Sonstiges > Der Wasserpreis
Umstellung der Wassertarife der Stadtwerke Kreuznach
Cremer:
Die Stadtwerke Kreuznach planen zum 1.1.17 die Umstellung der Wassertarife.
Der Grundpreis pro Zähler soll auf Eohneinheiten umgestellt wedden bei gleichzeitiger (möglicher) Senkung des Kubikmeterpreises.
Es erging ein freundliches Rundschreiben an alle Wasserbezugskunden mit der Bitte um Mitteilung, wieviel Wohnungen sich nach dem Wasserzähler befinden und ob es sich um private oder geschäftliche Anschlüsse handelt.
Auf der Internetseite haben sie 60 Fragen mit Antworten eingestellt.
Begründet wird dies in erster Linie dadurch, dass der Wasserabsatz in den vergangenen Jahren rückläufig war und die Fixkosten gestiegen sind.
wenn man dann aber in die Geschäftsberichte der letzten Jahre reinschaut, so kann man feststellen, dass der Wasserabsatz seit 2005 in etwa mit 3,7 bis 3,8 Mio m3 gleichgeblieben ist. Die SW begründen dies auch mit ihrer freien Entscheidung und der BGH gibt auch in 3 Urteilen recht.
Es bildet sich ein starker Widerstand bei def Bevölkeru g, sogar ein Tagesordnungspunkt in der kommenden Stadgratsitzung beschäftigg sich damit.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit seinem Wasserversorger gemacht.
Der BGH sagt in seiner Pressemitteilung zu den Urteilen, dies sein ein gerechterer Masstab für die Berechnung, ersataber auch, dass diese Grundtarife in Abhängigkeit der Wohnungsgrösse und der Personenanzahl unterschiedlich sein muss!!
Hier wird sonst das Gleichheitsprinzip und das Äquivalenzprinzip verletzt. Minderbemittelte Personen werden sonst benachteiligt.
Christian Guhl:
Ein Grundpreis für den Zähler dürfte schon nach der AVBWasserV nicht erlaubt sein.
In § 18.2 steht, dass die Lieferung, Anbringung,Unterhaltung,Überwachung und Entfernung der Messeinrichtung Aufgabe des Unternehmens ist. Für die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten darf keine Gebühr genommen werden. Es kann zwar eine Grundgebühr je Anschluss genommen werden, die kann auch nach der Zählergrösse berechnet werden, aber eine Gebühr für den Zähler geht m.E. nicht.
Das würde bedeuten, wenn der Versorger bisher einen Grundpreis für den Zähler berechnet hat, könnte man das zurückfordern.
Cremer:
Hallo Herr Guhl,
Nach langer Abwesenheit bin ich wieder online.
SW KH nehmen momentan einen Grundpreis für Zähler. Dieser soll auf Wohneinheiten umgestellt werden. Es regt sich ein starker Widerstand in KH und ist ein Thema in den Zeitungen.😊
Christian Guhl:
Hallo,
wir steuern hier gerade auf ein Gerichtsverfahren zu. Aber vorher will unser Wasserversorger uns am 11.05. von der Notwendigkeit einer 25%igen Preiserhöhung überzeugen.Da bin ich mal gespannt. Soviel ich weiss,wurden aus dem Trinkwasserhaushalt Dinge bezahlt, die mit Wasser nicht das geringste zu tun haben. Wir werden sehen. Ich berichte auf jeden Fall, wie es sich entwickelt.
Ach ja, der Vorstand des Wasserversorgers hat hier im Forum schon mal Schlagzeilen bei einer Gaspreiserhöhung der Stadtwerke Bad Pyrmont gemacht.
Diese musste er damals zurücknehmen. Ob er bei den Wasserpreisen mehr Erfolg hat ?
Cremer:
Guten Morgen Herr Guhl,
wir sollten mal wieder telefonieren
Gruss Cremer
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