Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen  (Gelesen 45397 mal)

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Offline Dortmunder4600

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Hallo,

seit heute bin ich Mitglied in diesem Forum, weil ich mich einfach richtig über den Leisten gezogen fühle von dieser Firma.
Im Februar 2013, bin ich Kunde der Firma Immergrün-Energie geworden. Tarif: Windkraft 6!

Im Moment sortiere ich Rechnungen und Belege. Da ist mir aufgefallen das ich keine Rechnungen bekommen habe. Gestern habe ich mit der Hotline telefoniert um nachzufragen. Angeblich wurden die Rechnungen per E-mail versendet. Nach Prüfung meines Accounts konnte ich keine Emails in Eingang feststellen. Die einzigen Emails die ich bekommen habe waren Auftragsbestätigung und eine Information zur Energieversorgung.

Nun kommen ich die Verbrauchsrechnungen per Email. Ich stelle plötzlich fest, das ich Verrechnungsschecks bekommen haben soll. Nach Prüfung von Konten und Unterlagen sind diese aber nie angekommen.

Erste Abrechnung vom 01.02.2013 bis 31.08.2014
Verbrauch geschätzt: 1226 kWh
Vorauszahlung: 900 €

Am ende habe ich ein Rechnungsguthaben von 378,20 €

Zweite Abrechnung vom 01.09.2014 bis 31.08.2015
Verbrauch geschätzt: 815,40 kWh
Vorauszahlung: 540 €

Es gibt wieder ein Rechnungsguthaben von 92,53 €

Ich rufe die Hotline erneut an weil ich das ganze Prozedere nicht ganz nachvollziehen kann.

Der erste Abrechnungszeitraum ist deshalb so lang weil keine Stände mitgeteilt worden sind.
Bei den Verrechnungsschecks muss geprüft werden, wann und wo diese versendet oder eingelöst worden sind.
Darüber hinaus muss keine jährliche Information über Preiserhöhung folgen da bei Vertragsabschluss der Kunde darüber informiert wird das die Preisbindung nur 12 Monate gilt. Abschlagszahlungen wurden nicht angepasst weil ich mich nicht gemeldet habe. Sonderkündigungsrecht greift nicht weil laut AGB´s alles richtig gemacht.

Aktuell zahle ich 19.95 € pro Monat und 26,23 Cent pro kWh.

Müssen Preiserhöhungen dem Kunden nicht immer mitgeteilt werden?
Muss eine Abrechnung nicht immer einen Zeitraum von 12 Monaten ausweisen?
Wieso greift das Sonderkündigungsrecht hier nicht? Ist dieses Verhalten nicht vorsätzlich irreführend?
Welche Punkte muss ich aufrufen damit ich vorzeitig kündigen kann?

Vielen Dank und viele Grüße
Dortmunder4600






Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #1 am: 31. Januar 2016, 14:28:40 »
Willkommen im Kreis der Geplagten!

Jaja, die berüchtigten V-Schecks, die "verschwinden" da gerne mal...

Die Schilderung klingt für mich aber ziemlich chaotisch, ich würde erstmal alles zusammensuchen und dann die Sache angehen:
Wann war der genaue Vertragsbeginn und zu welchen AGB, waren die in der AB bzw. Info dabei oder vieleicht bei Abschluss über Vergleichsportal dort zur Verfügung gestellt und wurden archiviert?
Zu welchen Konditionen wurde der Vertrag abgeschlossen, Grundpreis/Arbeitspreis/Bonus?
Sind die geschätzten Verbrauchswerte korrekt?
Bei den Billigläden MUSS Kunde immer höllisch aufpassen (Vertragsbeginn ist nicht immer gleich dem Versorgungsbeginn, Zählerstände melden, Kündigungsform und Fristen beachten etc.) sonst wirds teuer und/oder gibt Ärger.
Zur weiteren Vorgehensweise gibts hier im Board schon jede Menge Tipps, einfach mal stöbern oder Suche anschmeissen, Stichwort Grundpreiserhöhung, Sonderkündigungsrecht oder Verrechnungsscheck!

Auf jeden Fall wünsche ich viel Erfolg!

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #2 am: 31. Januar 2016, 18:12:08 »
@ Dortmunder4600,

die Einschätzung unter Antwort #1 trifft den Kern der Sache. Ihr Problem ist aber durchaus zu lösen. Dazu zunächst noch einige weitere grundsätzliche Anmerkungen:

Verschwenden Sie keine Zeit, die genannten Ungereimtheiten fmdl. über die Hotline klären zu wollen. Kommunizieren Sie nur schriftlich mit dem Versorger, und versenden Sie Ihre Briefe immer per Einschreiben-Einwurf.
Die Hotline-Antwort des EVU, die Sie weiter oben zum Besten gegeben haben, ist an Schwachsinn nicht zu überbieten und entbehrt jeder Grundlage.
Gegen Ihre Verbrauchsabrechnungen sollten Sie schnellstmöglich einen fundierten schriftlicher Widerspruch unter Beifügung eigener Verbrauchsabrechnungen einlegen, wenn das noch nicht geschehen ist.
« Letzte Änderung: 05. Februar 2016, 10:41:17 von Didakt »

Offline Dortmunder4600

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #3 am: 31. Januar 2016, 20:40:30 »
Hallo Zusammen,

im Kreis des Geplagten trifft den Nagel auf den Kopf.

Das sind die Daten aus dem Stromliefervertrag. Die AGB´s von Immergrün-Energie.

Der Versorgungsbeginn war am 01.02.2013.
Arbeitspreis: 24,53 Cent/kWh
Tarif:Windkraft 6
Grundpreis: 8,31 EUR/Monat
Preisgarantie:12 Monate
Bonus:25 % inkl.

Jahresverbrauch: 1.600 kWh*
(*Ihre Angabe laut Vertragsantrag. Anpassung ggf. vorbehalten)


Die Zählerstände wurden nicht abgelesen. Laut der Hotline wurde das einmal vom Netzbetreiber getan. Den Zeitpunkt werde ich morgen in Erfahrung bringen. Alle Zählerstände und Verbrauchsmengen in der Abrechnung sind geschätzt. Die Aufforderung zur Zählerstandabfrage war in einer Email für eine Weihnachtsaktion mit Treuebonus. Das war auch die Einzige Aufforderung die jemals gekommen ist!!

ERSTE RECHNUNG:
Typ: HT   
von Zählerstand: 01.02.2013 / 73.028,0 kWh
bis Zählerstand: 31.08.2014 / 74.254,0 kWh
Faktor: 1,0
Verbrauch: 1.226,0 kWh

Unsere Leistungen
Produkt:Windkraft 6 (Bonustarif)

Bezeichnung: Gutschrift
Preis je Einheit: 0,00000000 €   
Menge: -57,98
Einheit: EURO
Betrag: -57,9832 €

Bezeichnung : Arbeitspreis
von: 01.02.2013
bis: 31.12.2013
Preis je Einheit: 0,20613400 €   
Menge: 650,00 kWh   
Betrag: 133,9871 €

von: 01.01.2014
bis: 31.01.2014
Preis je Einheit: 0,21443400 €
Menge :76,00   kWh
Betrag: 16,2970 €

von: 01.02.2014
bis:    31.08.2014
Preis je Einheit: 0,21443400 €
Menge :500,00 kWh
Betrag: 107,2170 €

Grundpreis Gesamt: 201,1513 €
Summe (netto)   400,67 €
Summe (brutto)   476,80 €


Geltende Tarife:
Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. immergrün!   - Energie ist  somit jederzeit berechtigt    - sofern nicht vertraglich ausgeschlossen    - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb.  EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben.  Ihr aktueller  Bruttoarbeitspreis: 0,2552    € /kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95    € .  Weitere Tarifinformationen zu Steuern, Umlagen und  Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens.




ZWEITE RECHNUNG:
Typ: HT   
von Zählerstand: 31.08.2014 / 74.254,0 kWh
bis Zählerstand: 31.08.2015 /75.069,4 kWh
Faktor: 1,0
Verbrauch: 815,4 kWh

Unsere Leistungen
Produkt:Windkraft 6 (Bonustarif)

Bezeichnung :Arbeitspreis
von: 01.09.2014
bis: 31.08.2015
Preis je Einheit: 0,21443400 €
Menge :815,40   kWh
Einheit: kWh
Betrag :174,8495 €

Grundpreis Gesamt:    Euro   201,1765 €
Summe (netto)   376,03 €
Summe (brutto)   447,47 €


*Erläuterungen zum Vertragskonto:
Ihr Vertragskonto weist insgesamt 1.008,20 € an Haben-Positionen (i.d.R. Ihre Abschlagszahlungen) aus. Davon werden 90,00 € erst im Zuge
der nächsten Abrechnung berücksichtigt, weil sich diese Zahlungen auf Leistungen nach Abrechnungsende (31.08.2015) beziehen.
Von den hiernach zu berücksichtigenden 918,20 € waren 378,20 € für bereits erstattete Guthaben bzw. wegen noch offener alter Forderungen
abzuziehen.
Hiernach ergibt sich Ihr Vertragskontosaldo i. H. v. 540,00 €.


Geltende Tarife:
Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. immergrün!   - Energie ist  somit jederzeit berechtigt    - sofern nicht vertraglich ausgeschlossen    - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb.  EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben.  Ihr aktueller  Bruttoarbeitspreis: 0,2552    € /kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95    € . Weitere Tarifinformationen zu Steuern, Umlagen und  Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens..



Ich verstehe nicht ganz wie der Bonus berechnet wird. Darüber hinaus habe ich keine Verrechnungsschecks erhalten. Die Preisanpassung ist mir nie mitgeteilt worden.
Erst jetzt nach dem Gespräch mit der Hotline und nach der Aufforderung meinerseits wurden mir die Rechnungen zugesendet. Erst jetzt ist mir das aufgefallen.


Welche Schritte sollte ich Eurer Meinung als erstes Einleiten?

1. Kündigung des bestehenden SEPA Mandats
2. Einforderung der Verrechnungsschecks
!! In der Erläuterung zu der Abrechnung von 02.10.2015 habe ich das hier entdeckt:

Rechnungsguthaben: 11.09.2014 / 378,20 €
Übertrag: 11.09.2014 / 45,00 €
Guthabenerstattung   : 16.09.2014 / -378,20 €

Was hat das genau zu bedeuten?

3. Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
4. Kündigung / Besteht außerordentliches Kündigungsrecht?


Vielen Dank für Eure Unterstützung in diesem Fall.

Beste Grüße
Dortmunder4600

« Letzte Änderung: 05. Februar 2016, 12:46:33 von Dortmunder4600 »

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #4 am: 31. Januar 2016, 21:48:52 »
Hoppla, mail schon raus? Wenn nicht dann erstmal die Sachlage erörtern!
Bei dem Laden sollte man vorher genau abwägen was man denen mitteilt und bestätigt, das kann schnell nach hinten losgehen. Kündigungen per Mail oder Fax interessieren die eh nicht, in den AGB dürfte irgendwo das Schriftformerfordernis für die Kündigung stehen, die AGB von Immergrün und Almado (das war mein "Geschäftsfeld" der 365ag) dürften ähnlich sein? -heisst per Brief also per Einschreiben zur Nachweisbarkeit, siehe Antwort #2.

Die Nummer mit der Weihnachtstreueaktion klingt bekannt, war da auch die Preisanpassung irgendwo erwähnt?

Den Trick mit der Guthabenerstattung hat man bei mir auch versucht, hatte den Scheck nie bekommen und demnach auch nicht eingelöst, trotz Widerspruch tauchte der Posten auf jeder Abrechnung wieder auf.
Also erstmal korrekte Rechnungen erstellen (lassen).

Sepa Mandat kündigen kann man machen, würde aber erstmal auf die Einschätzung von Didakt warten bzgl. eigener Verbrauchsabrechnung und Sonderkündigungsrecht, der hat da einiges an Tipps und Anregungen bei dem Anbieter auf Lager!!!

Schlichtungsstelle ist noch zu früh, der Streit muss ja erstmal losgehen bevor man Schlichten kann, am Ende sind die seriös geworden und regeln alles?
Spass beiseite: Bei dem Anbieter braucht man ein dickes Fell und langen Atem, hab mich Monatelang mit denen vergnügt.

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #5 am: 01. Februar 2016, 11:02:16 »
ich hab mal versucht die 1. Rechnung grob zu entdröseln:

1. Jahr  Grundpreis     6,99  X 12 =  83,88€
Verbrauch 01.02. - 31.12.13        +133,99€
Verbrauch 01.01. - 31.01.14        + 16,29€
Gesamt                                      =234,07€  (alles Brutto)
Daraus 25% Bonus ergibt dann die Gutschrift von 58 €.

dann Zeitraum 01.02.14 bis 31.08.
Grundpreis 16,75€  X 7                =117,25€
Verbrauch 01.02.14-31.08.14.      +107,22€

Ergibt dann mit dem Rechnungsbetrag des ersten Jahres 458,54€, abzüglich des Bonus bleiben dann diese 400,xx € Brutto übrig, macht 476,80€ Netto.
Immerhin wurde der Bonusanspruch ohne Gezeter anerkannt, bleibt die Frage nach den tatsächlichen Zählerständen und Preiserhöhungen. Und natürlich die Summe der geleisteten Zahlungen.
Der Bonus wurde direkt verrechnet, die anderen 378,20 Erstattung sind dann wohl der ominöse V Scheck.
was ich nicht nachvollziehen kann: Summe Vorauszahlungen 01.2.13-31.08.14
900,-€ und Restguthaben 378,20€? 900,- Minus 476,80€ gibt doch 423,20€???

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #6 am: 01. Februar 2016, 12:14:03 »
@ Dortmunder4600,

Ihre abgesandte E-Mail ist für die Problemlösung untauglich. Auch die erneuten Feststellungen des Users @ Erdferkel in Antwort #4 treffen allesamt zu. Sie sollten deshalb in anderer Form an die Lösung dieses äußerst komplexen Falles herangehen.

Wichtig! Lesen Sie den heutigen Zählerstand ab und halten ihn für alle Fälle fest!
« Letzte Änderung: 05. Februar 2016, 10:43:11 von Didakt »

Offline Dortmunder4600

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #7 am: 01. Februar 2016, 14:11:09 »
@Erdferkel @Didakt
vielen Dank

Ich habe mir heute auch die Zählerstände vom Dortmunder Netzbetreiber geben lassen.
Abgelesen am 13.02.2014 / Stand: 73811 kWh
Geschätzt am 20.02.2015/ Stand: 74601 kWh

Der ehemalige Energieversorger hatte eine Schlussrechnung am 31.03.2013 erstellt.
Stand von: 73028 kWh

Der Stand heute ist: 75991 kWh




« Letzte Änderung: 05. Februar 2016, 12:49:04 von Dortmunder4600 »

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #8 am: 01. Februar 2016, 15:48:45 »
Hmm,
"Der ehemalige Energieversorger hatte eine Schlussrechnung am 31.03.2013 erstellt.
Stand von: 73028 kWh"
Wie jetzt? Versorgungsbeginn durch die 365er Bande war doch 01.02.2013? Also Schlussrechnung am 31.03.2013 erstellt mit Zählerstand 73028 KWh zum Vertragsende am 31.01.2013 oder Zählerstand 73028KWh am 31.03.2013?
Ich hatte befürchtet, daß die tatsächlich verbrauchten KWh den geschätzten Verbrauch deutlich (angegeben waren ja 1600 KWh/Jahr) übersteigen und dadurch der Bonus im 1. Jahr gedrückt und der Mehrverbrauch dann zu dem erhöhten Preis abgerechnet werden soll...
Aber das passt ja so halbwegs, um die 1000 KWh / Jahr.
Ich klinke mich an dieser Stelle dann mal aus, zu den jetzt erforderlichen Schritten kann ich wenig beitragen, ich hatte Probleme mit falschen und nicht nachvollziehbaren Zählerständen und dem Bonus, könnte noch Ratschläge geben, wie man mit deren Inkassobude EWD bei haltlosen Forderungen verfahren muss, aber bei dem von Ihnen geparkten Guthaben werden wohl Sie das Geld einfordern müssen.
News in der Sache interessieren mich aber weiter, also nicht aufgeben und durch.
 

Offline Dortmunder4600

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #9 am: 01. Februar 2016, 16:25:18 »
Sorry, mein Fehler. Schlussrechnung vom 31.01.2013.

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #10 am: 01. März 2016, 12:44:11 »
Zitat von: @ Erdferkel aus Antwort #4 und #8
[…] würde aber erstmal auf die Einschätzung von Didakt warten bzgl. eigener Verbrauchsabrechnung und Sonderkündigungsrecht, der hat da einiges an Tipps und Anregungen bei dem Anbieter auf Lager!!!
[…] Bei dem Anbieter braucht man ein dickes Fell und langen Atem, hab mich Monatelang mit denen vergnügt.
[…] News in der Sache interessieren mich aber weiter, also nicht aufgeben und durch.

Die News: Ja, da war noch was auf Lager für die Bewältigung der vorstehenden, in der Tat sehr komplexen Angelegenheit. Der User @ Dortmunder4600 hat seine Ansprüche gegen den Versorger ziemlich schnell vollumfänglich und sehr weitreichend durchgesetzt. Sein Problem ist damit gänzlich gelöst.


Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #11 am: 01. März 2016, 16:05:38 »
Glückwunsch zum schnellen Erfolg! :)

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #12 am: 01. November 2016, 01:16:12 »
Ich habe auch Probleme mit immergrün. Paketpreis 2200kwh zu ...Verbrauch aber auch im Vertrag mit 2000kwh angegeben. Also ging ich davon aus das 2000kwh als Abschlag genommen wird, aber Fehlanzeige. Immergrün nimmt 2200kwh als Abschlag. Eine Täuschung wie ich finde und selbst bei den 2200kwh wurde der Abschlag falsch berechnet um o,32 Euro pro Monat. Ich habe daraufhin wegen keiner Reaktion seitens immergrün die Schlichtungsstelle aktiviert. Völlig zu recht, wie Sie auch schrieben. Nur immergrün reichte jetzt Klage ein wegen meiner Beschwerde. Was kann man nun tun? Ich sehe mich total getäuscht.

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #13 am: 01. November 2016, 08:34:26 »
Nochmal den Vertrag und AGB lesen, das könnte helfen. Ein Paket ist halt ein Paket, bei Mehrverbrauch zahlt man (ordentlich) drauf, bei weniger Verbrauch verfallen die restlichen KWh... Abschlag ergibt sich aus dem georderten Paketvolumen. Wo ist das Problem?

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #14 am: 01. November 2016, 09:49:26 »
Mag sein. Vetraglich wurde aber eine Verbrauchsmenge von 2000Kwh vereinbart. Steht auch im Vertrag drin und bis 2200kwh müsste der gleiche Preis gelten. Wenn die 2000Kwh nicht gelten, dann hätte man Sie nicht erwähnen sollen im Vertrag. Und letztlich sollte die Abschlag dann nach dem Verbrauch berechnet werden. Da gibt es doch auch Urteile oder? Mir ist schon klar, dass ich keine 1900Kwh etc ansetzen kann. Aber 2000Kwh, weil Sie im Vertrag fixiert sind. Aus meiner Sicht eine Täuschung. Lt. Schlichtungsstelle habe ich mich auch zu Recht beschwert. Und selbst bei 2200kwh haben die sich um 0,32€ mtl verrechnet. Das stinkt doch zum Himmel.

 

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