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Autor Thema: Vertrag Flüssiggastank nach Sterbefall  (Gelesen 6715 mal)

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Offline potain

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Vertrag Flüssiggastank nach Sterbefall
« am: 08. August 2016, 10:16:49 »
hallo,

unser gastank lief per vertrag beim gasanbieter immer auf den namen meines mannes.
nach seinem tod wollte ich nun gas nachbestellen und man sagte mir dass ich einen neuen vetrag benötige, da ja der vertragsinhaber verstorben sei.
muss ich diesen vertrag unterzeichnen oder kann ich dies ablehnen und den vetrag beenden? haben möchte ich diese vertrag nicht, sondern einen eigenen tank erwerben.
ist der vertrag evtl. mit dem tode meines mannes automatisch zu ende oder muss ich den vertrag als erbe weiterführen?
ich wäre für ihre hilfe sehr dankbar.

Offline Gaspreisbremse

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Re: Vertrag Flüssiggastank nach Sterbefall
« Antwort #1 am: 08. August 2016, 12:36:34 »
Einen neuen Vertrag müssen Sie nicht abschließen. Einen eigenen Tank zu installieren ist die beste Möglichkeit. Lassen Sie den Tank abholen, nach Vertragsende könnten - je nach Ausgestaltung des bisherigen Vertrags - Rücknahmekosten entstehen.

Wenn die Gasfirma ja schon einen neuen Vertrag will, scheint der alte ja nicht mehr zu gelten? Oder habe ich da was falsch gedeutet?

Offline swoltd

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Re: Vertrag Flüssiggastank nach Sterbefall
« Antwort #2 am: 24. Januar 2017, 10:17:49 »
Hallo,
wir haben ein ähnliches Problem:
Großeltern hatten vor ca. 20 Jahren bei Hausbau einen Gastank mit Vertrag "gekauft" - zumindest hatte wohl der Vertreter damals gemeint, dass der Tank nach X-Jahren in das Eigentum des Grundstücksbesitzers eingeht.
Opa ist vor einiger Zeit verstorben. An den Gastank/Vertrag hat dabei keiner gedacht. Die Lieferungen erfolgten bisland problemlos (aber natürlich  ca. 70% überteuert, wie immer...)
Als nun das letzte Mal Gas geordert werden sollte und das Thema angesprochen wurde, hat die Firma richtig druck gemacht dass das nicht sein könnte und unverzüglich die Sterbeurkunde zugeschickt werden muss usw. Oma hat diese natürlich direkt in ein Kuvert und verschickt. 2 Tage später kam ein neues Vertragswert, vorausgefüllt auf Oma inkl. Kontodaten usw. sie soll nur noch unterschreiben.
Ich habe sie angewiesen, nichts mehr zu unterschreiben - In ihrem Alter kann sie den langen Vertragstext ohnehin nicht mehr überblicken.

Frage: Was geschieht, wenn der neue Vertrag nicht unterzeichnet wird? Eine Kündigung des alten Vertrags ist ja wohl auch nicht (mehr) notwendig, da dieser ja auf Opa lief und somit der Vertragspartner nicht mehr existent ist.
Sind die Bedingungen für Rückbau etc. aus dem alten Vertrag (liegt mir leider noch nicht vor...) nun automatisch auch für meine Oma gültig?

Vielen Dank!

Offline TÜV-SV

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Re: Vertrag Flüssiggastank nach Sterbefall
« Antwort #3 am: 18. August 2017, 20:38:12 »
Frage: Was geschieht, wenn der neue Vertrag nicht unterzeichnet wird? Eine Kündigung des alten Vertrags ist ja wohl auch nicht (mehr) notwendig, da dieser ja auf Opa lief und somit der Vertragspartner nicht mehr existent ist.
Sind die Bedingungen für Rückbau etc. aus dem alten Vertrag (liegt mir leider noch nicht vor...) nun automatisch auch für meine Oma gültig?

Wenn deine Oma den Vertrag nicht unterschreibt, wird der Versorger ihr kein Gas mehr liefern. Auch andere Gasversorger werden kein Gas liefern, da diese den Behälter nur Betanken dürfen, wenn er Eigentum des Kunden und nicht Eigentum eines anderen Gasversorgers ist. Deine Oma müßte dem anderen Gasversorger einen Eigentumsnachweis des Tanks vorlegen, wenn sie den Behälter von diesem anderen Gasversorger betanken lassen will. Hat deine Oma aber nicht, weil sie ja nicht Tankeigentümerin ist.
Des Weiteren kann der Gasversorger, der Eigentümer des Tanks ist, darauf bestehen den Tank abzuholen. Ist ja schließlich sein Eigentum. Dagegen kann sich deine Oma nicht wehren.

Ob deine Oma die Kosten für die Abholung tragen muß, kann ich nicht sagen. Einerseits hat deine Oma keinen Vertrag unterschrieben und ist deswegen auch nicht verpflichtet, einen Vertrag einzuhalten, den jemand anders unterschrieben hat. Andererseits kann man aber ja auch nicht nur Vermögen von Verstorbenen erben, sondern auch deren Schulden. Ob Verträge eventuell auch darunter fallen, weiß ich wirklich nicht. Was hier in dem Fall jetzt also zutrifft, kann ich wirklich nicht sagen. Bin kein Anwalt.

Die beste Lösung für alle wäre, wenn Du mit dem Gasversorger einvernehmlich aushandelst, daß er Euch den Tank für den Restwert verkauft. Ihr solltet also den Versorger irgendwie dazu motivieren, Euch einen Kompromiß anzubieten.
Ihr solltet dann aber unbedingt in diesem Restkaufvertrag schriftlich festhalten, daß der Gasversorger sich dazu verpflichtet, Euch mit dem Kauf SÄMTLICHE den Tank betreffenden Unterlagen auszuhändigen, d.h. die vollständigen Herstellerunterlagen des Behälters, ALLE bisherigen Prüfbescheinigungen für die Inbetriebnahmeprüfung, die bisherigen äußeren Prüfungen und die bisherigen wiederkehrenden inneren Prüfungen (meist vom TÜV durchgeführt). Diese Unterlagen braucht Ihr unbedingt, wenn Ihr dann Eigentümer des Tanks seid! Denn wenn Ihr Tankeigentümer seid und keinen Wartungsvertrag abschließt, müßt Ihr Euch künftig selbst um die fristgerechte Durchführung der inneren und äusseren Prüfungen kümmern. Der TÜV-Sachverständige wird all diese Unterlagen bei der nächsten inneren Prüfung sehen wollen. Und auch freie Versorger, bei denen Ihr dann sicher tanken wollt, werden diese Unterlagen sehen wollen.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline Buender

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Re: Vertrag Flüssiggastank nach Sterbefall
« Antwort #4 am: 15. November 2017, 07:28:04 »
Hallo zusammen,

es ist nicht so einfach einen Tank von einem Gasversorger zu erwerben, und wenn die ein Angebot abgeben, ist der Preis in der Regel sehr überteuert.
Besser einmal in den sauren Apfel beißen, und den Tank abholen lassen, und einen Tank (neuen) kaufen. Dann habt ihr Ruhe, und auf gar keinen Fall einen Wartungsvertrag abschließen, es sei denn es handelt sich um einen reinen Wartungsvertrag, unabhängig von einem Liefervertrag. Die Jährlichen Kosten sollten nicht mehr wie 60 Euro Brutto betragen, mehr Geld wird auf 10 Jahre gerechnet nicht benötigt.
Wenn ihr keinen Wartungsvertrag machen möchtet, was ich empfehlen würde, ist es oft so das der Gas Lieferant auch die 2 Jährige Prüfung, als Rabatt bei einer Befüllung macht. somit habt Ihr nur die 10 Jährige Prüfung zu zahlen, und die liegt in der Regel, bei 300 - 500 Euro. Und auch dort gibt es riesen Unterschiede, fragt einfach mal bei den verschiedenen ZÜS Unternehmen nach. Egal ob GTÜ,Dekra,TÜV,usw. dort gibt es Preisliche Unterschiede.

Viele Grüsse

 

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