Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Didakt:
--- Zitat von: Aus Antwort #32 ---…Die Verbraucherzentrale will mit mir bei einem Termin meinen Fall checken. Die sind der Meinung am Telefon, dass man auf 12Abschläge pochen soll. Weil schon 51 oder 98 Euro Vorschuss erheblich sind aber Sie wollen meine Vertragsdaten mal checken wegen der Verbrauch 2000kwh Angabe trotz 2200kwh im Vertrag…
--- Ende Zitat ---
@ Spondon1
Ihre bisherigen Ausführungen zeugen davon, dass Sie sich scheinbar vor Ihrem Vertragsabschluss mit den „Feinheiten“ der Angebote der EVU in nicht ausreichendem Maße auseinandergesetzt haben.
Wenn Sie hier aus dem Forum heraus eine hilfreiche Interpretation Ihrer Vertragsangelegenheit erwarten, dann sollten Sie die diesbezüglichen notwendigen Fakten hierfür konkret benennen. Daran mangelt es bislang schlicht und einfach. Hier sind User tätig, die kennen sich in diesem Metier gut aus. Wenn Sie eine objektive Einschätzung Ihrer Angelegenheit erwarten, dann sollten Sie Ihre Vertragsdaten hier umfänglich einstellen. Sie können davon ausgehen, dann eine realistische Einschätzung zu Ihrem Fall zu bekommen.
Spondon1:
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Spar Paket Plus
Tarif: Arbeitspreis: 25,84 Cent/kWh Preisbindung bis 2.200Kwh (ab 2201 kWh: 45,22 Cent/kWh)
Jahresverbrauch: 2.000,00 kWh
Spar Paket Plus Grundpreis: 0,00 €/Monat
2200 Preisgarantie: 12 Monate
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende
Vertragsverlängerung: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
(s. Punkt 3 - Ergänzende Vertragsbedingungen 365 AG)
Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Geschäftsbedingungen Energie (Strom und Gas) der 365 AG für
Privat und Gewerbekunden. Preise inklusive gesetzlicher Umlagen, Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern
per Stand 1. Januar 2016, EEG-Umlage 2016 enthalten.
Weil da von Preisgarantie die Rede ist, bin ich davon ausgegangen, dass der KWH Preis bis 2.200KWH fest ist. Da ich in dem Paket aber einen Verbrauch von 2000Kwh festgelegt habe, bin ich ebenfalls davon ausgegangen, dass sich entsprechend der Abschlag am Verbrauch orientiert und ich auch einen Mindestverbrauch von 2000KWH mit dem Paket festgelegt habe.
Zweitens habe ich die falschen Abschlagsrechnungen festgestellt. 0,2584€ mal 2000kwh= 516,80€
/12= 43,00666€ mtl Abschlag und nicht 52€ korrekter Abschlag.. 516,80/11= 46,98€ mtl. Aber 11 Abschläge kann man ja anfechten, weil man sonst einen Zinslosen Kredit bezahlt. Die Discounter handeln so nicht ganz rechtens meinte die Verbraucherzentrale am Telefon und man soll auf eine Korrektur pochen, weil das nicht rechtsmäßig wäre. Der Kunde würde so einen Kredit geben und das wäre unzulässig war die Aussage. Für genauere Details soll ich mal vorbei kommen meinten die. 20 Minuten 10€ Gebühr.
0,2584€ mal 2200KWH= 568,48€/12=47,37€ korrekter Abschlag. /11=51,68€ mtl.
Spondon1:
Weitere Fragen im Verlaufe des Vertrags wären: lt. Internet ignoriert immergrün Kündigung mit Einschreiben. Behaupten die Unterschrift wäre nicht zu sehen. Wie soll man dabei vorgehen? Extra Anschreiben der Kündigung per Anwalt? Fax mit sendebericht akzeptieren die nicht.
Immergrün teilt keine Preiserhöhungen mit und erhöht heimlich. Damit konnte man nicht kündigen. Wie gehe ich dann vor? Immergrün bucht einen 12 erhöhten Abschlag ab. Wie gehe ich vor? Immergrün behauptet ich benutze den Strom gewerblich obwohl er privat genutzt wird. Wie gehe ich vor? Immergrün setzt das Kündigungsdatum zu früh, um keinen Bonus zu zahlen. Wie gehe ich vor? Diese Fragen will ich u.a. mal auch geklärt haben mit der Verbraucherzentrale zuzüglich des aktuellen Problems bei mir. Diese anderen Probleme habe ich massenhaft im Internet bezüglich immergrün gelesen.
Didakt:
@ Spondon1
Die Daten sagen schon mal eine Menge aus! Ich habe den Eindruck, Sie stellen Fragen, die noch gar nicht relevant sind. Also eins nach dem anderen! Deshalb noch Folgendes:
1. Wann begann dieser Vertrag (Beginn der Lieferung)?
2. Welchen monatlichen Abschlagsbetrag zahlen Sie zurzeit, ab welchem Monat und zu welchem monatlichen Fälligkeitstermin? Sind im Vertrag 11 Monatsabschläge fixiert und wird ein 12. Abschlag zusätzlich gefordert?
3. Ist ggf. schon eine Preiserhöhung erfolgt? Wenn ja, in welcher Höhe, mit oder ohne mindestens 6-wöchige Vorankündigung.
4. Haben Sie den Vertrag evtl. schon gekündigt? Ggf. in welcher Form und zu welchem Termin und mit welcher Kündigungsfrist? Hat der Versorger die Kündigung bestätigt? Wenn ja, zu welchem Termin?
5. Mit welcher Begründung behauptet der Versorger, dass Sie den Strom gewerblich nutzen?
6. Sind Ihnen im Zuge des Vertragsschlusses die AGB zum Vertrag übermittelt worden.
7. Haben Sie den Lieferantrag online gestellt?
8. Warum haben Sie ggf. vom Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht, wenn Ihnen nach eingehender Prüfung die Tarifkonditionen nicht zusagten bzw. Sie zur Frage der Diskrepanz zwischen Verbrauchsprognose (2000 kWh) und vertraglich festgelegter Preispaketgröße 2200 kWh (Mindestverbrauchsmenge) keine klärende Antwort bekommen haben?
Erdferkel:
@ Didakt:
Punkte 6 und 7 könnten interessant werden um aus der Nummer rauszukommen, hab die Tarife gerade mal gesucht, beim Vergleichsportal mit V findet man unter "AGB zu diesem Vertrag" einen Schrieb ohne Versionsstand o.ä. und da ist z.B. keine Rede von Pakettarifen... auf der Immergrünpage kriegt man die bereits zitierte Version. Die Vergleichsportal Version kann ich auf Anfrage gerne als Screenshot per PN weiterleiten, oder schaut einfach selber...
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