Zuhause > Heizen
Kann das legal sein? Am Zähler abgelesener Heizungs-Verbrauch ignoriert !
Dicker:
Die Widerspruchsfrist ist wohl meist 4 Wochen.
Erdferkel:
Gibts da eine Frist? Ist ja kein Verwaltungsakt oder Festsetzungsbescheid o.ä. Die Rechnung kann man als fehlerhaft zurückweisen und um Berichtigung bitten, darauf kann der Rechnungssteller sich dann einlassen oder nicht. Notfalls muss die Unstimmigkeit dann vor Gericht geklärt werden, wenn ein Mahnbescheid oder die Klage zugestellt wird beginnen die Fristen.
Man hat aber im evtl. folgenden Verfahren eine nettere Position, wenn man den Rechnungssteller vor irgendwelchen Mahnaktionen frühzeitig über die Unstimmigkeiten informiert und zur Berichtigung aufgefordert hat und damit den Grund für die Nichtbegleichung der Rechnung dargelegt hat.
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