Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH, Urt.v.27.4.16 VIII ZR 46/15 gewillkürte Schriftform Kündigung Sondervertrag

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userD0010:
Dass der BGH pro EVU entscheidet, ist nicht mehr verwunderlich. Transparenz, wie vom EUGH gefordert, ist für Robenträger mit ausgeprägter Sehschwäche offenbar unbekannt. Was nutzt dann noch Widerstand gegen die Protegierten ?

Black:
Die Entscheidung ist wenig überraschend. Ich hatte auf die Rechtslage dazu bereits im Jahr 2009 hingewiesen:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,11490.0.html

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