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Autor Thema: Antwortschreiben Mitgas Sachsen  (Gelesen 7081 mal)

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Offline dilpschi

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Antwortschreiben Mitgas Sachsen
« am: 18. Januar 2005, 22:54:52 »
Hallo Gemeinde,

unser Gasversorger MITGAS geht folgenden Weg:
Auf mein Musterschreiben (15,8% Erhöhung), in welchem ich bat auf Drohgebärden a la Sperrung zu verzichten, bekam ich folgendes (Serien-) Schreiben.

Widerspruch wird zurückgewiesen und folgende weitere Informationen:
\"...
Wir mussten unsere Preise aufgrund von stetig gestiegenen Bezugskosten erhöhen. Die Mehrkosten im Einkauf ergeben sich durch die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis. Infolge des drastischen Preisanstieges an den internationalen Rohölmärkten seit dem Frühjahr 2004 folgen die Gaspreise dieser Entwicklung nun mit mehrmonatiger Verzögerung.
Unsere Einkaufspreise sind im Jahr 2004 deutlisch gestiegen und werden sich auch 2005 weiter erhöhen. Eine erneute entsprechende Preisanpassung um 0,32 (bei mir um 0,51) Cent je kWh zum 1. Januar 2005 war daher unumgänglich.
Die Bindung des Gaspreis an den Ölpreis bedeutet, daß es auch zu Preissenkungen beim Erdgas gibt. MITGAS führte beispielsweise in den Jahren 2001/2002 drei Preissenkungen um insgesamt 0,59 Cent (Netto) durch.
Betrachtet man unsere ab Januar gültigen Preise ohne die steuerlichen Belastungen duch Mineralölsteuer, Ökosteuer und Umsatzsteuer liegen sie im Vergleich zum Jahr 2001 lediglich um 1,9 Prozent höher. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der Steueranteil auf Erdgas von 0,98 Cent auf 1,23 Cent, also auf insgesamt etwa 25% des Gaspreises.
...\"
Zum Schluß werde ich aufgefordert den gesamten Rechnungsbetrag der \"rechtmässig und angemessenen\" Preise zu bezahlen.

Zuerst: Muß ich dem jetzt nochmal ausdrücklich widersprechen, oder gilt mein erster Widerspruch immer noch?

Weiterhin: Verwechseln die Guten Leute da nicht ein wenig die Preisgleitklausel an Öl mit dem Erdgas- Einkaufspreis. Dieser soll doch lt. Bundesamt für Wirtschaft in den ersten 3 Quartalen sogar gesunken sein.
Es ist lt. den statistischen Erhebungen auch nachvollziehbar, warum der Gaspreis 2001/2002 gesunken ist -> weil die Gaseinkaufspreise gesunken sind.

Eine Frage, die für mich nicht ganz klar ist: ist die Öl- Bindungsklausel denn auch für die MITGAS relevant, soll heißen sind die Erdgaseinkaufspreise international auch so geregelt wie in Deutschland zwischen Versorger und Endkunde?

Vielleicht liest dies ja auch ein mitleidender Kunde der MITGAS, mit dem man sich austauschen könnte. (Ich werde aus dem Abschnitt mit dem Vergleich von 2005 zu 2001 nicht ganz schlau $:-/ )

Zum Schluß: Könnte die Taktik der MITGAS nicht Einschüchterung, sondern Verwirrung mit weithergeholten Zahlenspielchen sein und sollte man in seinem Antwortschreiben auf die Prüfungen der Kartellbehörden eingehen, da MITGAS hierbei betroffen ist?

Ach ja ein ganz großes Bienchen an Herrn Fricke für die tatkräftige Unterstützung. Find ich prima.

Mit freundlichen Grüßen aus Sachsen

Tom Schmitt

Offline RR-E-ft

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Antwortschreiben Mitgas Sachsen
« Antwort #1 am: 19. Januar 2005, 12:55:27 »
Antworten brauchen Sie Ihrem Versorger nicht, siehe unter \"Fragen und Antworten\".

MITGAS ist selbst derzeit von einem Kartellverfahren des Bundeskartellamts betroffen, was schon etwas heißen will.

Hierzu gab es eine Presssemitteilung des BKartA vom 21.12.2004.
Das hat Ihr Versorger wohl gar nicht erwähnt, obschon alle anderen Versorger ihre Kunden immer gern darauf verweisen, dass sie von einem solchen Verfahren bisher verschont geblieben sind.

Das entsprechende Verfahren kann noch geraume Zeit dauern.

Sie müssen sich deshalb selbst zur Wehr setzen, um nicht zuviel an den Versorger zu zahlen.

\"Bienchen\" kenne ich auch noch aus der Schule. Vielen Dank.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Antwortschreiben Mitgas Sachsen
« Antwort #2 am: 20. Januar 2005, 19:49:00 »
MITGAS hat einer Kundin in Artern (Thür.) mitgeteilt, dass man die gekürzten Abschläge akzeptiert, dass sie deshalb jedoch mit einer hohen Verbrauchsabrechnung am Ende des Abrechnungsjahres rechnen müsse.

MITGAS betont, damit sei kein Anerkenntnis der Unbilligkeit der geforderten Preise verbunden.

Das wäre ja auch wohl auch noch schöner!

Diese Kundin erhält ihre Jahresverbrauchsabrechnung erst wieder im November 2005.

Das entsprechende Schreiben der MITGAS liegt dem Bund der Energieverbraucher vor.

Andere MITGAS- Kunden können sich auf Gleichbehandlung berufen.
Dies bedeutet, dass das Unternehmen mit diesen genauso verfahren muss.

Das Geld bleibt somit erst einmal bei den Kunden des Versorgers.
Dieser will also ersichtlich die Problematik auf das Jahresende verschieben.

Die zurückbehaltenen Beträge haben bis dahin hoffentlich Zinsen für die Kunden erwirtschaftet und nicht für den Versorger.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline dilpschi

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Antwortschreiben Mitgas Sachsen
« Antwort #3 am: 21. Januar 2005, 20:16:14 »
Vielen Dank für die Info, habe sie in meine Ausführungen an die MITGAS einfliessen lassen.
Man wird zwar an den eingesparten Beiträgen nicht die Menge verdienen, aber wenn ich mal bedenke, wieviel tausende Endkunden das nicht machen... - dann hat ja die arme, arme MITGAS ja doch noch ein \"wenig\" was abgegriffen, oder? ;-)

Na mal sehen was nun passiert, und vor allem was evtl. mal irgendwann die Kartellbehörde entscheidet (inwieweit ist dies für den Endkunden eigentlich relevant, oder ist das dann nur Wischiwaschi??

Viele Grüße
Tom Schmitt

 

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