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Autor Thema: Mahnung und Sperrankündigung  (Gelesen 18479 mal)

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Offline Teufelchen

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Mahnung und Sperrankündigung
« am: 09. März 2016, 20:21:10 »
Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Und zwar haben wir am eine Mahnung unseres Strom - und Gasversorgers bekommen mit Datum vom 15.02.16(eingegangen bei uns am 17.02.16), in dem wir aufgefordert wurden, eine Nachzahlung von über 4000€ zu zahlen. Wir haben aber vorher keine Abrechnung erhalten, sodass wir erst an diesem Tag davon erfuhren. Ich habe mich dann per Email mit dem Versorger in Verbindung gesetzt, dass er mir bitte eine Abrechnung schicken soll, diese kam bis jetzt nicht bei uns an. In dem Schreiben vom 15.02.16 wurde uns mitgeteilt, dass wir 4 Wochen ab Mahndatum Zeit haben, den Betrag zu zahlen oder der Zähler wird gesperrt. Ich habe schon zur Vorsicht am 20.02.16  einen Anbieterwechsel vorgenommen für Strom und Gas. Dieser wurde schon bestätigt vom neuen Anbieter zum 21.03.16. Nach dem Anbieterwechsel kam dann ein Schreiben des alten Anbieters mit der Überschrift "Ihre Kündigung" und mit dem Bedauern, dass wir gekündigt haben ( zählt für mich als Bestätigung) bzw. wir den Energielieferanten gewechselt haben und sie gerne wissen würden, warum. Inzwischen haben wir auch vom neuen Anbieter die Lieferbestätigung erhalten zum 21.03.2016. (Wortwahl: "Vertragsbestätigung / Lieferbeginn; Sehr geehrter Herr...., aufgrund Ihres Auftrags zur Stromlieferung haben wir den Wechselprozess gestartet und nun die Rückmeldung Ihres Netzbetreibers erhalten. Mit diesem Brief bestätigen wir Ihnen den Abschluss des Stromliefervertrages. Ihre Stromlieferung beginnt vorraussichtlich am 21.03.16 sofern alle Voraussetzungen für die Belieferung erfüllt sind. MFG ..."
Nun haben wir am 08.03.2016 einen Brief im Briefkasten vom aktuellen Versorger ( sind die ortsansässigen Stadtwerke) gehabt, in dem drin steht, dass wir gebeten werden, den Zahlungsrückstand bis spätestens 10.03.2016 zu zahlen haben. Sollte der Betrag bis zu diesem Termin nicht eingegangen sein, wären sie gezwungen, die Energielieferung ohne weitere Ankündigung einzustellen. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
a) Mit Mahnung vom 15.02.16 war noch von 4 Wochen die Rede, aber es sind nach meiner Rechnung noch keine 4 Wochen vergangen. Dürfen die dann schon nach 3 Wochen so einen Brief einwerfen? Denke ich eigentlich nicht
b) Darf uns trotz Anbieterwechsel der Zähler gesperrt werden? Die Bestätigung über den Wechsel haben wir ja schon.
c) Was meinen die mit bis spätestens 10.03.16 eingegangen? Zählt der Tag noch mit?

Danke für die Antworten.

P.S.: Ich habe schon eine erneute Email zwecks der Sache an meinen Versorger geschrieben.

Offline Christian Guhl

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #1 am: 10. März 2016, 01:22:10 »
1. Rechnungen sind nach 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Ohne Rechnung keine fällige Forderung.
2. Bei Zahlungsrückständen kann nach 4 Wochen die Versorgung unterbrochen werden. Nicht früher. Die Unterbrechung ist drei Tage vorher anzukündigen.
Das ist dann offensichtlich dass zweite Schreiben.
Übrigens brauchen Sie niemanden vom Versorger oder Netzbetreiber ins Haus zu lassen. Dann muss auf Zugang geklagt werden.
3. Wenn Sie den Anbieter gewechselt haben, darf der ehemalige Anbieter nicht sperren. Der Netzbetreiber würde sich gegenüber dem neuen Anbieter strafbar machen.
Am Besten ist es, wenn Sie sich einen Anwalt nehmen. Wenn das alles so stimmt, wie Sie schreiben (keine Rechnung, Frist nicht eingehalten) sehe ich eigentlich keine Probleme.
Führen Sie die Verhandlungen mit dem Versorger nicht per mail oder telefonisch.
Sie haben sonst Beweisprobleme.

Offline Teufelchen

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #2 am: 10. März 2016, 09:49:50 »
Update:

ich habe heute per Email im Anhang die Abrechnung bekommen, also müsste die Frist mit der Zahlung von neuem beginnen. Einer Ratenzahlung stimmen sie prinzipiell zu, ich muss allerdings den Abschlag von Februar, März und eine Rate in Höhe von 500€ bis zum 15.März 2016 bezahlen, gesamt über 1300€. Naja, wie soll ich was zahlen, wenn ich vorher keine Ahnung von der Höhe hatte? Ich werde mir die Abrechnung ausdrucken und genau durchsehen.
Nun dürften sie auch aufgrund der neuen Situation den Strom und das Gas nicht abstellen, auch im Hinbliock auf den Versorgerwechsel. Den Sperrkassierer werde ich auf keinen Fall in das Haus lassen.

Offline bolli

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #3 am: 10. März 2016, 13:53:03 »
In der Regel sind Strom und Gas zwei getrennte Verträge und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Wegen Rückständen im Strombereich darf nicht auch der Gasbereich gesperrt werden, und umgekehrt, auch wenn es der gleiche Lieferant ist. Das nur als Ergänzung zu den Informationen von @Christian_Guhl

Offline Teufelchen

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #4 am: 10. März 2016, 14:37:20 »
Auf der Abrechung wurde Gas und Strom abgerechnet, jeweils getrennt aufgeführt. Wenn ich früher von der Abrechnung Kenntnis gehabt hätte, hätte ich früher reagieren können. Jetzt immer noch die Frage: Darf der Versorger abstellen oder nicht? Eigentlich ist die Sperrankündigung hinfällig, da ja noch der Anbieterwechsel für beides durchgeführt wurde, wie @Christian Guhl schrieb. Aber ich traue dem Anbietern nicht so wirklich.

Offline Christian Guhl

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #5 am: 10. März 2016, 19:22:53 »
Also : Da Sie von Ihrem alten Versorger nicht mehr beliefert werden, braucht dieser auch nicht zu befürchten, dass in Zukunft weitere Zahlungsrückstände anfallen. Die Einstellung der Versorgung soll das ja verhindern. An den alten Schulden ändert eine Strom-/Gassperre sowieso nichts. Es besteht kein Grund um abzustellen ! Nur mal so, praktisch aus Rache, ist das Sperren nicht erlaubt.
Wie gesagt - lassen Sie den Sperrkassierer vor der Tür stehen . Das wissen die auch, dass sie ohne Ihre Zustimmung nicht an den Zähler kommen. Ich habe es selbst erlebt, dass ein Sperrkassierer dem Kunden den Tipp gab, ihn nicht hinein zu lassen. Sie müssen nur darauf achten, dass alle Hausbewohner das wissen.

Offline Teufelchen

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #6 am: 10. März 2016, 20:40:59 »
Hallo,

darüber wissen alle Bescheid, da dies ein 1-Familien-Haus ist, wo wir wohnen und nur noch lediglich eine Einliegerwohnung dabei ist, die aber einen eigenen Eingang hat. Das heisst, ohne dass einer von uns die Tür öffnet, kommen die nicht ins Haus. Die Stromlieferung des neuen Anbieters beginnt ab 21.03.16, das ist noch eine knappe Woche bis dem Termin. Vom neuen Gaslieferanten haben wir noch nix gehört, wird aber auch noch kommen.

Offline Teufelchen

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #7 am: 02. April 2016, 18:39:05 »
Weiters Update:

In der Abrechnung, erhalten am 10.03.16, ist auch die Abrechnung vom Wasser enthalten ( sind jeweils 3 verschiedene Verträge: Strom, Gas und Wasser). Wie schon gesagt, werden wir mit Strom und Gas jeweils von einem anderen Unternehmen versorgt, Gas (leider) erst ab 04.04.16. Wir haben am 21.03.16 eine erneute Sperrankündigung erhalten mit Androhung der Wassersperre, wenn bis 24.3.16 der geforderte Betrag von über 4000€ nicht gezahlt wird. Ich habe dann erneut an die Stadtwerke geschrieben, dass wir ja einen Wechsel von Strom und Gas durchgeführt haben und somit eine Wassersperre wegen dem offenen Nachzahlungsbetrag mit Gas und Strom nicht rechtens ist, sondern nur, wenn überhaupt, wegen der Nachzahlung von Wasser. Die aktuellen Wasserabschläge sind bezahlt. Desweiteren habe ich geschrieben, dass wir die Nachzahlung in monatlichen Raten zu je 100€ zahlen. Parallel dazu haben wir den Wasserzähler auf den Mädchennamen meiner Frau umgemeldet, was seitens der Stadtwerke abgelehnt wurde. Stattdessen haben sie einfach meine Frau mit in den Vertrag aufgenommen, ohne sie vorher zu fragen. Die Stadtwerke fordert jetzt von uns die Abschläge von Februar und März ( jeweils 422€) und 2000€ als Teilzahlung der Nachforderung bis zum 5.4.16, ansonsten werden sie die Wasserzufuhr abstellen. In den Abschlägen sind allerdings Strom und Gas enthalten. Das würde ja bedeuten, dass sie trotz Anbieterwechsel von Strom und Gas uns damit bestrafen mit einem Abstellen der Wasserzufuhr! Nun die Frage: Darf die Stadtwerke einfach mal so eine Ummeldung des Wasserzählers ablehnen und meine Frau in den Vertrag mit aufnehmen, obwohl  sie dies nicht will? Die Stadtwerke kann doch nur das Wasser abstellen, da ja die NAchforderung des Wassers noch nicht bezahlt ist, aber nicht wegen Gas und Strom. Und kann die Stadtwerke einfach mal so bestimmen, welche Ratenhöhe zu zahlen ist, in dem Fall 500€ pro Monat?

Offline bolli

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #8 am: 04. April 2016, 09:08:47 »
Nochmals: Die 3 Verträge sind getrennt zu betrachten. Sie sollten allerdings bei Ihren Zahlungen der Wasserabschläge explizit dabei schreiben, dass es sich um Abschläge für den Wasservertrag handelt (Abschlag Wasser.../2016 oder Vertragsnummer Wasser) und den Stadtwerken eine Verrechnung mit anderen Forderungen ausdrücklich untersagen.  Auch der Aufnahme Ihrer Frau in den Vertrag sollten Sie ausdrücklich widersprechen. Weisen Sie auf Ihr ausgeglichenes Vertragskonto beim Wasser hin und weisen Sie die auf die Rechtswidrigkeit Ihres Tuns bezüglich der Sperrung des Wasseranschlusses hin
Erklären Sie weiterhin Ihre Bereitschaft, intensiv an der Begleichung der Forderung mitwirken zu wollen, dass dieses jedoch nicht in einem Schritt möglich sei.
Schicken Sie eine Kopie des Schreibens auch an den Stadtwerkechef, oder nur an diesen direkt. Und natürlich per Einschreiben/Einwurf, um den Zugang nachweisen zu können.

Offline Teufelchen

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #9 am: 04. April 2016, 12:31:01 »
Hallo, Bolli

Ich habe bei den 2 zu zahlenden Abschlägen auf die Überweisung geschrieben, dass es für das Wasser ist, ebenso haben wir der Aufnahme der Frau schon ausdrücklich widersprochen. Auch erging der Hinweis von mir, dass deren Tun rechtswidrig ist und auch die Einliegerwohnung davon betroffen wäre. Weiterhin zeigten wir denen an, dass wir nach wie vor zahlungswillig sind, nur halt mit 100€ im Monat. Heute morgen kam ein Anruf der Stadtwerke, dass es denen egal ist (auch in Bezug auf die Aufrechnung mit den anderen Verträgen) und das Wasser abgestellt wird. Sie belassen meine Frau in dem Vertrag und kein Gericht der Welt würde uns Recht geben zwecks der Rechtswidrigkeit der Sperre. Meine Antwort war dann, dass sie mir bitte die Urteile schicken soll, die die Rechtmäßigkeit der Sperre belegen ( dazu gibt es laut meiner Recherche nicht). Sie berief sich dann nur auf den §1357 BGB. Deshalb lässt sie meine Frau in dem Vertrag drin. Ich könne ja in den Globus ( Supermarkt) fahren und Wasser kaufen, dafür habe ich ja Geld. Ich habe schon den Bürgerbeauftragte darüber informiert, ebenso die Verbraucherzentrale und werde noch bei Gericht eine Verfügung holen. Parallel dazu wird ein Schreiben an den Chef der Stadtwerke geschickt ( auch seitens des Bürgerbeauftragten zwecks Vermittlung). Die Nachzahlung des Wassers beläuft sich auf gerade mal 421,21€. Laut §33 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ist die Sperre rechtswidrig ( siehe Absatz 2), zumal wir ja kund getan haben, zahlen zu wollen ( lässt sich belegen).
Mehr kann ich im Moment nicht tun, oder sehen Sie noch andere Möglichkeiten?

Offline bolli

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #10 am: 05. April 2016, 07:51:15 »
Die Nachzahlung des Wassers beläuft sich auf gerade mal 421,21€.
Ist das eine schon vorher bestehende Forderung gewesen oder kam diese nur durch Verrechnung seitens der Stadtwerke zustande ? Hier scheinen ein paar Details noch nicht so ganz klar zu sein. Insgesamt scheint mir aber das Vorgehen der Stadtwerke in einigen Punkten nicht ganz sauber zu sein. Zum Durchsetzen Ihrer Rechte könnte aber ein Anwalt von Nöten sein. Und ob Sie bei Rückständen in Höhe von 4.000,- EUR in 3 (drei !) Versorgungsbereichen mit Ratenzahlung von 100,- EUR tatsächlich weiterkommen, scheint eher fraglich. Auch ein Richter wird Sie fragen, was Sie denn mit dem zuvor eingesparten Geld für nicht gezahlte (weil wohl nicht angeforderte Abschläge ?) Abschläge gemacht haben.
Das Energie und Wasser irgendwann bezahlt werden müssen, sollte jedem klar sein.

Offline Teufelchen

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #11 am: 05. April 2016, 08:07:54 »
Also, der Betrag ist von der Abrechnung, die wir nie erhalten haben, erst am 10.03.16 per Email. Und diesen Nachzahlungsbetrag von 421,21€ wollen wir jetzt erst mal in Raten von je 100€ zahlen. Den Rest dann später, nach der Abzahlung des Wassers.

Offline bolli

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #12 am: 05. April 2016, 14:00:50 »
Ich habe nur deshalb nachgefragt, weil in Ihrem Eingangspost von Wasser und etwaigen dort bestehenden Außenständen noch keine Rede war.
Wenn Sie 4.000,- EUR berechtigte Forderungen des Versorgers auf dem Tisch liegen haben, werden Sie mit einem Angebot von monatlichen Raten in Höhe von 100,- wohl kaum Erfolg haben. Da würde die Rückzahlung ja fast 4 Jahre dauern und dann haben Sie auch noch den Versorger gewechselt, so dass ihr bisheriger Versorger eh kaum noch was von Ihnen hat. Da werden Sie dicke Bretter bohren müssen um zum Erfolg zu kommen, vermute ich mal.

Offline Teufelchen

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #13 am: 05. April 2016, 17:26:24 »
Wir haben pro Forma bis zur endgültigen Anmeldungsbestätigung, wo ich bei der Stadtwerke persönlich war und dann ein Techniker kam, 150€ an den Vermieter bezahlt für alles. Dieser hat die Abrechnung und überweist den entsprechenden Betrag an die Stadtwerke. Darüber habe ich ihn schon informiert. Mir geht es jetzt nur darum wegen der Wassersperre, die in meinem Augen unverhältnismäßig ist und auch, wie schon von Ihnen bemerkt ( auch seitens des Gerichtes), nicht mit den anderen Verträgen aufgerechnet werden darf. Um mehr geht es mir im Moment nicht. Diesen Betrag von 421,21€ wegen Wasser wollen wir in monatlichen Raten zu je 100€ zahlen. Und darauf lässt sich die Stadtwerke nicht ein. Sie wollen insgesamt, für alles, 500€ pro Monat. Wenn der Vermieter den entsprechenden Betrag überwiesen hat, ist es eh insgesamt weniger, was wir nachzahlen müssen, wenn überhaupt.

Offline bolli

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Re: Mahnung und Sperrankündigung
« Antwort #14 am: 06. April 2016, 07:52:01 »
Sind Sie denn überhaupt Vertragspartner der Stadtwerke beim Wasservertrag. Wie Sie schreiben, sind Sie nur Mieter und zukünftig überweisst der Vermieter. Ich kenne es auch nur so, dass bei Energie der Mieter zuständig ist, bei Wasser und Entsorgung aber der Vermieter. In dem Fall muss der Vermieter handeln, nicht Sie. Oder nehmen Sie diesem nur die Arbeit ab ???

 

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