@Onkel-Olli:
Daß dein Behälter noch vor 7 Jahren bei den Einlagerung an den Trageösen mit Kettengeschirr angehängt wurde, ist einfach Pfusch. Daß das vor 20 Jahre noch gemacht wurde, kann man verzeihen, denn da gab es die Einspeisemessung (ESM) noch nicht. Spätestens aber seit 10 Jahren darf sowas aber nicht mehr vorkommen. Das bißchen Nachpinseln mit Farbe bringt wahrscheinlich nix. Normalerweise hätte das mit einer Kunststoffkappe nachisoliert und mit Epoxidharz ausgegossen werden müssen.
Wenn in ein paar Jahren bei deinem Behälter die ESM gemacht wird, werden die Ösen von der zu prüfenden Firma oder vom TÜV selber höchstwahrscheinlich nachträglich nachisoliert, wenn bei der Messung festgestellt wird, daß die Beschichtung nicht in Ordnung ist. Du solltest nur darauf achten, daß die Trageösen auch isolierbar sind, das heißt die sollten nicht mit Pflaster, Teer, Balkon. ganzen Gartenhäusern (hab ich alles schon gesehen ...) oder ähnlichem überbaut sein.
@Smithy:
Wenn in den 400€ das Rundum-Sorglos-Paket drin ist, d.h. Bereitstellung eines Notfalldienstes, Kosten für den TÜV-Sachverständigen, terminliche Organisation der Prüfung usw., dann ist 400€ zumindest kein Wucherpreis. Wenn Du alles selbst organisierst, kannst Du vielleicht nochmal 100€ sparen, mußt dann allerdings den TÜV-Sachverständigen selbst organisieren, mußt die einen Gasversorger suchen, der für den Zeitraum der Prüfung einen Notdienst bereitstellt usw.
Mehr als 400€ würde ich für einen oberirdsichen Behälter aber nicht zahlen.
@Enrique:
Das "beauftragte Ingenieurbüro" darf eigentlich gar keine TÜV-Siegel erteilen. Das darf nur eine sogenannte Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), d.h. im Wesentlichen die TÜVs. Das "beauftragte Ingenieursbüro" darf auch nicht das Sicherheitsventil prüfen. Auch das ist Aufgabe des TÜVs, denn das darf nur ein Sachverständiger einer ZÜS. Das "beauftragte Ingenieurbüro" lehnt sich da ziemlich weit aus dem Fenster. Das "beauftragte Ingenieurbüro" darf nur die ESM durchführen und bei Notwendigkeit eine KKS empfehlen und sonst gar nichts.
Das "Siegel" kann Dir auch völlig egal sein. Das "Siegel", das im Domschacht klebt, hat keine Rechtswirkung. Nur die schriftliche Prüfbescheinigung des TÜVs (oder einer anderen ZÜS) hat Rechtswirkung. Du brauchst die Prüfbescheinigung und kein Siegel. Es muß auch explizit "Prüfbescheinigung über die Innere Prüfung" heissen und nicht "Prüfbericht" oder "Arbeitsprotokoll" oder sowas.
Wenn bei der ESM festgestellt wurde, daß eine KKS notwendig ist, muß diese auch nachgerüstet werden. Daran führt kein Weg vorbei. Das "beauftragte Ingenieurbüro" führt die ESM im Unterauftrag des TÜV Nord, TÜV Süd oder TÜV Rheinland durch. Der TÜV-Sachverständige bekommt dann nur den Prüfbericht darüber und integriert ihn in seine Gesamtprüfbescheinigung. Ob man es gut finden kann, daß die Firma, die die ESM durchführt, aufgrund ihres Messergebnisses dann auch die KKS empfiehlt und sich damit ihren eigenen Folgeauftrag für den Einbau der KKS beliebig generieren kann (Die haben in Deutschland fast ein Monopol auf den Einbau), ist eine Frage, die jeder für sich selbst beantworten muß ...
Soweit ich weiß, ist der TÜV Thüringen der einzige TÜV, der die ESM selbst durch eigene Prüfingenieure bzw. Sachverständige durchführen läßt. D.h. wenn die eine KKS verordnen, kann man wenigstens ziemlich sicher sein, daß sie auch notwendig ist, da der TÜV selbst am Einbau und den späteren Wartungen der KKS ja nichts verdient. Den Einbau, sofern eine KKS notwendig ist, übernimmt aber auch in diesem Falle dann besagtes "Ingenieurbüro".
Mit bestem Gruß
TÜV-SV