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BGH, Urt.v. 9.12.15 VIII ZR 208/12 Preisänderg Grundversorg. erg. Vertragsauslg

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RR-E-ft:
Mit BGH, Urt.v. 9.12.15 Az. VIII ZR 208/12 ist ein weiteres Urteil zur Preisänderung in der Grundversorgung im Wege ergänzender Vertragsauslegung veröffentlicht:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=73649&pos=34&anz=527

Die Entscheidung gründet auch darauf, dass in den Instanzen nicht hinreichend dazu vorgetragen sei, dass der Grundversorger in besonderer Weise mit  Rechten und Pflichten ausgestattet wurde, eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt und deshalb als Teil des staatlichen Handelns angesehen werden kann.

Die Sache wurde zur Neuverhandlung an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen.

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