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Autor Thema: BGH, B.v. 13.12.16 VIII ZR 241/15 Gehörsrüge unzulässig  (Gelesen 4209 mal)

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Offline userD0010

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Wie kann man denn auch ....   Einfach die schweißtreibende und mühevolle Arbeit der Richterinnen und Richter des BGH kritisieren und mit einer "Gehörs-Rüge" belegen. Damit beleidigt man doch eine ganze ehrenwerte Zunft. Kein Wunder, dass vorgefasste Meinungen dieser Menschen Einzug gefunden haben in untergeordneten Gerichten und deren Herrschaften und somit die meisten Beklagten das Nachsehen hatten und haben.


 

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