Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Paketpreise

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Eitel:
Hallo zusammen,
Ich hatte für die letztenzwei Jahre einen einen Strompaket mit einem Jahresverbrauch von 5700 KWh gebucht. Jetzt habe ich die Schlussrechnung bekommen und soll 141,-€ nachzahlen. Ich habe rund 3900 KWh verbraucht. Also dachte ich, ich müsse etwas herausbekommen. Doch nein Nachzahlen soll ich. Beim Stromlieferanten habe ich angerufen und erhielt die Antwort: "das lieg an der EEG Umlage vom 1.1.2016. wenn ich weniger Strom verbrauche ist das Pech und kann auch nicht mit der EEG Umlage verrechnet werden und eine Rückerstattung gibt es auch nicht"!
So nun die Frage: Ist das rechtens oder sollte man sich hier einen Anwalt nehmen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Beste Grüße Eitel

userD0010:
@Eitel
Ihre Anfrage ist so nicht zu beantworten. Da fehlen wichtige Daten.
1. Verbrauch in kWh im Vertragszeitraum (2 Jahre)
2. Vertrag über festgelegte Strommenge?
3- Vertragspreis je kWh
4. Schlussrechnung mit Detail-Aufstellung

Eitel:
Hallo h.terbeck,
Zu 1.
Im ersten Jahr habe ich 5401,7 kWh im zweiten 5272,2 kWh und im dritten Jehr noch 3925,3 kWh verbraucht.
Zu 2. und 3.
Das Paket ist ein 5700 kWh. Da steht:
Arbeitspreis: 22,55 Cent/kWh innerhalb des Paketumfangs von 5700 kWh. Der Arbeitspreis ab der 5701 kWh beträgt 40,00 Cent/kWh.
Preisgarantien, Boni, ect. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen. Preis inklusive gesetzlicher Umlagen, Abgaben, netzentgelt, Bono und Steuern per stand 1. Januar 2012, EEG-Umlage 2013 enthalten.

Zu 4.
Nachzahlung 141,81 €

Kann ich dir vielleicht die schreiben einmal Einscannen und zeigen? Ist doch ein wenig kompliziert für mich alles hier abzutippen :-)
Wir können es ja dann hier weiter diskutieren.
Würde mich sehr freuen.
Gruß Eitel

userD0010:
@Eitel
ja ok, bitte an meine PN

userD0010:
@Eitel
ohne Details zu kennen, gehe ich davon aus, dass Ihr EVU Ihnen pauschal für 5.700 kWh den Gesamtpreis mit je 22,55 Cent in Rechnung gestellt hat ( plus ?) Umsatzsteuer (?). Wenn Sie für 36 Monate Ihre Abschlagzahlungen aufaddieren, müsste dies im Vergleich zur (vermuteten ?) Gesamtforderung von 1-282,50 Euro multipliziert mit 3 den Anspruch des EVU ergeben und sich daraus eine evtl. Restforderung ermitteln lassen.
M. E. ist in den sog. Paketpreisen die Falle versteckt, dass ein Minderverbrauch bestraft wird und ein Mehrverbrauch recht teuer wird.
Restfragen lassen sich aus dem Vertrag entnehmen bzw. beantworten.
Gruß

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