Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Lieferjahr kürzer als ein ganze Jahr?  (Gelesen 4372 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 706
  • Karma: +5/-4
  • Geschlecht: Männlich
Lieferjahr kürzer als ein ganze Jahr?
« am: 24. April 2016, 17:52:26 »
Durch die nicht immer auszuschließenden Turbulenzen beim jährlichen Wechsel endet mein Stromvertrag mit 123energie am 01.07.2016, also nicht am Monatsende (30.06.2016).

Das war auch schon bei den Vorgängern Maingau und Vattenfall so und
ist ja heutzutage auch nicht schlimm, irritiert nicht die Computer, aber schon mal die Mitarbeiter der Versorger.

Dementsprechend hatte ich im Verivoxformular angekreuzt und eingetragen: „Ich habe bereits selbst gekündigt zum <01.07.2015>

Begrüßungsschreiben von 123energie: „Ihren gewünschten Lieferbeginn versuchen wir zu realisieren…….. Sie teilten uns mit, dass Sie Ihren Energieliefervertrag zum 30.06.2015 gekündigt haben……“  --  - hatte ich nicht!

Der Lieferbeginn ab 02.07.2015 wurde dann bestätigt und im Onlinekonto berichtigt. Nach wie vor stand dort aber (das ganze Jahr über) Vertragsende: 30.06.2016.

(Schriftverkehr über E-Mail und von mir (auch die Kündigung) über das Kontaktformular im Internet.)

Deshalb habe ich bei der Kündigung deutlich darauf hingewiesen, dass ich zum Endes des (1.) Lieferjahres am 01.07.2016 kündige und dass das Onlinekonto noch bezüglich des Vertragsendes berichtigt werden müsste, „damit der Bonus von 80,00 € (Sofortbonus von 80,00 €wurde schon gezahlt) nicht verlorengehe“.

Kündigungsbestätigung von 123energie: „Ihre Kündigung zum 30.06.2016 haben wir erhalten.“

Auf meinen Einwand, dass ich zum 01.07.2016 gekündigt habe, kam folgende Antwort, almadogeschädigte werden es kaum glauben:

„Sehr geehrter Herr …….,
Auch bei einem Lieferbeginn 02.07.2015 endet Ihr Vertragsjahr am letzten Tag des Vormonates,
am 30.06.2016.
So haben Sie die Gelegenheit bei einem neuen Lieferanten zum 01. des Monats den Vertrag zu beginnen.
Selbstverständlich erhalten Sie den Neukundenbonus in der Schlussrechnung.
…………………….“

Sieht noch irgendjemand eine Gefahr für den Bonus oder Handlungsbedarf?

Und noch eine Frage stellt sich:
„Kann der (oft sehr hohe) Sofortbonus verlorengehen, wenn ein (ganzes) Lieferjahr, aus welchen Gründen auch immer, nicht erreicht wird?

berghaus 24.04.16
« Letzte Änderung: 24. April 2016, 18:07:09 von berghaus »

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Lieferjahr kürzer als ein ganze Jahr?
« Antwort #1 am: 25. April 2016, 08:08:16 »
Zwar stimmt die Aussage "Auch bei einem Lieferbeginn 02.07.2015 endet Ihr Vertragsjahr am letzten Tag des Vormonates,
am 30.06.2016." mit ziemlicher Sicherheit nicht (Vertragsbeginn mit Beginn der Lieferung, Laufzeit 1 Jahr) aber in dem Fall sei's drum.
Es gibt zwar meines Wissens keine Vorschrift, die besagt, dass ein Sondervertrag immer zum Monatsanfang beginnen muss und somit auch der Folgevertrag dieses nicht muss, aber wenn die Sie unbedingt zum 30.06. loswerden wollen, sehe ich aufgrund der ausdrücklichen schriftlichen Zusage des Neukundenbonusses TROTZ Vertragsbeendigung einen Tag vorher auch kein Problem darin, den Vertrag zum 30.06. zu beenden.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz