Hallo maike, wilkommen im Forum. Das klingt schon nach ner ziemlich miesen Nummer, aber mit dieser "Überaschung" seid ihr nicht alleine, da gabs schon mehrere threads dazu. Musst mal die Suche anschmeissen, die Möglichkeiten und Vorgehensweisen sind da schon ziemlich ausführlich dargelegt, aber so einfach wird das für euch nicht, nach dem Verhalten der Verkäufer zu urteilen sehen die das als euer Problem an... ob und in welcher Höhe da der Verkäufer/Makler in Regress genommen werden kann wird dann wohl vor Gericht ausgefochten werden müssen - Rechtschutzversicherung vorhanden? Selbst wenn nicht würde ich bei der Vorgehensweise die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung investieren, Kosten dafür dürften überschaubar sein, kann man vorher unverbindlich erfragen.
Bah, Aufklärung über sowas ist doch -m.E- Job des Maklers??