbereitung. Ich habe in den letzten Jahren diverse Mandatierungen meines RA hinter mir und wurde jedesmal sehr gut über jeden einzelnen Schritt informiert, in einer schriftlichen Zusammenfassung der Erstberatung die Einschätzung der Erfolgsaussichten mit Grundlage, alle Dokus ans Gericht vorher engstens abgestimmt. So muss das m.E auch laufen, um die geschilderten Folgen zu vermeiden. Die Einschätzung bleibt dennoch unverbindlich... auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand, so lautet glaube ich ein Sprichwort. Eine Punkband hatte das auch mal drastischer formuliert.
Fakt bleibt aber, daß der Anwalt seine Gebühren auch bei Misserfolg fordern kann. Er war tätig, ggf. Erstberatung und Klageschrift etc. bei welchen Verfahrensschritt kam es denn zu den Unstimmigkeiten?

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