Die GEW hat im Dezember mehreren Sondertarifkunden mit zweimonatiger Frist den Liefervertrag gekündigt. Sie verweist dabei nebulös auf vorhandenen Schriftverkehr mit dem Kunden, ohne konkrete Schriftsätze zu zitieren.
Zur Historie:
Im Oktober erfolgt eine formlose Unterrichtung über die Umbenennung des Produktes "Family Power" in "havenstrom für uns". Auswirkungen auf die Kunden werden ausgeschlossen. Ein Vertrag über die Belieferung mit Strom im Sondertarif existiert nicht. Mit Datum 14.12.2015 kündigt die GEW den Liefervertrag mit Wirkung zum 29.02.2016, bietet gleichzeitig den Abschluss eines neuen Sondertarifvertrages "havenstrom für uns" an. Laut Geschäftsbedingungen hat dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten mit zweimonatiger Kündigungsfrist. Sollte kein neuer Sondertarifvertrag abgeschlossen werden, fällt der Stromkunde ab 01.03.16 in die Grundversorgung zu den dann geltenden Tarifen. Ein Widerspruchsrecht bestehe in dieser Grundversorgung nicht.
Alle Kunden, denen dies widerfahren ist, haben in der Vergangenheit - teilweise seit zehn Jahren - den nicht nachvollziehbaren Preisanpassungen über das Vehikel Billigkeitsüberprüfung nach § 315 BGB widersprochen.
Meine Frage an einen Experten lautet:
Kann ein Sondervertrag zustande kommen, ohne dass darüber ein Dokument gefertigt wird, das beide Parteien unterschreiben auch wenn die Abrechnung zu diesem Sondertarif erfolgte ?
Wenn nein, ist dann die Kündigung ungültig?