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Autor Thema: Grundversorgung und Entstehung der Gesamtschuld  (Gelesen 9051 mal)

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Energie-verbraucher

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Grundversorgung und Entstehung der Gesamtschuld
« am: 09. März 2016, 16:42:21 »
Hi,

ich habe da eine für mich ziemlich komplizierte Frage.
Erst einmal zum Sachverhalt:

Unser ehemaliger Vermieter bat uns, nach einem Jahr Bewohnung des Mietgegenstandes, selbst einen Gas-Versorger zu suchen da er den bestehenden Vertrag kündigte.(Ohne Angaben von Gründen)

Zwischen mir und dem WG-Kollegen war dann abgemacht (nicht schriftlich) dass er sich um einen Versorger kümmere.
Der jedoch hatte bald ganz andere Pläne und wir wurden ohne meines Wissens Grund-versorgt.(Briefe wurde versteckt/frühzeitig aus dem BK genommen)

Nach ein paar Monaten wurde uns dann Gas und Strom abgestellt sowie Telefon usw., der WG-Kollege hatte sich nämlich aus dem Staub gemacht als ich im Urlaub war.
Nun fordert die Entega von 1.500 € Gas-Grundversorgung als Gesamtschuldner mit dem WG-Kollegen.
Ich zahlte immer schön meinen Anteil an allem und der Werte Herr nutze es anderweitig.

Der exakter Wortlaut in dem Aktuellen Vollstreckungsbescheid: Der Antragsgegner wird als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit : Herr XXX XXX (unten drunter eine Geschäftnummer)

Nun ist meine Frage in wie weit kann Entega mich dort komplett haftbar dafür machen ?
Ich meine keiner von uns hat einen Vertrag unterschrieben wir wurden ja Grundversorgt ohne dass ich es wusste.

Bitte um Antwort oder wie ich mit einer Teilzahlung davon kommen kann.
Denn der Werte Herr hat mir noch insgesamt 5.000 Mietschulden (kompliziert zusammengesetzt) zurück gelassen die ich zu 66,6% übernehme ...

mfg

 

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