Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank

Tankbuch ( Behälterpapiere ) entspricht Eigentumstank?

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Satfan123:
Hallo,

wenn jemand das Tankbuch besitzt heisst das auch automatisch das er der Eigentümer des Tanks ist ?

gruss Satfan123

Onkel-Olli:
Hallo Satfan123,
würde ich annehmen, ist so eine Art KFZ-Brief für den Tank, denke ich. Also würde den ein Vermieter wohl nicht rausgeben. Ein Kaufbeleg wär natürlich gut, sonst ist ja wohl der Tankeigentümer nicht eingetragen und bei einem Miettank ist meist irgendein Werbeaufkleber des Vermieters zu erkennen.

MfG
Onkel-Olli
der Ex-Vertragshai

keine Rechtsberatung, kein Verkauf, nur eigene, unverbindliche Erfahrungen

stingmb:
Hallo,

also wer das Tankbuch besitzt ist nicht automatisch Eigentümer des Tanks.

Auch wer einen KFZ-Brief besitzt ist nicht automatisch der Eigentümer des KFZ

Onkel-Olli:
wenn ich den Original KfZ-Brief habe, kann ich mich zumindest als Eigentümer eintragen lassen...
und jetzt bitte nicht die Story, dass ich einen Kaufvertrag bräuchte - aber das tut ja eigentlich nichts zum Thema ....

Also zu meinem Tank habe ich das Tankbuch (ein Sammelsurium von Kopien verschiedenster Bescheinigungen und Zertifikate) und eine Rechnung, in der steht, dass mir der Tank in Rechnung gestellt wurde.
Natürlich habe ich auch Kontoauszüge, die Bestätigen, dass ich exakt die Summe an das Lieferunternehmen gezahlt habe.
Aber ob das alles bestätigt, dass es mein Tank ist???


MfG
Onkel-Olli
der Ex-Vertragshai

keine Rechtsberatung, kein Verkauf, nur eigene, unverbindliche Erfahrungen

TÜV-SV:
Hallo,

Das Thema gab es schon mal.

Lies mal dort nach:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18955.0.html

Mit bestem Gruß
TÜV-SV

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