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Autor Thema: ExtraEnergie GmbH Hitstrom Forderung KLAGE Muth & Faust  (Gelesen 8491 mal)

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Offline tabals

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ExtraEnergie GmbH Hitstrom Forderung KLAGE Muth & Faust HILFE

Hallo,

ich habe eine Klage erhalten Ende JUNI 2016 - von der Kanzlei Muth & Faust aufrgrund verschleppter und fehlerhafter Rechnungen aus dem Jahre 2012 und 2011, bezüglich eines Stromvertrags bei der ExtraEnergie GmbH, Hitstrom, Naturhit 12 Tarif.

Der Mahnbescheid erfolgt letztes Jahr im JULI 2015, diesem habe ich vollständig widersprochen.

Nun Folgte im JUNI 2016 die Klage beim Amtsgericht Düsseldorf.

Es geht um eine Forderung aus wie ich vermute nicht korrekten Rechnungen , bzw falsche Zählerständen und somit falschen Berechnungen . Die Jahresrechnung von 2010 und die Endabrechnung vom Jahr 2011 wurden mir erst im JUNI 2012 zugestellt.

Hat jemand Erfahrungen mit der selben Sache bzw wurde jemand ebenfalls verklagt von dieser Kanzlei?

Habt Ihr irgendwelche Hinweise oder Tips bezüglich meiner bevorstehenden Klageerwiderung. Somit wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank

Beste Grüße

Oscar

Offline bolli

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Re: ExtraEnergie GmbH Hitstrom Forderung KLAGE Muth & Faust
« Antwort #1 am: 21. Juli 2016, 07:50:01 »
Die eigene rechtliche Vertretung in einem Klageverfahren ist zwar kein Hexenwerk, erfordert jedoch ein wenig verwaltungsmäßiges Wissen und eine ordentliche Ausdrucksfähigkeit. Daneben ist natürlich  noch zu beachten, worum es im Einzelnen tatsächlich geht. Zu letzterem ist bisher nichts konkretes gesagt, denn die Frage aller Fragen ist: Was war an den Rechnungen aus Sicht des Kunden falsch. da gibt es ja mannigfache Möglichkeiten.

Man sollte sich gut überlegen, ob man sich den Kampf mit den versierten Rechtsanwälten zutraut. EIN Fehler unterwegs kann schon das Platzen aller Obsiegensträume bedeuten. Und die Möglichkeiten für einen solchen Fehler sind in unserem komplizierten Rechtssystem reichlich vorhanden. Insofern sollte man sorgsam prüfen, ob man die Vertretung nicht lieber einem Fachmann/Fachfrau überträgt, die sich in diesem Gestrüpp auskennen.

Offline Erdferkel

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Re: ExtraEnergie GmbH Hitstrom Forderung KLAGE Muth & Faust
« Antwort #2 am: 21. Juli 2016, 09:27:27 »
Sehe ich genauso, sollte ein Anwalt oder der Verbraucherschutz mal drüberschauen. Könnte mir durchaus vorstellen, daß die Forderung zumindest teilweise verjährt ist? War doch irgendwie Forderung entstanden in 2010, verjährt mit Ablauf des 31.12.2013, entstanden in 2011 verjährt 31.12.2014, wenn keine Hemmung der Verjährung eintrat?
Ein Paar mehr Details zur Forderung und Klageinhalt wären hilfreich...


Offline bolli

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Re: ExtraEnergie GmbH Hitstrom Forderung KLAGE Muth & Faust
« Antwort #3 am: 21. Juli 2016, 12:45:12 »
Könnte mir durchaus vorstellen, daß die Forderung zumindest teilweise verjährt ist? War doch irgendwie Forderung entstanden in 2010, verjährt mit Ablauf des 31.12.2013, entstanden in 2011 verjährt 31.12.2014, wenn keine Hemmung der Verjährung eintrat?
Halte ich für eher unwahrscheinlich. Forderung ist erst mit Erstellung der Rechnung im Juni 2012 entstanden, somit Beginn der Verjährungsfrist 01.01.2013, Ende 31.12.2015. Hemmung der Verjährung möglicherweise durch den Mahnbescheid (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Gem. Abs. 2 möglicherweise 6 Monate, somit dann Ende der Verjährungsfrist 30.06.2016.

Interessanter zur Beurteilung eines möglichen Klageerfolgs könnte die Frage nach dem WARUM der Klage sein.

 

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