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Autor Thema: Gaspreiserhöhung in Dortmund  (Gelesen 5975 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gaspreiserhöhung in Dortmund
« am: 08. Dezember 2005, 16:13:43 »
DEW 21 will den Gaspreis nach einer energate- Meldung zum 01.01.2006 um 0,5 Cent/ kWh brutto erhöhen

Offline Thorsten S.

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Gaspreiserhöhung in Dortmund
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2005, 15:56:45 »
Hallo Herr Fricke,

vielen Dank für diese interessante Information! Bei den aktuellen Bezugspreis für Endkunden von 4,30 - 5,85 Ct./kWh (Preise je nach Tarifart o. MwSt., Stand 01.10.2005 DEW) entspräche dies einer Preissteigerung von ca. 7 - 10 % je nach Tarif - ganz schön happig, wenn man bedenkt, dass die DEW preislich zumindest im Gas-Sektor eher im unteren Drittel der günstigsten Anbieter anzusiedeln ist. Ein Widerspruch wäre jetzt auch hier für mich sehr zu überlegen.

Problem dabei: als Mieter habe ja nicht ich den Vertrag, sondern mein Vermieter (Wohnungsbau-Gesellschaft). Ich könnte also lediglich versuchen, meinen Vermieter unter Berufung auf das Wirtschaftlichkeitsgebot dazu zu bewegen, der kommenden Erhöhung zu widersprechen. Dazu kommt noch, dass die Kosten für die zentrale Gasheizung im Haus über die Firma ISTA in den Nebenkosten abgerechnet werden - hat also ISTA den Gasliefervertrag mit der DEW? Müsste mein Vermieter dann also das Widerspruchsgesuch an ISTA weitergeben? Welche Möglichkeiten habe ich dann als Endkunde in der komplizierten Zahlungskette, der Erhöhung effektiv zu widersprechen?

Gruß,
Thorsten

Offline hollmoor

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Gaspreiserhöhung in Dortmund
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2005, 16:28:22 »
Hallo Torsten,

die Firma Ista hat mit dem Versorger keinen Liefervertrag.Die rechnen
nur im Auftrag eurer Hausverwaltung den abgelesenen Verbrauch ab und erstellen dann die Rechnung für die einzelnen Mietparteien.
Den Vertrag mit dem Versorger hat der Hausbesitzer bzw.Verwaltung.
Hatte auch mal ein Mehrfamilienhaus und habe damals die Abrechnung
an die Firma Ista abgegeben,da man es selbst nur mit Mühe machen kann.
Ist zu umfangreich.
Widerspruch somit über den Vermieter möglich,aber ob der will?????


Gruß aus der Lüneburger Heide
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Thorsten S.

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Gaspreiserhöhung in Dortmund
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2005, 16:38:10 »
Hallo Hollmoor,

vielen Dank für die Info - das macht die Sache dann zumindest in einer Hinsicht leichter, dass es nicht noch ein Glied in der \"Kostendurchreich-Kette\" gibt. ;-)

Also ist die Ista auch nicht der Ansprechpartner für Einsicht in die Rechnungsunterlagen, wenn ich das richtig verstehe.

Zitat
Widerspruch somit über den Vermieter möglich,aber ob der will?????

Nun, die Frage ist hier, ob es hier um \"wollen\" oder \"müssen\" geht. Bin ich als Mieter vom reinen (Wohl-)Wollen des Vermieters abhängig, wenn es um Kostenreduzierung geht? Wenn ja, kann er sich ja bequem hinter dem Argument verstecken, dass er die unbilligen Energiepreise sowieso nicht bezahlen muss, da er sie ja an seine Mieter abwälzen kann. Genug Arbeit hat er ja auch so schon, er wird einen Unbilligkeits-Widerspruch wohl kaum freiwillig starten. Da muss mir doch eigentlich als Druckmittel mehr zur Verfügung stehen als nur die \"Bitte\", sich gemäß des Wirtschaftlichkeitsgebots um die Reduzierung der Kosten zu bemühen (zu denen ein Widerspruch wegen Unbilligkeit ja auch zählen würde).

Wenn ich als zusätzliches Druckmittel die Abschläge ebenso kürze wie beim Strom als Direktkunde, komme ich bestimmt in Teufels Küche, oder? Gibt es da schon vergleichbare Fälle oder Erfahrungen?

Gruß,
Thorsten

Offline hollmoor

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Gaspreiserhöhung in Dortmund
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2005, 21:09:16 »
Hallo Thomas,
die Jahresverbrauchsabrechnung des Versorgers für das gesamte Objekt müßte der Vermieter haben,zumindest in Copie,die auch auf Verlangen vom Mieter eingesehen werden kann.Die Abrechnung der Firma Ista für deine Wohnung bekommst du ja.Ich gehe mal davon aus,das für das gesamte Objekt ein Wärmeerzeuger vorhanden ist,der alle Wohneinheiten versorgt und ihr an euren Heizflächen Messgeräte habt.
Auf deiner Abrechnung von der Firma Ista muß aber auch der Gaspreis pro m3 vermerkt sein,weiterhin der Gesamtverbrauch des Objektes,dann die ermittelten Kosten deiner Wohnung gemäß Ablesung und die übrigen Nebenkosten,wie Ablese-u.Berechnungskosten der Firma Ista,Schornsteinfeger etc.
Zum Widerspruch,gemäß §315,durch den Vermieter,müßtest du mal anfragen,wie er dazu steht.Kann keine Aussage machen,ob er dazu gezwungen werden kann.
Es sind aber sicher auch in diesem Forum schon Fälle wie in deinem Fall behandelt worden,aber du mußt selbst suchen.Kann länger zurückliegen.
Sicherlich liest hier aber auch Herr RA Fricke mit und meldet sich zu Wort,wenn er da mehr weiß.


Gruß Hollmoor
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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