Hallo Gemeinde,
unser Gasversorger MITGAS geht folgenden Weg:
Auf mein Musterschreiben (15,8% Erhöhung), in welchem ich bat auf Drohgebärden a la Sperrung zu verzichten, bekam ich folgendes (Serien-) Schreiben.
Widerspruch wird zurückgewiesen und folgende weitere Informationen:
\"...
Wir mussten unsere Preise aufgrund von stetig gestiegenen Bezugskosten erhöhen. Die Mehrkosten im Einkauf ergeben sich durch die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis. Infolge des drastischen Preisanstieges an den internationalen Rohölmärkten seit dem Frühjahr 2004 folgen die Gaspreise dieser Entwicklung nun mit mehrmonatiger Verzögerung.
Unsere Einkaufspreise sind im Jahr 2004 deutlisch gestiegen und werden sich auch 2005 weiter erhöhen. Eine erneute entsprechende Preisanpassung um 0,32 (bei mir um 0,51) Cent je kWh zum 1. Januar 2005 war daher unumgänglich.
Die Bindung des Gaspreis an den Ölpreis bedeutet, daß es auch zu Preissenkungen beim Erdgas gibt. MITGAS führte beispielsweise in den Jahren 2001/2002 drei Preissenkungen um insgesamt 0,59 Cent (Netto) durch.
Betrachtet man unsere ab Januar gültigen Preise ohne die steuerlichen Belastungen duch Mineralölsteuer, Ökosteuer und Umsatzsteuer liegen sie im Vergleich zum Jahr 2001 lediglich um 1,9 Prozent höher. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der Steueranteil auf Erdgas von 0,98 Cent auf 1,23 Cent, also auf insgesamt etwa 25% des Gaspreises.
...\"
Zum Schluß werde ich aufgefordert den gesamten Rechnungsbetrag der \"rechtmässig und angemessenen\" Preise zu bezahlen.
Zuerst: Muß ich dem jetzt nochmal ausdrücklich widersprechen, oder gilt mein erster Widerspruch immer noch?
Weiterhin: Verwechseln die Guten Leute da nicht ein wenig die Preisgleitklausel an Öl mit dem Erdgas- Einkaufspreis. Dieser soll doch lt. Bundesamt für Wirtschaft in den ersten 3 Quartalen sogar gesunken sein.
Es ist lt. den statistischen Erhebungen auch nachvollziehbar, warum der Gaspreis 2001/2002 gesunken ist -> weil die Gaseinkaufspreise gesunken sind.
Eine Frage, die für mich nicht ganz klar ist: ist die Öl- Bindungsklausel denn auch für die MITGAS relevant, soll heißen sind die Erdgaseinkaufspreise international auch so geregelt wie in Deutschland zwischen Versorger und Endkunde?
Vielleicht liest dies ja auch ein mitleidender Kunde der MITGAS, mit dem man sich austauschen könnte. (Ich werde aus dem Abschnitt mit dem Vergleich von 2005 zu 2001 nicht ganz schlau $:-/ )
Zum Schluß: Könnte die Taktik der MITGAS nicht Einschüchterung, sondern Verwirrung mit weithergeholten Zahlenspielchen sein und sollte man in seinem Antwortschreiben auf die Prüfungen der Kartellbehörden eingehen, da MITGAS hierbei betroffen ist?
Ach ja ein ganz großes Bienchen an Herrn Fricke für die tatkräftige Unterstützung. Find ich prima.
Mit freundlichen Grüßen aus Sachsen
Tom Schmitt