Hallo Zusammen
Ich habe letzte Woche ne Mail bekommen das Strogon ab dem 01.06.2016 die Preise für die EEG Umlage aktualisiert. Ist dies rechtlich eigentlich erlaubt?
Dann hätten sie doch die aktuellen Preise eigentlich gleich am Vertragsanfang reinschreiben müssen. Der Staat hat jedensfalls zur Zeit nichts erhöht
siehe hierzu einen Auszug aus dem Mail
mit Ihrem Wechsel zu STROGON haben Sie die richtige Entscheidung getroffen - denn obwohl sich bereits zum 01.01.2016 auf Gesetzesgrundlage mal wieder die Abgaben und Umlagen geändert haben, beziehen Sie Ihren Strom immer noch zu den ursprünglich mit Ihnen vereinbarten günstigen Preisen.
Warum? Ganz einfach: Wir haben die sich aus den Änderungen ergebende Erhöhung bislang für Sie übernommen. Als kleines Dankeschön für Ihren Wechsel zu uns.
Energiewende 2016: Was Sie jetzt wissen müssen
Umlagen und Abgaben werden jährlich leicht angepasst und dienen der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Die EEG Umlage beträgt 6,354 ct je kWh statt 6,17 ct je kWh im Jahr 2015 und wurde somit um 0,184 ct je kWh erhöht. Sie ist zwar die bekannteste, aber nicht die einzige Umlage, die in Ihrem Strompreis berücksichtigt ist. So gibt es die §17 EnWG Offshore Haftungsumlage, die 2016 0,04ct je kWh ausmacht, die § 19 Strom NEV Umlage mit 0,378 ct je kWh und die KWK Abgabe, die bei 0,445 ct je kWh liegt. Obwohl mit der Umlage für Abschaltbare Lasten in 2016 auch eine Umlage gestrichen wurde, ergibt sich unterm Strich eine Erhöhung von 0,715 Cent je kWh brutto, welche wir erst ab dem 01.06.2016 an unsere Kunden weiter geben. So machen 2016 Steuern, Abgaben und Umlagen rund 52% des Verbrauchspreises aus, die wir als Energieversorger bei unseren Kunden einziehen, und auch eins zu eins weiterreichen.