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Autor Thema: Verlängerung kündbar?  (Gelesen 10025 mal)

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Offline Hexxchen

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Verlängerung kündbar?
« am: 18. März 2016, 07:56:06 »
Hallo Zsm :)

Weiss nun nicht ob ich im Richtigen Forum bin. Ich bin über Google über euch gestolpert. Ich habe auch einiges hier schon gefunden was meinem ähnelt aber halt nicht dem entspricht.

Ich habe bei gas.de ein konto, habe heute morgen meine Jahresabrechnung bekommen, nachzahlung betrag und was ich die nächsten Monate zahlen soll. Aufgeschlüsselt: Der verbrauch ist oki, die nachzahlung beträgt 150€ aber ich soll nun PRO monat 90 euro mehr zahlen wie vorher. Auch ist der Grundsatz auf einmal nach oben geschossen so das ich fast das doppelte zahlen soll wie bisher.

Meine Kündigungsfrist ist 6 Wochen vor vertragsende, aber dort hatte ich dies schreiben und die erhöhung ja noch gar nicht bekommen.

Nun zur kernfrage. Kann ich trotzdem noch wo anders hin wechslen und kündigen ((wegen der erhöhung)) oder muss ich das volle 12 monate nun bezahlen? ((Vertragsverlängerung um 12 monate nun))

Grüssle Jenny

Offline bolli

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Re: Verlängerung kündbar?
« Antwort #1 am: 18. März 2016, 14:46:40 »
Bei Ihnen hat es ja keine Preiserhöhung gegeben, sondern die Abschläge sind ua. wegen eines erhöhten Verbrauchs nach oben angepasst worden,. Dieses stellt keine Preiserhöhung im Sinne der AGB dar und führt nicht zum gesetzlichen Sonderkündigungsrecht.

Sie sollten aber folgendes machen:

Bezgl. Ihres "nach oben geschossenen Verbrauchs" sollten Sie Ihren Zählerstand regelmäßig kontrollieren und aufschreiben. Damit können Sie nach ca. 4 Wochen eine grobe Hochrechnung machen, wie der Jahresverbrauch liegen wird und ob dieser immer noch deutlich über dem letzten liegt. Wenn dem so ist, müssen Sie sich auf die Suche nach den Ursachen hierfür machen.

Wegen des angepassten Abschlags ist festzustellen, dass der Versorger den Abschlag nicht beliebig anpassen kann. Gem. § 41 Abs. 2 EnWG muss sich der Abschlag am Verbrauch der vorhergehenden Abrechnungsperiode orientieren. Der Verbraucher kann bei wesentlichen Änderungen im Verbrauch (wenn man z.B. einen alten Boiler ausgebaut und diesen durch ein modernes, deutlich weniger verbrauchendes Gerät ersetzt hat) eine Anpassung verlangen. Insofern mal ausrechnen, ob Sie mit dem erhöhten Abschlag in diesem Bereich sind. Wenn nicht, mit Hinweis auf § 41 Abs. 2 EnWG gegen diesen zu hohen Abschlag Einspruch einlegen. Sollten Sie eine Einzugsermächtigung (Lastschriftmandat) erteilt haben, müssen Sie dieses ggf. widerrufen, da viele Versorger ansonsten nicht auf den Einspruch eingehen und fleißig weiter den erhöhten Betrag abbuchen.

Offline Hexxchen

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Re: Verlängerung kündbar?
« Antwort #2 am: 18. März 2016, 18:25:46 »
Oki das werde ich somit mal tun. Vielen dank für die sehr genaue antwort, hat mir sehr geholfen :)

 

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