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Autor Thema: Unklarheiten bei Terminen und Abschlagszahlungen  (Gelesen 7436 mal)

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Offline Mr. Morler

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Unklarheiten bei Terminen und Abschlagszahlungen
« am: 31. Januar 2005, 11:15:02 »
Hallo zusammen

zuerst möchte ich DANKE sagen...selten wurde es einem so leicht gemacht, sich über seine Verbraucherrechte zu informieren und noch nie sah ich so eine grosse Unterstützung in der Durchsetzung, ohne dass zuerst mal nach einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft gerufen wurde.

Nach dem ich nun einen ganzen Tag lang Unmengen von Informationen im Energieportal gelesen habe, steht fest: ich mache mit! Allerdings ist mir noch etwas unklar - (vielleicht bestraft ja auch das EVU den zu spät gekommenen:-)

Wenn im Oktober 2004 die Gaspreise erstmalig erhöht wurden (ca. 13% in meinem Fall) und nun noch einmal zum Januar 2005 (ca. 7% auf den bereits erhöhten Preis) - kann ich dann erstmalig jetzt das Musterschreiben an den EVU senden und auch noch die Oktober-Erhöhung auf \"alten Preis + 2%\" kürzen?

Immerhin ist die Jahresrechnung für 2004 erst jetzt im Januar eingetroffen und noch nicht bezahlt...  

Eine Einzugsermächtigung besteht nicht. Wenn ich die Fragen und Antworten richtig verstehe, dürfte ich die Abschlagszahlungen, welche ab Januar um ca. 13% (Strom + Gas) höher festgesetzt wurden, aber nicht einfach kürzen, sondern müsste die Jahresabrechnung (im Januar 2006) abwarten und dann dort die Kürzung vornehmen, richtig?

Leider lässt sich über den Vorjahresvergleich nicht eindeutig sagen, ob der Grund für die Erhöhung des Abschlags eine Preissteigerung ist: auf Grund eines Wohnungswechsels sind die Zahlen nur bedingt vergleichbar (150 Tage Messzeitraum 2003 in der jetzigen Wohnung).

Immerhin kann ich folgendes sagen:
der Stromverbrauch war (über die gemessenen 150 Tage in 2003) um etwa 17% höher als in 2004 - also ist der Stromverbrauch definitiv gesunken.

Der Gasverbrauch 2004 ist dagegen um knapp 1% gegenüber 2003 gestiegen - auch wieder nur mit den 150 Tagen als Grundlage.

Ich würde mich freuen, wenn mir hierzu noch jemand etwas Durchblick verschaffen könnte, insbesondere ob ich nur der Erhöhung ab 2005 widersprechen kann oder auch noch der vom Oktober 2004.

Mit besten Grüßen
Frank

Offline RR-E-ft

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Unklarheiten bei Terminen und Abschlagszahlungen
« Antwort #1 am: 31. Januar 2005, 12:15:49 »
Sie können auch jetzt noch der Erhöhung zum 01.10.2004 widersprechen.

Sie können jedoch Rechnungsbeträge erst nach diesem Einwand kürzen.

Wenn Ihre jetzt noch offene Jahresverbrauchsabrechnung hoch genug ist, dass bei Zugrundelegung der alten Preise weniger zu zahlen ist, können Sie demnach kürzen. Nur wenn sich bei Zugrundelegung der alten Preise bei der Jahresverbrauchsabrechnung ein Guthaben für Sie ergäbe, wären Sie gezwungen die entsprechende Differenz ggf. selbst von Ihrem Versorger zurückzuklagen.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Mr. Morler

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Unklarheiten bei Terminen und Abschlagszahlungen
« Antwort #2 am: 01. Februar 2005, 00:41:12 »
Hallo Herr Fricke
dann also erstmal den Musterbrief zustellen und danach die gekürzte Rechnung bezahlen.  Ich vermute, dass es ausreicht, wenn der Musterbrief nachweislich (Datum des Einschreibens/der Empfangsbestätigung) ein paar Tage vor der Überweisung zugegangen ist und man also nicht explizit auf eine Reaktion oder Stellungnahme des EVU warten muss?

Sinnvollerweise einmal für die Erhöhung im Oktober 04 und noch einmal für die im Januar 05 schreiben? Oder reicht einmal der Musterbrief?

Zusatzfrage: Kürzung der Erhöhung im Oktober auf \"alten Betrag + 2%\" - und die zweite Erhöhung im Januar? Hier nochmals 2% auf die errechnete (gekürzte) Summe aufschlagen? Doch wohl eher nicht, denke ich?

Zitat
Wenn Ihre jetzt noch offene Jahresverbrauchsabrechnung hoch genug ist, dass bei Zugrundelegung der alten Preise weniger zu zahlen ist, können Sie demnach kürzen


Bin mir unsicher: Es wird eine Nachzahlung von ca. 40 EUR gefordert. Wenn ich den alten Preis einsetze (sogar ohne den 2%-Aufschlag) bleibt zwar immer noch eine Nachzahlung von ca.  30 EUR, aber für Strom und Gas zusammen.
Allerdings wurde der Strom erst im Januar 2005 teurer und so bin ich der Ansicht, der Kürzungsgrund müsste zutreffend sein, da eine Verteuerung ja nur durch die Erhöhung des Gaspreises zustande kam...  

Um nicht das Problem der Beweislastumkehr zu bekommen: war es auch richtig, ab der nächsten Abschlagszahlung direkt zu kürzen und nicht bis zur nächsten Jahresabrechnung (in 2006) zu warten?

Nochmals besten Dank (aus Mönchengladbach)
Frank

Offline Schwalmtaler

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Unklarheiten bei Terminen und Abschlagszahlungen
« Antwort #3 am: 01. Februar 2005, 07:24:11 »
Hallo Frank,

mein Versorger ist die EVS (Energieversorger Schwalmtal), die zur NVV Gruppe gehört. Ist die NVV auch dein Versorger? Dann sollten wir uns mal kurzschließen.

Gruß
Schwalmtaler

Offline Mr. Morler

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Unklarheiten bei Terminen und Abschlagszahlungen
« Antwort #4 am: 03. Februar 2005, 08:48:19 »
Bei einer Bekannten (mit erteilter Einzugsermächtigung) wird die Jahresverbrauchsabrechnung (JVA) im Sommer erstellt.

Eigentlich erscheint es mir sonderbar, dass sie trotz der beiden Preiserhöhungen (im Oktober bzw. Januar) immer noch die gleichen Abschläge zahlt (oder darf das EVU die Abschläge gar nicht so ohne weiteres erhöhen, ohne darüber den Kunden zu informieren?)

Aufgrund der Infos hier im Portal habe ich ihr geraten, den Einwand per Musterschreiben schon jetzt abzuschicken - allerdings wird es wohl nichts zu kürzen geben, da - wie gesagt - die Abschläge nicht erhöht wurden.
Ich hoffe, dass es dann im Sommer bei der nächsten JVA, die erstmals auf den erhöhten Preisen basiert, keine Probleme bei der Kürzung in Bezug auf Fristen oder Termine gibt...

@ Schwalmtaler: hatte Dir eine PM geschickt, nix angekommen?

Grüße
Frank

Offline Schwalmtaler

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Unklarheiten bei Terminen und Abschlagszahlungen
« Antwort #5 am: 04. Februar 2005, 07:32:08 »
Hallo Frank,

sorry, bin wegen Jahresabschluss der Fa. im Stress. Melde mich die Tage ausführlicher. Oder kannst Du nachher mal anrufen? 0211/4773730 (Büro)

Dirk Osburg

 

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